Drohende Todesstrafe
Vier äquatorialguineische Flüchtlinge, die im Januar in Benin verschleppt worden waren, wurden zwischen dem 14. und dem 16. August in Äquatorialguinea vor ein Militärgericht gestellt. Neben Verrat wird ihnen vorgeworfen, die Ermordung des Präsidenten des Landes geplant zu haben. Sollte man sie für schuldig befinden, droht ihnen die Todesstrafe.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT VON ÄQUATORIALGUINEA
General Teodoro Obiang Nguema Mbasogo
Presidente de la República
Gabinete del Presidente de la República
Malabo, ÄQUATORIALGUINEA
(korrekte Anrede: Excelencia/Your Excellency)
Fax: (00 240) 333 09 3313 oder 333 09 3334
GENERALSTAATSANWALT
Sr Don Carlos Mangue, Fiscal General de la República
Fiscalía General de la República
Malabo, ÄQUATORIALGUINEA
(korrekte Anrede: Sr. Fiscal/Dear Attorney General)
Fax: (00 240) 333 09 1338
VERTEIDIGUNGSMINISTER
Sr General Antonio Mba Nguema
Ministro de Defensa
Malabo, ÄQUATORIALGUINEA
(korrekte Anrede: Sr. Ministro/Dear Minister)
Fax: (00 240) 333 09 2772
Sende eine Kopie an
VIZEPREMIERMINISTER UND MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTER
Salomón Nguema Owono
Presidencia del Gobierno
Malabo, ÄQUATORIALGUINEA
Fax: (00 240) 333 09 9544
BOTSCHAFT DER REPUBLIK ÄQUATORIALGUINEA
S.E. Herrn Cándido Muatetema Rivas
Rohlfsstraße 17 – 19
14195 Berlin
Fax: 030-8866 3879
E-Mail: botschaft@guinea-ecuatorial.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Oktober 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bin besorgt darüber, dass José Abeso Nsue, Manuel Ndong Anseme, Alipio Ndong Asumu, und Jacinto Michá Obiang von der Todesstrafe bedroht sind, und möchte betonen, dass Amnesty International sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe wendet, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt.
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Ich fordere Sie auf, die Männer nicht hinrichten zu lassen.
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Ich übe Kritik daran, dass die Männer vor ein Militärgericht gestellt wurden, weshalb sie keine Rechtsmittel einlegen können. Ferner beanstande ich, dass die Angeklagten keine angemessene rechtliche Vertretung erhalten haben.
- Ordnen sie eine umfassende und unparteiische Untersuchung der Foltervorwürfe, unter der die "Geständnisse" offenbar erzwungen wurden, an, veröffentlichen Sie die Ergebnisse dieser Untersuchungen und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Expressing concern that José Abeso Nsue, Manuel Ndong Anseme, Alipio Ndong Asumu, and Jacinto Michá Obiang are facing the death penalty, and saying that Amnesty International opposes the death penalty in all cases, without reservation, as a violation of the right to life and the right not to be subjected to cruel, inhuman or degrading treatment or punishment;
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Calling on the authorities not to sentence the men to death;
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Expressing concern that the four men were tried by a military court, which provides no right of appeal, and that they did not have adequate legal representation;
- Calling on the authorities to order a full and impartial investigation into the reported torture to make them confess, publish the results and bring those responsible to justice;
Sachlage
Die vier Flüchtlinge und ehemaligen Militärangehörigen José Abeso Nsue, Manuel Ndong Anseme, Alipio Ndong Asumu und Jacinto Michá Obiang waren im Januar in Benin entführt worden. Berichten zufolge hat man sie unter Folter zu "Geständnissen" gezwungen. Zu keiner Zeit haben die äquatorialguineischen Behörden die Inhaftierung der Männer offiziell bestätigt. Ihre Gerichtsverhandlung war zwar öffentlich, Zeitpunkt und Ort der Verhandlung wurden jedoch nicht bekannt gegeben.
In einem Schnellverfahren wurden die Männer zwischen dem 14. und dem 16. August in Malabo vor ein Militärgericht (Consejo de Guerra) gestellt. Neben Verrat warf man ihnen vor, die Ermordung des Präsidenten Obiang Nguema geplant zu haben. Diese Anklagen bezogen sich auf einen mutmaßlichen Angriff auf den Präsidentenpalast im Februar 2009. Zwei Militärangehörige, die offenbar über keine juristische Ausbildung verfügen, wurden mit ihrer Verteidigung beauftragt. Während des Prozesses bestätigten die Männer zwar ihre unter Folter abgegebenen "Geständnisse", an dem Angriff beteiligt gewesen zu sein, erklärten jedoch, sie hätten lediglich Geld aus dem Palast stehlen wollen. Die Anklagebehörde hat die Todesstrafe für die Angeklagten gefordert. Ein genaues Datum für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest, doch man geht davon aus, dass die Entscheidung des Militärgerichts noch vor Ende des Monats August verkündet wird. Sollten die Angeklagten zum Tode verurteilt werden, könnte ihre Hinrichtung bereits kurz nach dem Schuldspruch vollstreckt werden. Gegen Urteile oder Strafen, die auf ein Militärgericht zurückgehen, können in Äquatorialguinea keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Hintergrundinformation
Am 17. Februar 2009 gaben die Behörden bekannt, der Präsidentenpalast in Malabo sei von Mitgliedern der nigerianischen Rebellengruppe Bewegung für die Emanzipation des Nigerdeltas (Movement for the Emancipation of the Niger Delta – MEND), die von ÄquatorialguineerInnen unterstützt wurde, angegriffen worden. Zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Anschlags befand sich Präsident Obiang Nguema in Bata, der zweitgrößten Stadt des Landes, die auf dem Festland liegt. Unzählige, in Äquatorialguinea lebende nigerianische StaatsbürgerInnen wurden festgenommen und inhaftiert, viele wurden des Landes verwiesen. Sieben nigerianische FischerInnen und HändlerInnen wurden auf dem Meer in Gewahrsam genommen, da man ihnen vorwarf, die Ermordung von Präsident Obiang geplant zu haben. Im März 2010 wurden sie in unfairen Gerichtsverfahren vor ein Zivilgericht gestellt, und am 5. April 2010 befand man sie schuldig und verurteilte sie zu zwölf Jahren Haft.
Nach Amnesty International vorliegenden Informationen hat man die vier Flüchtlinge, die gegenwärtig von der Todesstrafe bedroht sind, gefoltert, um "Geständnisse" zu erzwingen und so weitere Personen zur Rechenschaft ziehen zu können. Die Männer hatten gestanden, am 17. Februar gemeinsam mit einer Gruppe NigerianerInnen den Präsidentenpalast angegriffen zu haben, den sie in einem Boot erreicht hatten. Sie führten, wie es in ihrem "Geständnis" weiter heißt, keine Waffen mit sich, da sie vor dem Angriff die Waffenkammer des Palastes plündern wollten. Nachdem die Sicherheitskräfte sie entdeckt hatten, seien sie geflohen.
Im Dezember 2009 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage weltweit mit der Situation in Äquatorialguinea. Die Mitglieder des Menschenrechtsrats formulierten eine Reihe von Empfehlungen, 86 davon nahm die äquatorialguineische Regierung an. Eine der Empfehlungen lautete, die Entführung von äquatorialguineischen Flüchtlingen aus Nachbarstaaten und ihre anschließende unbestätigte Inhaftierung an geheim gehaltenen Orten in Äquatorialguinea einzustellen. Die Empfehlung, die Todesstrafe abzuschaffen, wurde hingegen von der Regierung – mit der Begründung, dies brächte "moralische und rechtliche Schwierigkeiten" mit sich – abgelehnt.
Auch zehn äquatorialguineische Mitglieder der Oppositionspartei Volksunion (Unión Popular – UP) wurden nach den mutmaßlichen Anschlägen auf den Palast festgenommen. Ihnen wurde ebenfalls vorgeworfen, die Ermordung von Präsident Obiang geplant zu haben. Zusammen mit den sieben NigerianerInnen wurden sie im März 2010 vor Gericht gestellt. Die Anklagen gegen acht der ÄquatorialguineerInnen wurden zu Beginn des Verfahrens fallen gelassen, und die zwei anderen wurden freigesprochen.