Angehörige inhaftiert

Xinna und Uiles, die Frau und der Sohn des aus der Inneren Mongolei stammenden Menschenrechtsverteidigers Hada, sind offiziell festgenommen worden. Hada befindet sich derzeit in einem Geheimgefängnis. Er ist schon häufig in den Hungerstreik getreten, um damit gegen seine fortgesetzte Inhaftierung zu protestieren.

Appell an

LEITER DER ABTEILUNG FÜR INNERE SICHERHEIT DER AUTONOMEN REGION INNERE MONGOLEI
ZHAO Liping Tingzhang
Nei Menggu Zizhiqu Gong'anting
15 Haila’erdajie
Hohhot 010051
Nei Menggu Zizhiqu
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Director/ Sehr geehrter Herr Direktor)
Fax: (00 86) 471 655 0102

VORSITZENDER DER VOLKSREGIERUNG DER AUTONOMEN REGION INNERE MONGOLEI
BATE’ER Wulan Zhuxi
Nei Menggu Zizhiqu Renmin Zhengfu, 1 Chilechuandajie
Hohhot 010098
Nei Menggu Zizhiqu
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman/ Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 86) 471 462 1406
E-Mail: nmg@nmg.gov.cn

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER DER VOLKSREPUBLIK CHINA
WU Aiying Buzhang
Sifabu, 10 Chaoyangmen Nandajie
Chaoyangqu, Beijingshi 100020
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Minister/ Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 86) 106 529 2345
E-Mail: pfmaster@legalinfo.gov.cn

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY

  • Urge the authorities to immediately and unconditionally release Hada who has been imprisoned as a prisoner of conscience since 1995 and who completed his sentence on 10 December 2010.

  • Urge the authorities to immediately and unconditionally release Xinna and Uiles who are detained because of their association with Hada and their continuing activities in relation to the Mongolian Academic Bookshop.

  • Urge the authorities to ensure that they are not subjected to torture or other ill-treatment, and as long as they remain in detention have access to family members, legal representation of their choosing and all necessary medical care.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie hiermit auf, Hada umgehend und bedingungslos freizulassen. Er ist seit 1995 ein gewaltloser politischer Gefangener und die gegen ihn verhängte Haftstrafe hat er bereits am 10. Dezember 2010 verbüßt.

  • Bitte lassen Sie auch Xinna und Uiles unverzüglich und bedingungslos frei, da sie allem Anschein nach nur aufgrund ihrer Verwandtschaft mit Hada und ihren fortgesetzten Aktivitäten im Zusammenhang mit der Akademischen Mongolischen Buchhandlung inhaftiert wurden.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Gefangenen in Haft weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt werden, und ihre Familien und ein Rechtsbeistand ihres Vertrauens sie besuchen kann. Garantieren Sie auch, falls nötig, ihre medizinische Versorgung.

Sachlage

Der gewaltlose politische Gefangene Hada hätte am 10. Dezember 2010 freigelassen werden müssen, als er die gegen ihn verhängte 15-jährige Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Doch die chinesischen Behörden hielten ihn weiter fest und inhaftierten kurz vor dem Entlassungstermin seine Ehefrau Xinna und den gemeinsamen Sohn Uiles. Anfangs wurden sie ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und über ihren Verbleib war nichts bekannt. Einige weitere Familienangehörige werden von den chinesischen Behörden überwacht.

Naraa, die Schwester von Xinna, berichtete der Menschenrechtsorganisation Southern Mongolia Human Rights Information Centre (SMHRIC), dass sie Hada am 20. Februar gesehen hätte. Die Behörden hatten sie vorgeladen, um ihn zu überreden, seinen Hungerstreik zu beenden. Ihren Angaben zufolge wurde Hada damals in einem zweistöckigen Geheimgefängnis in der Nähe des Internationalen Flughafens Baita in Hohhot (chinesisch: Huhehaote), der Hauptstadt der Autonomen Region Innere Mongolei, festgehalten. Naraa teilte der SMHRIC weiter mit, dass die Polizei sie seither unter Druck setzt, Hada zu schreiben und zu behaupten, seine Angehörigen würden ihn nicht länger unterstützen und ihn nicht mehr im Gefängnis besuchen. Der SMHRIC zufolge hat sich Naraa geweigert, diese Briefe zu schreiben und ist durch den auf sie ausgeübten Druck erkrankt.

Naraa sah die Mitteilung über Xinnas und Uiles’ offizielle Festnahme, als sie Hada in seiner Zelle besuchte. Laut ihren Angaben wurden Xinna und Uiles um den 17. Januar herum formell festgenommen und im Zusammenhang mit ihrer Buchhandlung Akademische Mongolische Buchhandlung des "Drogenbesitzes" und "illegalen Betreibens eines Unternehmens" angeklagt. Die beiden werden getrennt voneinander in der Hafteinrichtung Nr. 1 und Nr. 3 der Inneren Mongolei festgehalten. Uiles durfte bislang in Haft von keinem Familienmitglied besucht werden. Der Bruder von Xinna konnte sie am 4. Juli etwa eine Stunde lang besuchen. Seinen Angaben zufolge stand sie eindeutig "unter Druck".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Laut Angaben von Naraa holte man Hada am 3. Dezember, eine Woche vor der vorgesehenen Entlassung aus der Haft, aus dem Chifeng-Gefängnis ab. Dort hatte er seine Haftstrafe wegen "Abspaltungstendenzen" [Separatismus] und "Spionage" verbüßt. Am 10. Dezember brachte man ihn in das Geheimgefängnis in Hohhot und ließ ihn dort mit Xinna und Uiles zusammentreffen, die jeweils am 4. und 5. Dezember inhaftiert worden waren. Die Buchhandlung der Familie namens Akademische Mongolische Buchhandlung wurde ebenfalls in dieser Zeit durchsucht und dann geschlossen.

Hada, Xinna und Uiles traten um den 24. Dezember herum in den Hungerstreik, um gegen ihre Inhaftierung zu protestieren. Naraa durfte die drei vom 1. bis zum 4. Februar, während des mongolischen Neujahrsfestes, besuchen. Sie berichtete der SMHRIC, dass in dieser Zeit Hada, Xinna und Uiles aufgefordert wurden, den Medien keine Interviews zu geben. Darüber hinaus stellte man Hada Vorteile in Aussicht, wenn er seine Haltung aufgebe, dass er unschuldig sei, und sein Fehlverhalten einräume. Naraa zufolge befinden sich die drei immer noch in Haft, da sie sich weigerten, solche Schriftstücke zu unterzeichnen. Am 6. Februar wurden Xinna und Uiles aus dem Geheimgefängnis verlegt.

Xinna und Uiles sind seit der Inhaftierung von Hada im Jahre 1995 bereits mehrmals in Gewahrsam genommen worden. Die Behörden haben Uiles bereits wiederholt unter Druck gesetzt. Er war erst 13 Jahre alt, als sie ihn zum ersten Mal in Haft nahmen, ihn schlugen und ihn aufforderten, den Kontakt mit seiner Familie einzustellen. Im Jahr 2002 wurde Uiles wegen Beteiligung an einem Raubüberfall und Erbeutung von 92 Yuan (etwa 10 Euro) zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Tat soll er als 17-Jähriger verübt haben. Er wurde schuldig gesprochen, obwohl die drei "Opfer" an die Staatsanwaltschaft geschrieben und Uiles’ Unschuld beteuert hatten. Nach einem Besuch seiner Mutter im Gefängnis, bei dem sie kurz miteinander auf mongolisch gesprochen hatten, wurde er für 40 Stunden in Handschellen und Fesseln gelegt.

Seit ihrer ersten Inhaftierung im Jahr 1995 wegen der "Aufwiegelung zu Demonstrationen" wird Xinna ständig überwacht. Die Behörden haben zeitweise angeordnet, die Buchhandlung der Familie wegen "illegalen Betreibens eines Unternehmens" zu schließen. Dies erschwert es Xinna, ein Einkommen zu erzielen. Sie haben ihr ebenfalls wiederholt mit Inhaftierung gedroht, sollte sie sich weiterhin für die Freilassung ihres Mannes einsetzen.

Angesichts der ununterbrochenen Überwachung und Schikane von Xinna und Uiles über die 15 Jahre, die sich Hada inzwischen in Haft befindet, darunter die wiederholten Schließungen der Buchhandlung, die die mongolische Literatur und Kultur aktiv fördert, des Zeitpunkts und der Umstände ihrer Festnahme und des Drucks auf einzelne weitere Familienangehörige geht Amnesty International davon aus, dass die derzeitigen Anklagen ein Vorwand sind, um sie zu inhaftieren. Es geht stattdessen vermutlich um ihre Verbindung zu Hada; seine Weigerung, eigenes Fehlverhalten "zuzugeben"; und die fortgesetzten kulturellen Aktivitäten, mit denen sie lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen.