Freilassung und Freispruch
Ergebnis dieser Urgent Action
Ein Mann und eine Frau sind am 4. Oktober in der Stadt Esfahan im Zentraliran aus dem Gefängnis entlassen worden. Nachdem die Oberste Justizautorität ihre Verurteilungen wegen "Ehebruchs" aufgehoben hatte, wurden sie in einer Neuverhandlung freigesprochen.
Ein Mann und eine Frau sind am 4. Oktober in der Stadt Esfahan im Zentraliran aus dem Gefängnis entlassen worden. Nachdem die Oberste Justizautorität ihre Verurteilungen wegen "Ehebruchs" aufgehoben hatte, wurden sie in einer Neuverhandlung freigesprochen.
Sachlage
Gilan Mohammadi und Gholamali Eskandari waren seit 2003 im Zentralgefängnis von Esfahan festgehalten worden. Man verurteilte sie – wahrscheinlich 2005 oder 2006 – zum Tode durch Steinigung. Ihre Urteile wurden zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2008 vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Im Januar 2009 versuchten die AnwältInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen Mohammad Mostafaie und Shadi Sadr ihre rechtliche Vertretung zu übernehmen. Doch mehrere Gefängnis- und Justizangestellte hinderten sie daran. In der Ausgabe der iranischen Tageszeitung Etemad-e Melli vom 15. Januar äußerste sich Shadi Sadr in einem Interview dahingehend, dass das Vorgehen der Justizangestellten in Esfahan rechtswidrig gewesen sei und man beiden Verurteilten das Recht auf anwaltliche Vertretung verweigert habe. Sie sagte weiter, dass sie und ihr Kollege vorhätten, Beschwerde dagegen einzulegen, denn Gilan Mohammadi und Gholamali Eskandari müsse das Recht auf eine anwaltliche Vertretung zugestanden werden.
Nach einer Überprüfung ordnete die Oberste Justizautorität an, den Fall erneut verhandeln zu lassen. In diesem Neuverfahren wurden Gilan Mohammadi und Gholamali Eskandari von dem Esfahaner Anwalt Ruhollah Mohammadi vertreten. Beide wurden freigesprochen und am 4. Oktober aus der Haft entlassen.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.