Politischer Aktivist inhaftiert
Pagoden Bagan, Myanmar
© Amnesty
In Myanmar ist der bekannte politische Aktivist Ko Wai Lu festgenommen worden. Ihn erwartet nun eine Haftstrafe, nachdem er friedliche Demonstrierende unterstützt hatte, die von den Behörden die Rückgabe ihres Landes forderten. 14 weitere Personen wurden ebenfalls angeklagt, weil sie an den friedlichen Protesten teilgenommen haben.
Appell an
PRÄSIDENT
U Thein Sein, President’s Office, Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 1 652 624
INNENMINSTERIUM
Lt Gen. Ko Ko, Ministry of Home Affairs
Office No. 10, Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
U Win Mra, 27 Pyay Road, Hline Township
Rangun, MYANMAR
Fax: (00 95) 1 659 668
E-Mail: winmra@mnhrc.org.mm
BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
S. E. Herrn Soe Nwe
Thielallee 19, 14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie Ko Wai Lu sofort und bedingungslos frei und lassen Sie alle gegen ihn und die 14 Bewohner_innen der Gemeinde Michaungkan anhängigen Anklagen fallen.
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Bitte stellen Sie sicher, dass Ko Wai Lu bis zu seiner bedingungslosen Freilassung nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird, dass er von seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl Besuch empfangen kann, dass er nicht in ein entlegenes Gefängnis verlegt wird und Zugang zu jeglicher notwendiger medizinischer Versorgung bekommt.
- Ich bitte Sie zudem, alle Gesetze, welche die Rechte auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung einschränken, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards aufzuheben oder abzuändern.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Myanmar authorities to release Ko Wai Lu and to drop the charges against him and the 14 members of the Michaungkan community.
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Urging them to ensure that, pending his release, Ko Wai Lu is not tortured or otherwise ill-treated; that he is not transferred to a remote prison; that he has regular access to family members and lawyers of his choosing; and is provided with any medical treatment which he may require.
- Calling on them to repeal or else amend all laws which unlawfully restrict the rights to freedom of expression and peaceful assembly, to comply with international human rights law and standards.
Sachlage
Am 18. Dezember 2014 wurde Ko Wai Lu, ein bekannter politischer Aktivist, in Rangun, der größten Stadt Myanmars, festgenommen, weil er die Proteste von Demonstrierenden aus der Gemeinde Michaungkan unterstützt und gefördert hat. Berichten zufolge hatte er die Demonstrierenden mit Wasser versorgt. Im März 2014 waren die Gemeindebewohner_innen neben dem Maha-Bundula-Park, der sich in der Nähe des Bürgermeisteramts von Rangun befindet, in einen friedliche Sitzstreik getreten, um so dagegen zu protestieren, dass es den myanmarischen Behörden bisher nicht gelungen ist, den Konflikt um ihre Landrechte zu lösen. In den frühen 1990er-Jahren beschlagnahmte das myanmarische Militär offenbar ihr Land. Die Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren mit Demonstrationen für die Rückgabe ihres Landes und Entschädigungsleistungen für ihre Verluste eingesetzt.
Ko Wai Lu wurde am 19. Dezember vom Gericht des Townships in Kyauktada nach Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches angeklagt, ein Gesetz, das regelmäßig angewandt wird, um politische Aktivist_innen festzunehmen. Es sieht bis zu zwei Jahre Haft vor für die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen, die Angst oder Sorge unter der Bevölkerung hervorrufen bzw. Menschen dazu anstiften könnten, eine Straftat "gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe" zu begehen. Ko Wai Lu ist derzeit im Insein-Gefängnis in Rangun inhaftiert.
Am 23. Dezember wurden 14 Bewohner_innen der Gemeinde Michaungkan festgenommen, als die Polizei ihren Sitzstreik auflöste. Sie wurden angeklagt, ohne Genehmigung demonstriert zu haben, strafbar nach Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes. Außerdem wird ihnen die Verursachung von Schaden durch Missachtung der Anweisungen von Staatsbediensteten vorgeworfen, strafbar nach Paragraf 188 des myanmarischen Strafgesetzbuches. Die 14 Gemeindebewohner_innen befinden sich derzeit nicht in Haft. Ko Wai Lu und die 14 Demonstrierenden müssen sich ab dem 16. Januar 2015 vor einem Gericht im Township Kyauktada verantworten.
Hintergrundinformation
Ko Wai Lu ist ein bekannter politischer Aktivist in Myanmar, der in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen seiner Beteiligung an friedlichen politischen Protesten festgenommen und inhaftiert wurde. Die Festnahme im Dezember 2014 geschah weniger als einen Monat nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis. Im August 2014 war er zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er in Mandalay ohne Genehmigung gegen die Erhöhung der Strompreise demonstriert hatte.
Amnesty International sieht mir Sorge, dass die myanmarischen Behörden gezielt Einzelpersonen ins Visier nehmen, die an den Protesten der Gemeinde Michaungkan beteiligt sind oder mit ihr in Verbindung stehen. Im September 2014 war der Sprecher der Gemeinde Michaungkan wegen Demonstrierens ohne Genehmigung und Behinderung des Durchgangsverkehrs zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden (Siehe Urgent Action: www.amnesty.de/urgent-action/ua-218-2014-1/haftstrafen-wegen-friedliche…). Nae Nway Than, die Tochter von U Sein Than, und vier weitere Personen wurden unter Anklage gestellt, ohne Genehmigung während der Verhandlung gegen U Sein Than vor dem Gericht protestiert zu haben. Zusätzlich zu der Tatsache, dass die Bestrafung von friedlichen Protesten nach internationalen Menschenrechtsnormen unzulässig ist, hatte Nae Nway Than angegeben, dass sie lediglich an der Verhandlung teilnehmen wollte und nicht protestiert hatte.
Der aktuelle Sitzstreik neben dem Maha-Bundula-Park folgt einer ähnlichen Protestaktion, die im November 2013 vor der Myasaryan-Pagode in Rangun begonnen hatte und am 11. Dezember 2013 beendet wurde. Die Gemeindebewohner_innen hatten zugestimmt, ihren Protest drei Monate lang auszusetzen, nachdem der für Landstreitigkeiten eingerichtete Parlamentsausschuss zugesichert hatte, den Fall zu untersuchen. Dem Ausschuss ist es jedoch nicht gelungen, eine Lösung zu finden, sodass der Sitzstreik im März 2014 wieder aufgenommen wurde.
Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Aktivist_innen werden in Myanmar auch weiterhin nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Diese Rechte sind verankert in Artikel 19 und 20 der AEMR. In Myanmar gibt es eine Reihe von Gesetzen, die die Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit unter Strafe stellen, bspw. Paragraf 505(b) Strafgesetzbuch und Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die von diesen beiden Gesetzen ausgehen, sind so allgemein und vage formuliert, dass sie potenziell dazu geeignet sind, in übermäßiger und diskriminierender Weise angewandt zu werden. Amnesty International erhält auch weiterhin Berichte über schlechte Haftbedingungen in Myanmar, die nicht den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Hierzu zählt z. B. der fehlende Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, sauberem Trinkwasser, vollwertiger Verpflegung und Wasser zum Waschen.