Dritter Protestler in Haft
Nach einer Protestaktion gegen das Verbot der Tageszeitung al-Ayyam wurde ein weiterer Sohn des Chefredakteurs Hisham Bashraheel festgenommen. Ähnlich wie sein Vater und sein Bruder Hisham läuft auch er Gefahr, gefoltert oder misshandelt zu werden.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency General ´Ali ´Abdullah Saleh
Office of the President of the Republic of Yemen
Sana'a,
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 274 147
INNENMINISTER
His Excellency Mutaher Rashad al-Masri
Ministry of Interior
Sana'a,
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 332 511 oder
(00 967) 1 514 532 oder
(00 967) 1 331 899
Sende eine Kopie an
MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Her Excellency Dr Houda 'Ali Abdullatif al-Baan
Ministry for Human Rights
Sana’a,
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 444 838 oder
(00 967) 1 419 555 oder
(00 967) 1 419 700
BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Prof. Dr. Mohammed L. Al-Eryani
Budapester Str. 37
10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Februar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Dringen Sie bei den Behörden darauf, dass Hisham Bashraheel, Hani Bashraheel, Muhammad Bashraheel und alle anderen im Zusammenhang mit den Protesten in der Redaktion der Zeitung al-Ayyam festgenommenen Personen vor Folter und Misshandlung geschützt werden, unverzüglich und regelmäßig Zugang zu Rechtsanwälten eigener Wahl und zu ihren Familien erhalten sowie angemessen medizinisch versorgt werden.
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Fordern Sie die Behörden auf, die gegen die Gefangenen erhobenen Anklagen bekannt zu geben sowie sicherzustellen, dass etwaige rechtliche Schritte mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren in Einklang stehen.
- Bringen Sie Ihre Sorge zum Ausdruck, dass die genannten Personen womöglich nur deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben. In diesem Fall würde es sich um gewaltlose politische Gefangene handeln, die unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden müssen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to ensure that Hisham, Hani and Muhammad Bashraheel and any others still detained in connection with the protest at al-Ayyam’s offices are protected from torture and other ill-treatment, and are allowed prompt and regular access to lawyers of their choosing, their families and any medical treatment they may require;
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Calling on them to reveal what charges have been brought against the detainees, and to ensure that any legal proceedings against them conform to international fair trial standards;
- Expressing concern that they may be held solely for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression and freedom of assembly, and noting that, if this is the case, Amnesty International would consider them prisoners of conscience and call for their immediate and unconditional release.
Sachlage
Wie erst jetzt bekannt wurde, fand die Verhaftung von Muhammad Bashraheel bereits am 5. Januar 2010 statt, einen Tag vor der Festnahme seines Vaters und seines Bruders. Die drei Männer werden im Gebäude der Kriminalpolizei in Aden in Haft gehalten. Am 12. Januar durften sie von ihren Familien und Rechtsanwälten besucht werden, was ihnen offenbar zuvor verwehrt geblieben war. Ob ihnen auch zukünftig regelmäßiger Kontakt gewährt werden wird, ist noch unklar. Bei den drei Männern handelt es sich möglicherweise um gewaltlose politische Gefangene, die sich nur deshalb in Haft befinden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben.
Die drei Männer hatten in den Büroräumen von al-Ayyam an einem Sitzstreik teilgenommen. Mit dem Start der Aktion am 4. Januar sollte auf das seit acht Monaten faktisch bestehende Druck- und Auslieferungsverbot der Tageszeitung aufmerksam gemacht werden. Nachdem die Sicherheitskräfte am 4. Januar das Feuer auf eine Gruppe von Protestierenden eröffnet hatten, hatten die Wachleute der Zeitung zurückgeschossen und dabei einen Angehörigen der Sicherheitskräfte getötet und drei weitere verletzt.
Am 30. April 2009 hatten die Behörden sowohl in Sana’a als auch in Städten im Süden des Landes an Verkaufs- und Auslieferungsstellen sämtliche Exemplare der Tageszeitung al-Ayyam beschlagnahmt. Am 4. Mai ergriffen sie gegen sechs weitere Tageszeitungen ähnliche Maßnahmen und umstellten außerdem das Büro von al-Ayyam, um die Auslieferung der Zeitung zu verhindern. Anschließend postierten sie vor dem Gebäude Sicherheitskräfte, die am 6. Januar die Büroräume durchsuchten und Computer beschlagnahmten. Am 5. Mai gab die Regierung ihre Absicht bekannt, sämtliche Zeitungen schließen zu wollen, die ihrer Auffassung nach bei der Berichterstattung über die Proteste Unterstützung für eine Abspaltung des Südens haben durchscheinen lassen. Im weiteren Verlauf des Jahres stellte al-Ayyam auf ihrer Website gleichwohl wiederholt Meldungen ins Netz.
Hintergrundinformation
Die 1958 gegründete Zeitung al-Ayyam ist eine der auflagenstärksten Tageszeitungen des Landes. Ihr Verbot und das von sechs weiteren Zeitungen im vergangenen Jahr erfolgte im Anschluss an ihre Berichterstattung über eine Reihe von Protesten im Süden des Landes. Die Proteste hatten im Vorfeld des 27. April 2009 stattgefunden, dem 15. Jahrestag des Beginns eines drei Monate währenden Bürgerkriegs zwischen der Regierung in Sana’a und Separatisten aus dem Süden des Landes. Als Drahtzieher der Proteste gilt die Gruppierung Southern Movement, ein Zusammenschluss politischer Gruppen, denen die Regierung unterstellt, die Unabhängigkeit des Südjemen anzustreben.
In den vergangenen Jahren hat Amnesty Einschränkungen der freien Meinungsäußerung im Jemen wiederholt dokumentiert und insbesondere beanstandet, dass die Behörden gegen Regierungskritikerinnen und -kritiker unter der vage formulierten Anklage der "Untergrabung der nationalen Einheit" strafrechtlich vorgehen.