Journalisten in Foltergefahr

Nach einer Demonstration gegen das Verbot der Tageszeitung al-Ayyam wurden der Chefredakteur des Blattes und sein Sohn festgenommen. Beide befinden sich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft und sind in Gefahr, gefoltert oder misshandelt zu werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
President
´Ali ´Abdullah Saleh
Office of the President of the Republic of Yemen
Sana'a,
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 127 4147

INNENMINISTER
Minister of the Interior
Mutaher Rashad al Masri
Ministry of Interior
Sana'a,
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 332 511,
(00 967) 1 514 532, (00 967) 1 331 899

Sende eine Kopie an

MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Minister of Human Rights
Dr Houda 'Ali 'Abdullatif al-Baan
Ministry for Human Rights
Sana’a,
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 444 838, (00 967) 1 419 555,
(00 967) 1 419 700

BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Prof. Dr. Mohammed L. Al-Eryani
Budapester Str. 37, 10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@Botschaft-Jemen.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Februar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE

  • Urging the authorities to ensure that Hisham Bashraheel, Hani Bashraheel and others detained in connection with the protest at al-Ayyam’s offices are protected from torture and other ill-treatment, and are allowed prompt and regular access to lawyers of their choosing, their families and any medical treatment they may require;

  • Calling on them to disclose the detainees’ whereabouts and any charges that have been brought against them, and to ensure that any legal proceedings against them conform to international fair trial standards;

  • Expressing concern that they may be held solely for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression and freedom of assembly and noting that, if this is the case, Amnesty International would consider them prisoners of conscience and call for their immediate and unconditional release.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, dass Hisham Bashraheel, Hani Bashraheel und alle anderen im Zusammenhang mit den Protesten in der Redaktion der Zeitung al-Ayyam festgenommenen Personen vor Folter und Misshandlung geschützt werden, unverzüglich und regelmäßig Zugang zu Rechtsanwälten eigener Wahl und zu ihren Familien erhalten sowie angemessen medizinisch versorgt werden.

  • Fordern Sie die Behörden auf, den Aufenthaltsort der Gefangenen und die gegen sie erhobenen Anklagen bekannt zu geben sowie sicherzustellen, dass etwaige rechtliche Schritte mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren in Einklang stehen.

  • Bringen Sie Ihre Sorge zum Ausdruck, dass die genannten Personen womöglich nur deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben. In diesem Fall würde es sich um gewaltlose politische Gefangene handeln, die unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden müssen.

Sachlage

Am 6. Januar wurde Hisham Bashraheel, Chefredakteur der Tageszeitung al-Ayyam, zusammen mit seinem Sohn Hani Bashraheel festgenommen. Die beiden hatten sich an einer Protestaktion in der Redaktion der Zeitung in der Stadt Aden beteiligt, um an das seit acht Monaten bestehende Verbot von al-Ayyam und mehreren anderen Zeitungen zu erinnern. Am 5. Januar wurden rund zehn Menschen festgenommen, von denen die meisten inzwischen wieder freigekommen sind. Über den Verbleib von Hisham und Hani Bashareel sowie einigen anderen Personen herrscht hingegen Ungewissheit. Sie werden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und sind von Folter und Misshandlung bedroht. Möglicherweise handelt es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben.

Am 4. Januar eröffneten die Sicherheitskräfte das Feuer auf eine Gruppe von Protestierenden, woraufhin die Wachleute der Zeitung zurückschossen. Dabei wurde ein Angehöriger der Sicherheitskräfte getötet, drei weitere wurden verletzt.

Am 30. April 2009 hatten die Behörden sowohl in Sana’a als auch in Städten im Süden des Landes an Verkaufs- und Auslieferungsstellen sämtliche Exemplare der Tageszeitung al-Ayyam beschlagnahmt. Am 4. Mai ergriffen sie gegen sechs weitere Tageszeitungen ähnliche Maßnahmen und umstellten außerdem das Büro von al-Ayyam, um die Auslieferung der Zeitung zu verhindern. Tags darauf sprachen die Behörden ein Verbot sämtlicher Tageszeitungen aus, die ihrer Einschätzung nach in der Berichterstattung über die Proteste Unterstützung für die Abspaltung des Südens bekundet haben. Am 13. Mai führten die Sicherheitskräfte einen Angriff gegen das Büro von al-Ayyam durch. Dabei töteten sie einen der Wachleute und einen weiteren Mann, eine dritte Person kam mit Verletzungen davon. Die Sicherheitskräfte wollten offenbar Hisham Bashraheel festnehmen. Der Grund war möglicherweise ein Vorfall vom Februar 2008, als bewaffnete Männer das Haus des Journalisten beschossen und seine Wachleute das Feuer erwidert hatten. Damals war einer der Angreifer getötet und ein weiterer verwundet worden. Im Zusammenhang mit dem Vorfall findet derzeit ein Gerichtsverfahren statt, Hisham Bashraheel zählt jedoch nicht zu den Angeklagten. Die Sicherheitskräfte gehen offenbar nur deswegen gegen den Journalisten vor, weil al-Ayyam über die Proteste im Süden des Landes berichtet hatte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die 1958 gegründete Zeitung al-Ayyam ist eine der auflagenstärksten Tageszeitungen des Landes. Ihr Verbot und das von sechs weiteren Zeitungen im vergangenen Jahr erfolgte im Anschluss an ihre Berichterstattung über eine Reihe von Protesten im Süden des Landes. Die Proteste hatten im Vorfeld des 27. April 2009 stattgefunden, dem 15. Jahrestag des Beginns eines drei Monate währenden Bürgerkriegs zwischen der Regierung in Sana’a und Separatisten aus dem Süden des Landes. Als Drahtzieher der Proteste gilt die Gruppierung Southern Movement, ein Zusammenschluss politischer Gruppen, denen die Regierung unterstellt, die Unabhängigkeit des Südjemen anzustreben.

Im südlichen Jemen kommt es seit ungefähr drei Jahren immer wieder zu Protesten. Es begann mit Demonstrationen von pensionierten SoldatInnen aus dem Süden, die sich darüber beschwerten, dass sie hinsichtlich Anstellung, Vergütung und Rentenzahlungen gegenüber den SoldatInnen aus dem Norden benachteiligt werden.

Die meisten der pensionierten SoldatInnen gehörten der Armee der ehemaligen Demokratischen Volksrepublik Jemen (Südjemen) an. Nach der Vereinigung des Landes im Jahr 1990 waren die beiden Armeen der Demokratischen Volksrepublik Jemen (Südjemen) und der Arabischen Republik Jemen (Nordjemen) zu den Streitkräften der neuen Republik Jemen zusammengeschlossen worden. Nach dem Bürgerkrieg von 1994 wurden jedoch viele SoldatInnen des früheren Südjemen aus der Armee entlassen. Diese ehemaligen Angehörigen der Streitkräfte, aber auch diejenigen, die noch einen Teil der jetzigen Armee bilden, beklagen eine Benachteiligung gegenüber SoldatInnen des ehemaligen Nordjemen. Aus diesen Protesten scheint die Bewegung Southern Movement hervorgegangen zu sein.
Amnesty hat in den zurückliegenden Jahren wiederholt Beschneidungen der freien Meinungsäußerung im Jemen dokumentiert und darauf hingewiesen, dass sich die Behörden verstärkt auf die vage formulierte Anklage der "Untergrabung der nationalen Einheit" stützen, um ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen.