Libanesen erwarten Urteil
Diese Urgent Action ist beendet!
Im Februar 2020 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Abu Dhabi die Urteile gegen fünf libanesische Staatsbürger bestätigt. Zu ihnen gehören Abdel Rahman Talal Chouman, der zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, sowie Ahmed Nimr Sobeh und ein weiterer Mann, gegen die wegen "terroristischer Straftaten" je zehn Jahre Gefängnis verhängt worden waren. Die drei Libanesen waren im Mai 2019 vor einem erstinstanzlichen Gericht in Abu Dhabi in einem Prozess verurteilt worden, der nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach.
© Amnesty International
Am 3. April 2019 standen acht willkürlich inhaftierte Libanesen ein weiteres Mal vor dem Berufungsgericht der Vereinigten Arabischen Emirate. Dabei konnten sie sich zu ihren Haftbedingungen äußern. Mindestens einer der Angeklagten beschrieb, dass er einmal sechs Stunden lang geschlagen wurde und dann ein "Geständnis" unterschreiben musste, ohne es gelesen zu haben. Das Urteil soll am 15. Mai verkündet werden. Den Männern wird unter anderem vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet und Terroranschläge im Namen der Hisbollah geplant zu haben. Amnesty International fordert ihre sofortige Freilassung.
Setz dich für die Freilassung der acht Libanesen ein!
Appell an
Kronprinz von Abu Dhabi
HH Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan
Crown Prince Court
King Abdullah Bin Abdulaziz Al Saud Street
P.O. Box 124, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Fax: (00 971) 2 668 6622
Twitter: @MohamedBinZayed
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
S. E. Herrn Ali Abdulla Mohamed Saeed Alahmed
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
E-Mail: berlinemb.amo@mofaic.gov.ae
Amnesty fordert:
- Ich möchte höflich darauf dringen, dass die acht Männer umgehend freigelassen werden, sofern keine Beweise für eine Handlung vorliegen, die nach internationalem Recht und internationalen Standards als Straftat erkennbar ist. Bitte stellen Sie sicher, dass die Männer in der Zwischenzeit unverzüglich und regelmäßig Zugang zu ihren Rechtsbeiständen, ihren Familien, konsularischem Beistand und jeder benötigten medizinischen Versorgung erhalten.
- Stellen Sie unbedingt sicher, dass "Geständnisse", die durch Zwang, Folter oder andere Misshandlung erlangt wurden, vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen werden, und dass die Männer vor weiterer Misshandlung geschützt werden.
- Zudem möchte ich Sie höflich auffordern, die Aufnahme einer unabhängigen und unparteiischen Untersuchung der Foltervorwürfe anzuordnen, diese in Übereinstimmung mit den Regeln für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe durchführen zu lassen.
Sachlage
In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) werden acht schiitische Männer aus dem Libanon willkürlich festgehalten.
Bei der Anhörung am 3. April vor der Staatssicherheitskammer des Berufungsgerichts der Vereinigten Arabischen Emirate in Abu Dhabi durften sich die Angeklagten äußern. Mindestens einer der Angeklagten, Abdel Rahman Chouman, berichtete, dass er im Rahmen der Ermittlungen einmal sechs Stunden lang geschlagen wurde. Der Richter fragte ihn, wo dies geschehen sei. Abdel Rahman Chouman antwortete ihm, dass er dies nicht wisse, da man ihm durchgängig die Augen verbunden habe. Zudem habe man ihn gezwungen, ein "Geständnis" zu unterschreiben, ohne dass ihm gestattet wurde, es vorher zu lesen. Der Richter sagte den Angeklagten in der Verhandlung, dass sie ihre Aussage einschließlich der Folter- und Misshandlungsvorwürfe dem Gericht schriftlich vorlegen könnten. Das Gericht setzte schließlich die Urteilsverkündung auf den 15. Mai fest und den Familienangehörigen wurde mitgeteilt, dass die acht Angeklagten in den kommenden zwei Wochen in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt würden.
Die acht Libanesen wurden zwischen Dezember 2017 und dem 18. Februar 2018 von Angehörigen der Staatssicherheit in den VAE festgenommen. In konstruierten Anklagen wird ihnen unter anderem vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet und in den VAE Terroranschläge im Namen der libanesischen Hisbollah geplant zu haben.
Hintergrundinformation
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge werden alle acht Männer, darunter Abdel Rahman Talal Chouman und Ahmed Nimr Sobeh, seit ihrer Festnahme in Einzelhaft gehalten. Sie durften nach der Festnahme kurze Telefonate mit ihren Familien führen, in denen sie ihren Angehörigen erklärten, dass sie aus "Gründen der Staatssicherheit" festgehalten würden. Ihren Aufenthaltsort durften sie allerdings nicht angeben.
Alle acht Männer werden seit ihrer Festnahme in Einzelhaft gehalten. Einzelhaft, die länger als 15 Tage andauert, kann laut den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkommen. In den ersten drei Monaten der Inhaftierung wurde Abdel Rahman Chouman gefoltert und misshandelt. Sein Kopf wurde gegen eine Wand geschlagen und man misshandelte ihn mit Schlägen und Tritten. Er erlitt dabei schwere Schäden an seinen Zähnen.
Das Verfahren gegen die acht Männer wurde am 13. Februar 2019 eröffnet. Den Angeklagten wird der direkte Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen seit Beginn des Verfahrens verweigert. Bisher haben die Rechtsbeistände keinen umfassenden Einblick in die Gerichtsakte erhalten und mindestens zwei Anwält_innen haben ihr Mandat bereits niedergelegt. Nach der ersten gerichtlichen Anhörung durften sich einige anwesende Familienmitglieder zum ersten Mal mit ihren inhaftierten Angehörigen treffen. Am 2. April fand im Gebäude der Staatsanwaltschaft in Abu Dhabi ein zweites Treffen mit Familienangehörigen statt. Die acht Männer kommen aus dem Süden des Libanon, einer Gegend, in der die Hisbollah eine starke Präsenz hat. Sie leben seit Anfang der 2000er-Jahre in den VAE und die meisten von ihnen arbeiten bei Emirates Airlines, u.a. als Flugbegleiter, leitende Flugbegleiter und Sicherheitsausbilder.
Im Jahr 2016 wurden aufgrund ähnlicher Anklagen zwei Libanesen zu lebenslanger Haft und ein weiterer libanesischer Mann zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Auch in ihrem Verfahren stützte man sich auf durch Folter erzwungene "Geständnisse". In einem dieser Fälle erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen die Haft für willkürlich. Seit 2011 sind in den VAE Hunderte Personen, darunter auch ausländische Staatsangehörige, von der Staatssicherheit festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt an geheimen Orten festgehalten worden. Dies kommt dem Verschwindenlassen gleich. Manche derjenigen, die auf diese Art dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen, haben danach berichtet, gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Zudem habe man sie in Verhören gezwungen, in Abwesenheit eines Rechtsbeistandes "Geständnisse" abzulegen. Unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen lassen die Staatssicherheitskammern des Bundesberufungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs die Verwendung solcher "Geständnisse" häufig zu und fällen auf ihrer Grundlage einen Schuldspruch, selbst wenn die Angeklagten die "Geständnisse" zurückweisen bzw. widerrufen.