Politischer Aktivist verurteilt

Pagoden Bagan, Myanmar

Pagoden Bagan, Myanmar

In Myanmar wurde der politische Aktivist Ko Wai Lu zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte friedliche Demonstrierende unterstützt, die von den Behörden forderten, den Konflikt um ihre Landrechte zu lösen. Er ist willkürlich inhaftiert und muss sofort freigelassen werden.

Appell an

PRÄSIDENT
U Thein Sein
President’s Office
Nay Pyi Taw
MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 1 652 624

INNENMINSTERIUM
Lt Gen. Ko Ko
Ministry of Home Affairs
Office No. 10
Nay Pyi Taw
MYANMAR
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION

U Win Mra
27 Pyay Road
Hline Township
Rangun
MYANMAR
Fax: (00 95) 1 659 668
E-Mail: winmra@mnhrc.org.mm

BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
S. E. Herrn Soe Nwe
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Ko Wai Lu und alle Bewohner_innen der Gemeinde Michaungkan, die nur deshalb in Haft sind, weil sie von ihren Rechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, sofort und bedingungslos frei.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ko Wai Lu bis zu seiner bedingungslosen Freilassung nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird, dass er nicht in ein entlegenes Gefängnis verlegt wird, dass er von seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl Besuch empfangen kann und Zugang zu jeglicher notwendiger medizinischer Versorgung bekommt.

  • Ich bitte Sie zudem, alle Gesetze, welche die Rechte auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung einschränken, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards aufzuheben oder abzuändern.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Myanmar authorities to immediately release Ko Wai Lu and all members of the Michaungkan community detained solely for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression and peaceful assembly.

  • Urging them to ensure that, pending his release, Ko Wai Lu is not tortured or otherwise ill-treated; that he is not transferred to a remote prison; that he has regular access to family members and lawyers of his choosing; and is provided with any medical treatment which he may require.

  • Calling on them to repeal or else amend all laws which unlawfully restrict the rights to freedom of expression and peaceful assembly, to comply with international human rights law and standards.

Sachlage

Am 8. April wurde Ko Wai Lu, ein bekannter politischer Aktivist, vom Gericht des Townships Kyauktada zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Er wurde nach Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches verurteilt, ein Gesetz, das regelmäßig angewandt wird, um politische Aktivist_innen festzunehmen und zu inhaftieren. Es sieht bis zu zwei Jahre Haft vor für die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen, die Angst oder Sorge unter der Bevölkerung hervorrufen bzw. Menschen dazu anstiften könnten, eine Straftat "gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe" zu begehen. Ko Wai Lu ist derzeit im Insein-Gefängnis in Rangun inhaftiert.

Ko Wai Lu wurde am 18. Dezember 2014 in Rangun, der größten Stadt Myanmars, festgenommen, weil er die Proteste von Demonstrierenden aus der Gemeinde Michaungkan unterstützt und gefördert hat. Berichten zufolge hatte er die Demonstrierenden mit Wasser versorgt. Die Gemeindebewohner_innen waren in der Nähe des Bürgermeisteramts von Rangun in einen friedlichen Sitzstreik getreten, um so dagegen zu protestieren, dass es den myanmarischen Behörden bisher nicht gelungen ist, den Konflikt um ihre Landrechte zu lösen.

In der Vergangenheit waren auch andere Personen, die an den Protesten teilgenommen oder mit ihnen in Verbindung gebracht wurden, von den myanmarischen Behörden ins Visier genommen worden. Im September 2014 war U Sein Than, der Sprecher der Gemeinde Michaungkan, wegen Demonstrierens ohne Genehmigung und Behinderung des Durchgangsverkehrs zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Februar 2015 wurden 14 Bewohner_innen der Gemeinde Michaungkan wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Demonstrationen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ko Wai Lu ist ein bekannter politischer Aktivist in Myanmar, der in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen seiner Beteiligung an friedlichen politischen Protesten festgenommen und inhaftiert wurde. Die Festnahme im Dezember 2014 geschah weniger als einen Monat nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis. Im August 2014 war er zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er in Mandalay ohne Genehmigung gegen die Erhöhung der Strompreise demonstriert hatte.

Amnesty International sieht mit Sorge, dass die myanmarischen Behörden gezielt Einzelpersonen ins Visier nehmen, die an den Protesten der Gemeinde Michaungkan beteiligt sind oder mit ihr in Verbindung stehen. Im September 2014 war der Sprecher der Gemeinde Michaungkan wegen Demonstrierens ohne Genehmigung und Behinderung des Durchgangsverkehrs zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden (siehe UA-218/2014-1, online unter: www.amnesty.de/urgent-action/ua-218-2014-1/haftstrafen-wegen-friedliche…). Im Februar 2015 wurden 14 Bewohner_innen der Gemeinde Michaungkan wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Demonstrationen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt (siehe UA-005/2015-1, online unter: http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-005-2015-1/haftstrafen-fuer-demonstrierende). Angaben der Gemeinde Michaungkan zufolge beschlagnahmte das myanmarische Militär Anfang der 1990er-Jahre ihr Land. Die Gemeinde fordert nun die Rückgabe ihres Landes und Entschädigungsleistungen für ihre Verluste.

Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Aktivist_innen werden in Myanmar auch weiterhin nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Diese Rechte sind verankert in Artikel 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). In Myanmar gibt es eine Reihe von Gesetzen, die die Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit unter Strafe stellen, bspw. Paragraf 505(b) Strafgesetzbuch und Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die von diesen beiden Gesetzen ausgehen, sind so allgemein und vage formuliert, dass sie potenziell dazu geeignet sind, in übermäßiger und diskriminierender Weise angewandt zu werden.

Amnesty International erhält auch weiterhin Berichte über schlechte Haftbedingungen in Myanmar, die nicht den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Hierzu zählt z. B. der fehlende Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, sauberem Trinkwasser, vollwertiger Verpflegung und Wasser zum Waschen.