Sieben Jahre Haft

Ergebnis dieser Urgent Action

Die siebenjährige Haftstrafe der gewaltlosen politischen Gefangenen Maryam Shafi' Pour ist auf vier Jahre verkürzt und zur Bewährung ausgesetzt worden.

Auschnitt eines Gemälde von Darabi

Auschnitt eines Gemälde von Darabi

Die gewaltlose politische Gefangene Maryam Shafi' Pour ist am 2. März vermutlich wegen ihres friedlichen Engagements zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Sie hat Rechtsmittel eingelegt und wartet nun auf die Entscheidung des Berufungsgerichts.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: media@rouhani.ir
Twitter: @HassanRouhani (Englisch) und
@Rouhani_ir (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Juni 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTERNACHRICHTEN UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, Maryam Shafi' Pour umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur aufgrund ihres friedlichen Engagements in Haft befindet.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass sie die erforderliche medizinische Behandlung erhält.

  • Ich möchte Sie auffordern, den Ausschluss von Maryam Shafi' Pour von der Universität aufzuheben.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Maryam Shafi’ Pour immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience, held for her peaceful activism.

  • Calling on them to ensure that she is granted any medical attention she may require.

  • Calling on them to overturn the ban on pursuing university studies imposed on Maryam Shafi’ Pour.

Sachlage

Die Studentin und Aktivistin Maryam Shafi' Pour ist am 2. März von der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht befand sie der "Verbreitung der Propaganda gegen das System" und der "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" für schuldig. Ihr wurde zudem für zwei Jahre jede Aktivität im Internet und in der Presse untersagt. Laut Informationen der oppositionellen Nachrichten-Website Kalame hat man Maryam Shafi' Pour bei den Verhören gedroht, sie erhalte mehr als fünf Jahre Gefängnis, wenn sie kein "Geständnis" ablege.

Maryam Shafi' Pour wurde aufgrund ihres studentischen Engagements von der Hochschule ausgeschlossen und am 27. Juli 2013 inhaftiert. Sie verbrachte über zwei Monate ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in Einzelhaft im Trakt 209 des Evin-Gefängnisses, der unter der Kontrolle des Geheimdienstministeriums steht, ehe sie in einen normalen Block verlegt wurde.

Maryam Shafi' Pours erste Anhörung vor Gericht fand am 21. Oktober 2013 vor der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran statt. Dabei ging es um Anklagen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit wie "Verbreitung von Propaganda gegen den Staat". Die Anklagen gegen sie scheinen mit ihren friedlichen Aktivitäten zu tun zu haben und sie wird beschuldigt, Kontakte mit Angehörigen des Oppositionsführers Mehdi Karroubi zu unterhalten.

Im Dezember 2013 hatte Maryam Shafi' Pour unregelmäßigen Herzschlag und wurde ohnmächtig. Daraufhin wurde sie in die medizinische Abteilung des Evin-Gefängnisses gebracht. Amnesty International geht davon aus, dass Maryam Shafi' Pour seitdem im Gefängnis Medikamente für ihren unregelmäßigen Herzschlag erhält. Nach zwei Monaten Einzelhaft bekam sie Hautausschlag, der bislang nicht behandelt wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Maryam Shafi' Pour wurde am 27. Juli 2013 festgenommen, nachdem man sie in das Shahid-Moghaddas-Büro der Staatsanwaltschaft im Evin-Gefängnis vorgeladen hatte. Im Anschluss durchsuchten Sicherheitsbeamt_innen ihr Haus und nahmen einige persönliche Gegenstände an sich. Maryam Shafi' Pour wurde in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses gebracht und dort mehr als zwei Monate in Einzelhaft gehalten. Ihre Familie hat berichtet, dass ihr vorgeworfen wurde, sie unterhalte Kontakte mit Angehörigen des Oppositionsführers Mehdi Karroubi.

Am 16. September 2013 wurde sie kurzzeitig in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht. Die Gefängnisbehörden weigerten sich, ihren Eltern mitzuteilen, warum sie verlegt worden war oder in welches Krankenhaus. Maryam Shafi' Pour hatte sich gegenüber ihren Eltern über Taubheit in einer Hand beklagt.
Im März 2014 untersagte die Generalstaatsanwaltschaft von Teheran den Eltern von Maryam Shafi' Pour Besuche ohne Trennwand. Der Familie wurde dies damit begründet, dass sie den Medien Interviews zum Fall ihrer Tochter gegeben habe.
Maryam Shafi' Pour studierte Agrarwissenschaften an der Internationalen Universität von Qazvin, bis sie wegen ihrer friedlichen studentischen Aktivitäten erst suspendiert und dann ganz von der Universität ausgeschlossen wurde.

Seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 sind zahlreiche Studierende festgenommen oder vorgeladen worden, um Gefängnisstrafen anzutreten, nachdem sie in unfairen Verfahren und aufgrund vage formulierter Anklagen, die nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung gleichkommen, verurteilt wurden, oder man hat sie in anderer Form daran gehindert, ihre universitäre Ausbildung wahrzunehmen.

Universitäre Disziplinierungsorgane im Iran schließen regelmäßig Studierende vorübergehend oder endgültig von der Universität aus. Das Verfahren ist als die Vergabe von Sternen bekannt. Studierende, die mutmaßlich regierungsfeindliche Aktivitäten wahrnehmen, wozu normalerweise die friedliche Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gehört, erhalten häufig einen Stern dafür. Drei Sterne bedeuten den endgültigen Ausschluss von der Universität.

Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ist Iran verpflichtet, die Rechte des Einzelnen auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu garantieren und sie nicht unrechtmäßig einzuschränken. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte ist Iran ebenfalls verpflichtet, das Recht aller Iraner_innen auf Schutz vor Diskriminierung beim Zugang zu den Hochschulen (Artikel 2 (2) und 13 (2) (C)) zu gewährleisten.