Einer von drei Journalisten frei
Der Zeitungsherausgeber Hisham Bashraheel wurde gegen Kaution freigelassen, nachdem man ihn fast drei Monate ohne Anklage festgehalten hatte. Seine beiden erwachsenen Söhne befinden sich noch in Haft. Bislang hat man sie keiner Straftat angeklagt. Ihre Inhaftierung steht offenbar im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über die Proteste im Südjemen.
Appell an
INNENMINISTER
His Excellency Mutaher Rashad al-Masri
Ministry of Interior
Sana'a,
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 332 511 oder
(00 967) 1 514 532 oder
(00 967) 1 331 899
E-Mail: moi@yemen.net.ye
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency ´Ali ´Abdullah Saleh
Office of the President of the Republic of Yemen
Sana'a, JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 274 147
Sende eine Kopie an
MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Her Excellency Dr Houda 'Ali Abdullatif al-Baan
Ministry for Human Rights
Sana’a,
JEMEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 967) 1 444 838 oder
(00 967) 1 419 555 oder
(00 967) 1 419 700
E-Mai: mshr@y.net.ye
BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
S.E. Herrn Prof. Dr. Mohammed L. Al-Eryani
Budapester Str. 37
10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Mai 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Begrüßen Sie die Freilassung von Hisham Bashraheel.
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Dringen Sie bei den Behörden darauf, dass Hani Bashraheel, Muhammad Bashraheel und alle anderen im Zusammenhang mit den Protesten in der Redaktion der Zeitung al-Ayyam festgenommenen Personen vor Folter und Misshandlung geschützt werden. Fordern Sie, dass die Betroffenen unverzüglich und regelmäßig Zugang zu Rechtsanwälten eigener Wahl und zu ihren Familien erhalten und angemessen medizinisch versorgt werden, wenn nötig.
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Bringen Sie Ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass die genannten Personen womöglich nur deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben. In diesem Fall würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten und ihre sofortige und bedingungslose Freilassung fordern.
- Fordern Sie die Behörden auf, die Betroffenen einer international als Straftat erkennbaren Handlung anzuklagen, wenn dafür Beweise vorliegen, sowie sicherzustellen, dass etwaige rechtliche Schritte mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren in Einklang stehen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Welcoming the release of Hisham Bashraheel;
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Urging the authorities to ensure that Hani and Muhammad Bashraheel and any others still detained in connection with the protest at al-Ayyam’s offices are protected from torture and other ill-treatment, and are allowed prompt and regular access to lawyers of their choosing, their families and any medical treatment they may require;
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Expressing concern that they may be held solely for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression and freedom of assembly, and noting that, if this is the case, Amnesty International would consider them prisoners of conscience and call for their immediate and unconditional release;
- Calling on the authorities, if there is evidence they have committed a recognizably criminal offence, to charge them without delay and ensure that any legal proceedings against them conform to international fair trial standards.
Sachlage
Der 66-jährige Hisham Bashraheel, Chefredakteur der Tageszeitung al-Ayyam, wurde am 25. März 2010 gegen eine Kaution freigelassen. Man hatte ihn und seinen Sohn Hani Bashraheel am 6. Januar 2010 festgenommen. Muhammad Bashraheel, ein weiterer Sohn, wurde am 5. Januar 2010 festgenommen. Hisham Bashraheel und seine beiden Söhne, die ebenfalls für al-Ayyam arbeiteten, wurden im Gebäude der Kriminalpolizei in der südlich gelegenen Stadt Aden in Haft gehalten. Anfangs hielt man sie ohne Kontakt zur Außenwelt fest, später gewährte man ihnen Zugang zu Angehörigen und AnwältInnen. Der Gesundheitszustand von Hisham Bashraheel soll sich während seiner Haftzeit verschlechtert haben.
Hisham Bashraheel wurde wegen der Gründung einer bewaffneten Gruppierung angeklagt, nachdem er und seine Söhne an einer Protestaktion in der Redaktion der Zeitung al-Ayyam teilgenommen hatten. Am 4. Januar, acht Monate nachdem die Regierung den Druck und den Vertrieb der Tageszeitung verboten hatte, begannen die Proteste. An diesem Tag eröffneten Sicherheitskräfte das Feuer auf eine Gruppe von Protestierenden, woraufhin die Wachleute der Zeitung zurückschossen. Dabei wurde ein Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Sicherheitsmänner der Zeitung getötet. Hisham Bashraheel soll außerdem im Zusammenhang mit einem Vorfall im Februar 2008 verhört werden. Bei diesem Vorfall hatten Angreifer das Haus des Journalisten in der jemenitischen Hauptstadt Sana’a beschossen, und Hisham Bashraheels Wachleute hatten das Feuer erwidert. Bei dem Schusswechsel war einer der Angreifer getötet und ein weiterer verletzt worden. Ein Gerichtsverfahren in der Sache ist derzeit noch anhängig, Hisham Bashraheel zählt jedoch nicht zu den Angeklagten. Offenbar wird in beiden Fällen nur gegen den Journalisten vorgegangen, weil al-Ayyam über die Proteste im Süden des Landes berichtet hatte.
Hintergrundinformation
Am 30. April 2009 hatten die Behörden sowohl in Sana’a als auch in anderen Städten im Süden des Landes an Zeitungsständen und anderen Verkaufsstellen sämtliche Exemplare der Tageszeitung al-Ayyam beschlagnahmt. Anfang Mai 2009 ergriffen sie gegen sechs weitere Tageszeitungen ähnliche Maßnahmen und umstellten außerdem das Büro von al-Ayyam, um die Auslieferung der Zeitung zu verhindern. Anschließend postierten sie vor dem Gebäude Sicherheitskräfte, die dort bis zum 6. Januar 2010 blieben. An diesem Tag durchsuchten die Sicherheitskräfte die Büroräume der Zeitung und beschlagnahmten Computer. Am 5. Mai 2009 gab die Regierung ihre Absicht bekannt, sämtliche Zeitungen schließen zu wollen, die ihrer Auffassung nach bei der Berichterstattung über die Proteste Unterstützung für eine Abspaltung des Südens bekundet hatten. Al-Ayyam stellte im weiteren Verlauf des Jahres 2009 dennoch Meldungen auf ihre Website. Am 13. Mai griffen die Sicherheitskräfte das Büro von al-Ayyam an. Dabei wurden zwei Männer getötet, darunter ein Wachmann, und ein Weiterer wurde verletzt.
Die 1958 gegründete Zeitung al-Ayyam ist eine der auflagenstärksten Tageszeitungen des Landes. Ihr Verbot und das von sechs weiteren Zeitungen im vergangenen Jahr erfolgte im Anschluss an ihre Berichterstattung über eine Reihe von Protesten im Süden des Landes. Die Proteste hatten im Vorfeld des 27. April 2009 stattgefunden, dem 15. Jahrestag des Beginns eines drei Monate währenden Bürgerkriegs zwischen der Regierung in Sana’a und Separatisten aus dem Süden des Landes. Als Drahtzieher der Proteste gilt die Gruppierung Southern Movement, ein Zusammenschluss politischer Gruppen, denen die Regierung unterstellt, die Unabhängigkeit des Südjemen anzustreben.
In den vergangenen Jahren hat Amnesty International seine Besorgnis über die Einschränkungen der freien Meinungsäußerung im Jemen wiederholt dargelegt und dabei insbesondere kritisiert, dass die Behörden unter der vage formulierten Anklage der "Untergrabung der nationalen Einheit" gegen Regierungskritikerinnen und -kritiker strafrechtlich vorgehen.