Hinrichtung abgebrochen

Diese Urgent Action ist beendet.

Eine am 27. März unterzeichnete Vereinbarung legt fest, dass der US-Bundesstaat Alabama nicht erneut versuchen wird, Doyle Hamm hinzurichten. Seine für den 22. Februar geplante Hinrichtung wurde abgebrochen, als das Team nach zweieinhalb Stunden immer noch keine zugängliche Vene finden konnte.

Hinrichtungskammer in Huntsville, Texas

Hinrichtungskammer in Huntsville, Texas

Die Hinrichtung von Doyle Hamm im US-Bundesstaat Alabama wurde am 22. Februar ausgesetzt, nachdem zwei Stunden lang vergeblich nach einer Vene gesucht worden war. Amnesty International fordert die Gouverneurin auf, sein Todesurteil umzuwandeln.

Appell an

Gouverneurin von Alabama

Governor Kay Ivey

Alabama State Capitol

600 Dexter Avenue

Montgomery, Alabama 36130

USA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

Herrn Kent Doyle Logsdon

Geschäftsträger a.i., Gesandter-Botschaftsrat

Clayallee 170

14191 Berlin

Fax: 030-83 05 10 50

E-Mail: feedback@usembassy.de

Amnesty fordert:

  • Ich möchte mein großes Bedauern darüber ausdrücken, dass am 22. Februar versucht wurde, die Hinrichtung von Doyle Hamm zu vollstrecken. Mit Entsetzen habe ich die Geschehnisse am Abend des 22. Februar zur Kenntniss genommen und fordere Sie nun dringend auf, das Todesurteil von Doyle Hamm umzuwandeln.

Sachlage

Doyle Hamm ist am 14. Februar 61 Jahre alt geworden. Er befindet sich bereits seit 30 Jahren im Todestrakt. Aufgrund seines Lymphdrüsenkrebses und dessen Behandlung hat sich der Zustand seiner Venen noch weiter verschlechtert. Diese waren bereits durch intravenösen Drogenkonsum geschädigt. Sein Rechtsbeistand argumentierte daher gegen eine Hinrichtung mit der Giftspritze, da dies verfassungswidrig sei. Ein US-Bezirksgericht und das Berufungsgericht des 11. Gerichtsbezirks in Atlanta entschieden, dass die Hinrichtung durchgeführt werden könne, sofern keine peripheren Venen an den Armen oder Händen für die Injektion verwendet würden. Eine unabhängige Untersuchung hatte zuvor ergeben, dass diese Venen nicht verwendet werden könnten. Der Oberste Gerichtshof der USA ordnete am 22. Februar die Aussetzung der Hinrichtung an, nur wenige Stunden bevor diese durchgeführt werden sollte. Um ca. 20:45 Uhr Ortszeit wurde diese Anordnung wieder aufgehoben.

Gegen 23:30 Uhr erklärte der Leiter der Gefängnisbehörde von Alabama, dass die Hinrichtung abgebrochen worden sei. Er berichtete, dass er gegen 23:15 Uhr, nachdem zwei Stunden lang versucht wurde, die tödliche Spritze zu setzen, vom medizinischen Personal darüber informiert wurde, dass ihres Erachtens keine brauchbare Vene gefunden werden könne, bevor der Hinrichtungsbeschluss um Mitternacht ablief. An diesem Punkt "haben wir entschieden, den Vorgang zu unterbrechen", so sein Bericht. Weiter sagte er, er habe die Gouverneurin kontaktiert und sie habe dem Vorgehen zugestimmt. Er führte zudem an, dass er "die Ereignisse des heutigen Abends nicht notwendigerweise als Problem beschreiben würde".

Auch der Rechtsbeistand von Doyle Hamm hat sich zu den zweieinhalb Stunden zwischen der Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses durch den Obersten Gerichtshof bis zum Abbruch der Hinrichtung geäußert. In einem Kurzbericht vom 23. Februar schrieb er, dass bei dem Versuch, die Hinrichtung durchzuführen, viel Zeit damit verbracht worden sei, "irgendwo an den unteren Extremitäten Zugang zu einer peripheren Vene zu finden". Als keine peripheren Venen zu finden waren, versuchten andere Personen, zentralvenösen Zugang zu erlangen. Sie versuchten mehrfach, in Doyle Hamms rechter Leiste einen zentralen Venenkatheter zu legen, was starke Blutungen und Schmerzen verursachte. Der Rechtsbeistand sagte: "Das ging über eine grauenhafte Justiz und eine grausame, ungewöhnliche Bestrafung noch hinaus. Es war Folter. Es war genau die Art von Folter, vor der die Sonderberichterstatter_innen für Menschenrechte der Vereinten Nationen die Gouverneurin von Alabama gewarnt hatten." Er verwies damit auf die Stellungnahme, die am 19. Februar von der UN-Sonderberichterstatterin über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und dem UN-Sonderberichterstatter über Folter veröffentlicht worden war. Sie drückten darin ihre Sorge darüber aus, dass "Versuche, eine Nadel in die Venen von Mr. Hamm einzuführen, um die letale Injektion zu verabreichen, ihm Qualen und Schmerzen zufügen würden, die möglicherweise als Folter betrachtet werden können."

Am 26. Februar ordnete die Richterin des Bezirksgerichts eine "Planungsbesprechung" für den 6. März an. Diesbezüglich sagte sie: "Alle Beteiligten werden bereits vor dem Termin über die schnellstmögliche Lösung sprechen". Am 27. Februar bat die Staatsanwaltschaft um einen Aufschub der Besprechung bis zum 12. März.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In seinem Kurzbericht vom 23. Februar vor dem US-Bezirksgericht führte der Rechtsbeistand von Doyle Hamm an, dass "immer wieder Nadeln mit Kraft in [Doyle Hamms] Beine und Knöchel eingeführt worden waren" und er sogar auf den Bauch gedreht wurde, um Zugang zu Venen an den Rückseiten seiner Beine zu suchen. Nachdem er einer medizinischen Untersuchung von Doyle Hamm am 25. Februar im Gefängnis beigewohnt hatte, sagte der Rechtsbeistand, dass bei dem Hinrichtungsversuch wohl die Blase punktiert worden sei, sowie möglicherweise die Oberschenkelschlagader. Es gab "mehrere Stichverletzungen an Knöcheln, Waden und im rechten Lendenbereich, etwa ein Dutzend…Es scheinen sechs Stichverletzungen in seinem rechten Lendenbereich zu sein und dieser ist stark geschwollen und mit Blutergüssen übersät…Während des Hinrichtungsversuchs lag Doyle da und betete. Wegen der Schmerzen hoffte er, sie würden Erfolg haben. Er kollabierte, als sie ihn von der Trage holten."

Vor dem Hinrichtungsversuch hatte es rechtliche Schritte gegeben, mit denen versucht wurde, die Hinrichtung aufzuhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte jeden Schritt angefochten. Am 13. Februar entschied das Berufungsgericht des 11. Gerichtsbezirks in Atlanta, die Aussetzung der Hinrichtung von Doyle Hamm aufzuheben. Diese war ihm am 6. Februar vom US-Bezirksgericht gewährt worden. Das Berufungsgericht wies das Bezirksgericht an "sofort eine unabhängige medizinische Untersuchung zu beauftragen". Dies tat das Bezirksgericht am 15. Februar und beauftragte eine medizinische Untersuchung von Doyle Hamm und "insbesondere des Zustands seiner peripheren und zentralen Venen". Die medizinische Untersuchung ergab, dass Doyle Hamm in den Beinen unterhalb der Knie zugängliche periphere Venen (Vena saphena magna) hatte, in Armen und Händen hingegen keine. Des Weiteren ergab sie, dass die zentralen Venen in Hals und Oberschenkel nur unter Ultraschallkontrolle zugänglich sein würden und bei Durchführung durch erfahrenes medizinisches Personal.

Am 20. Februar äußerte sich die Richterin des US-Bezirksgerichts diesbezüglich. Aufgrund der Zusage der Staatsanwaltschaft, dass "keine Versuche unternommen würden, auf periphere Venen in den oberen Extremitäten von Mr. Hamm zuzugreifen", entschied sie, dass dieser "ausreichende periphere und zentrale Venen habe, um eine große Menge Flüssigkeit für die letale Spritze zu injizieren". Sie sagte weiter, er könne keine medizinischen Faktoren vorweisen, die vermuten ließen, dass das Vorgehen sein Recht nach dem achten Zusatzartikel der Verfassung (Verbot von grausamen und ungewöhnliche Strafen) mehr verletzen würde, als dies bei irgendeinem anderen Gefangenen der Fall sei, der auf diese Weise hingerichtet würde.

Am 21. Februar wies das Berufungsgericht die Staatsanwaltschaft an, eine oder mehrere eidesstattliche Erklärungen vorzulegen, die von "jemandem mit den nötigen Kenntnissen und der nötigen Autorität" stammen und versichern, dass die Vereibarung eingehalten werde, keinen venösen Zugang in die Hände und Arme von Doyle Hamm zu legen. Darüber hinaus solle erklärt werden, ob bei der Hinrichtung "Ultraschallkontrolle verwendet wird und 'medizinisches Personal mit der nötigen Weiterbildung' anwesend sein wird", und ob "ein Zugang in die Vena saphena magna (oberflächlich gelegene Vene der unteren Extremität) gelegt werden könne". Am Nachmittag des gleichen Tages legte die Staatsanwaltschaft Widerspruch gegen die Anweisung ein, fügte dem Schreiben jedoch eine eidesstattliche Erklärung bei, die von der Gefängnisleitung der Holman Correctional Facility unterschrieben war. Am 22. Februar bestätigte das Berufungsgericht die Entscheidung des US-Bezirksgerichts vom 20. Februar: "Hamm hat zwei periphere Venen sowie zentrale Venen, die für die letale Spritze verwendbar sind. Darüber hinaus stehen Maßnahmen zur Verfügung, um die zentralen Venen im Fall von Hamm nutzbar zu machen – Ultraschallkontrolle und fortgebildetes medizinisches Personal."

Der Oberste Gerichtshof der USA hob die zeitweilige Aussetzung des Todesurteils am 22. Februar gegen 20:45 Uhr auf. Die Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor hatten sich jedoch gegen diese Entscheidung gestellt. Sie machten darauf aufmerksam, dass "das Legen eines Venenkatheters in das Bein oder eine zentrale Vene" eine Hinrichtungsmethode sei, die "auch wenn sie den Vorschriften entspricht, so zuvor noch nie in Alabama zum Einsatz gekommen ist". Richter Stephen Breyer schrieb in seiner Stellungnahme: "Dieser Fall zeigt deutlich die besonderen Umstände bei dem Versuch, einen Menschen hinzurichten, der bereits 30 Jahre in der Todeszelle einsitzt und Krebs hat. Wie ich zuvor bereits erklärt habe, sollten wir nicht eine verfassungsgemäße Rechtssprechung entwickeln, die sich mit den besonderen Umständen von älteren Menschen beschäftigt, sondern lieber überdenken, ob die Todesstrafe selbst verfassungsgemäß ist."