Hinrichtung stoppen!

Ergebnis dieser Urgent Action

Anthony Doyle wurde am Abend des 27. März durch die Giftspritze hingerichtet. Damit wurde in Texas zum zweiten Mal in diesem Monat ein Gefangener hingerichtet, der zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war.

Amnesty-Mitglieder fordern die Abschaffung der Todesstrafe in Texas

Amnesty-Mitglieder fordern die Abschaffung der Todesstrafe in Texas

Anthony Doyle soll am 27. März in Texas wegen eines Mordes hingerichtet werden, den er als 18-Jähriger verübt hat. Es sind Vorwürfe bei Gericht eingegangen, nach denen die Staatsanwaltschaft bei einem früheren Verfahren, in dem das Potenzial für eine mögliche soziale Wiedereingliederung von Anthony Doyle untersucht wurde, falsche Beweise präsentiert haben soll.

Appell an

BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS VON TEXAS
Clemency Section, Board of Pardons and Paroles
8610 Shoal Creek Blvd.
Austin, Texas 78757-6814, USA
(Anrede: Dear Board members / Sehr geehrte Damen und Herren)
Fax: (00 1) 512 467 0945
E-Mail: bpp-pio@tdcj.state.tx.us

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES TEXAS
Governor Rick Perry, Office of the Governor
PO Box 12428, Austin, Texas, USA
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 1) 512 463 1849

Sende eine Kopie an

PRESSESTELLE DES GOUVERNEURS
Fax: (00 1) 512 463 1847
RECHTSABTEILUNG IM GOUVERNEURSAMT
Fax: (00 1) 512 463 1932

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem dem 27. März 2014 ankommen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte die Schwere der Tat, die zur Verurteilung von Anthony Doyle führte, keinesfalls verharmlosen.

  • Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass die Staatsanwaltschaft den Geschworenen das Argument präsentiert hat, Anthony Doyle sei in einem texanischen Erziehungslager nicht erfolgreich resozialisiert worden, um ihn so zum Tode verurteilen zu können.

  • Es liegen jedoch Nachweise eines Experten dafür vor, dass dieses Erziehungslager nicht auf soziale Wiedereingliederung abzielte, sondern im Gegenteil für ein Strafmodell steht, das als kontraproduktiv diskreditiert worden ist und daher weitgehend nicht mehr angewendet wird.

  • Ich bitte Sie deshalb inständig, die Hinrichtung von Anthony Doyle zu stoppen und das Todesurteil umzuwandeln.

Sachlage

Anthony Doyle wurde 2004 wegen des Mordes an der 37-jährigen Hyun Mi Cho im Jahr 2003 zum Tode verurteilt. Wäre er zum Tatzeitpunkt nur 93 Tage jünger gewesen, würde ihm nicht die Hinrichtung drohen: 2005 untersagte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Urteil des Falls Roper v. Simmons die Hinrichtung von Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Jugendliche häufig unreif, impulsiv und anfällig für Gruppenzwang sind, über ein noch nicht vollständig ausgereiftes Urteilsvermögen und Verantwortungsgefühl verfügen und sich noch weiterentwickeln und verändern können.

Um in Texas einen Angeklagten zum Tode verurteilen zu können, muss die Staatsanwaltschaft die Geschworenen davon überzeugen, dass dieser selbst im Gefängnis zukünftig eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen würde. Das Potenzial für eine mögliche soziale Wiedereingliederung des Angeklagten ist hierbei ein wichtiges Kriterium. In Anthony Doyles Prozess stellte die Staatsanwaltschaft ihn als einen Teenager dar, dem Hilfe und Chancen angeboten worden waren, der diese Unterstützung jedoch konstant durch schlechtes Verhalten zurückgewiesen hatte. Die Staatsanwaltschaft verwies unter anderem darauf, dass Anthony Doyle als 15-/16-Jähriger, von 1999-2001, in ein Erziehungslager (Bootcamp) der texanischen Jugendkommission (Texas Youth Commission – TYC) namens Victory Field Correctional Academy geschickt worden war. In dieser Einrichtung seien ihm Behandlungs-, Ausbildungs- und Wiedereingliederungsmöglichkeiten angeboten worden. Doch "nichts von alledem konnte ihn verändern", so der Staatsanwalt. Er sagte weiter: "Sein Aufenthalt bei der TYC konnte ihn nicht aufhalten". Die Geschworenen sprachen sich mehrheitlich dafür aus, dass Anthony Doyle zukünftig eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle, und er wurde zum Tode verurteilt.

Ein Experte, der von 2007 bis 2009 als Ombudsmann für die TYC tätig war, unterschrieb am 12. März 2014 eine Erklärung, in der er aussagte, dass die Victory Field Correctional Academy "kategorisch keine Einrichtung zur sozialen Wiedereingliederung war, als ich Ombudsmann war", und dass sie auch von 1999-2001, als Anthony Doyle dort einsaß, keine solche Anstalt gewesen sei, da "die TYC zu dieser Zeit nicht in der Lage war, in irgendeiner ihrer Einrichtungen angemessene Maßnahmen zur Wiedereingliederung anzubieten". Er gab weiter an, dass Victory Field abgesehen von einer einzigen privaten Einrichtung seines Wissens "mit Abstand die schlimmste" Anstalt in Texas gewesen sei. Er verwies darüber hinaus auf "eine ganze Reihe" von Studien, nach denen Erziehungslager "nicht nur wirkungslos, sondern sogar kontraproduktiv" seien und "die Rückfallquote sogar noch erhöhten". Das Fehlverhalten von Anthony Doyle, aufgrund dessen er per Gerichtsbeschluss in die Victory Field Correctional Academy geschickt worden war, habe sich "lediglich auf einige geringfügige Vergehen" belaufen.

Im Februar 2014 lehnte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eine erneute Untersuchung von Anthony Doyles Fall ab. Dem Gericht lag eine Petition vor, in der darauf hingewiesen wurde, dass Anthony Doyle zum Tatzeitpunkt auf einem Entwicklungsstand war, der mit dem der StraftäterInnen vergleichbar ist, die laut Urteil des Falls Roper v. Simmons nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Bei der Verhandlung sagte ein Psychologe aus, dass Anthony Doyle unter dem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) leide und als Kind eine depressive Störung aufgewiesen habe. Er führte weiter aus, dass eine Person mit ADHS und Depression als 18-Jähriger mit einer noch geringeren Impulskontrolle und beeinträchtigtem Urteilsvermögen rechnen könne. 2005 stellte eine Neuropsychologin bei Anthony Doyle eine "leichte organische Beeinträchtigung" sowie ein mögliches Frontalhirnsyndrom fest. All dies äußere sich in starren Denkstrukturen, Impulsivität, Unreife und einem "Muster kognitiver Verwirrung". Ihrer Ansicht nach war Anthony Doyle zum Tatzeitpunkt weder körperlich noch neurologisch reif genug, Gefühle oder impulsive Handlungen zu unterdrücken oder andere Handlungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Dem Begnadigungsausschuss von Texas liegen diese Fakten in Form einer Petition vor, in der um eine Umwandlung des Todesurteils gebeten wird.