Libanesen verurteilt

Diese Urgent Action ist beendet!

Im Februar 2020 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Abu Dhabi die Urteile gegen fünf libanesische Staatsbürger bestätigt. Zu ihnen gehören Abdel Rahman Talal Chouman, der zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, sowie Ahmed Nimr Sobeh und ein weiterer Mann, gegen die wegen "terroristischer Straftaten" je zehn Jahre Gefängnis verhängt worden waren. Die drei Libanesen waren im Mai 2019 vor einem erstinstanzlichen Gericht in Abu Dhabi in einem Prozess verurteilt worden, der nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach.

Die Grafik zeigt eine Gefängnistür mit Gitterstäben.

Am 15. Mai 2019 verkündete das Bundesberufungsgericht in Abu Dhabi sein Urteil im Fall von elf Libanesen. Abdel Rahman Talal Chouman erhielt zusammen mit drei Männern, die in Abwesenheit verurteilt wurden, eine lebenslange Haftstrafe. Ahmed Nimr Sobeh sowie ein weiterer Mann wurden zu zehn Jahren Haft verurteilt, fünf weitere Männer freigesprochen. Die drei Verurteilten, die vor Gericht anwesend waren, haben 30 Tage Zeit, gegen ihre Verurteilung und das Strafmaß Rechtsmittel einzulegen.

Appell an

Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan

Crown Prince Court

King Abdullah Bin Abdulaziz Al Saud St.

P.O.124, Abu Dhabi

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate

S. E. Herrn Ali Abdulla Mohamed Saeed Alahmed

Hiroshimastraße 18-20

10785 Berlin

Fax: 030-5165 1900

E-Mail: berlinemb.amo@mofaic.gov.ae

Amnesty fordert:

  • Ich möchte höflich darauf dringen, dass die inhaftierten Männer, darunter Abdel Rahman Chouman und Ahmed Nimr Sobeh, umgehend freigelassen werden, sofern keine Beweise für eine Handlung vorliegen, die nach internationalem Recht und internationalen Standards als Straftat erkennbar ist.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Männer in der Zwischenzeit unverzüglich und regelmäßig Zugang zu ihren Rechtsbeiständen, ihren Familien, konsularischem Beistand und jeder benötigten medizinischen Versorgung erhalten.
  • Zudem möchte ich Sie höflich auffordern, die Aufnahme einer unabhängigen und unparteiischen Untersuchung der Foltervorwürfe anzuordnen, diese in Übereinstimmung mit den Regeln für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe durchführen zu lassen.

Sachlage

Am 15. Mai 2019 fällte die Staatssicherheitskammer des Bundesberufungsgerichts in Abu Dhabi ihr Urteil und verkündete das Strafmaß im Fall von elf libanesischen Männern. Acht von ihnen waren inhaftiert und vor Gericht erschienen, drei weitere wurden in Abwesenheit verurteilt. Ihr Prozess entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Es fehlte an Schutzmaßnahmen, um die Männer vor Folter zu schützen, und es wurden erzwungene "Geständnisse" als Beweismittel zugelassen. Während des Verfahrens gab Abdel Rahman Chouman an, während eines Verhörs sechs Stunden lang geschlagen worden zu sein. Außerdem habe man ihn gezwungen, sein "Geständnis" zu unterschreiben, ohne die Möglichkeit zu erhalten, das Dokument zu lesen. Nach eigenen Angaben wurde sein Kopf gegen eine Wand geschlagen und man misshandelte ihn mit Schlägen und Tritten. Er erlitt dabei schwere Schäden an seinen Zähnen. Es gibt keinen Hinweis, dass auf seine Vorwürfe hin Ermittlungen eingeleitet wurden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Urteilsverkündung, in der nur die jeweiligen Strafen festgesetzt wurden, dauerte nur wenige Minuten. Vor Gericht waren auf Seiten der Verteidigung nur zwei Rechtsbeistände anwesend. Abdel Rahman Talal Chouman, Sicherheitsausbilder bei Emirates Airlines, und die drei Männer, die in Abwesenheit verurteilt wurden, erhielten lebenslange Haftstrafen. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Beschlagnahme all ihrer Kommunikationsgeräte einschließlich ihrer Computer und Telefone an. Ahmed Nimr Sobeh, Autoverkäufer bei Al Nabooda Automobiles, sowie ein weiterer Mann erhielten zehn Jahre Gefängnis. Ahmed Nimr Sobeh wurde zudem wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 3000 VAE-Dirham (rund 730 Euro) verurteilt. Das Gericht ordnete auch an, dass sie nach Beendigung ihrer Haftstrafe abgeschoben werden. Sie haben gegen ihr Urteil Rechtsmittel eingelegt. Die übrigen fünf inhaftierten Männer wurden freigesprochen, bisher aber noch nicht freigelassen, um der Staatsanwaltschaft Zeit zu geben, über die Anfechtung ihres Freispruchs zu entscheiden und/oder die Formalitäten für ihre Freilassung zu erledigen.

Die acht verurteilten Männer, die sich seit ihrer Festnahme in Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt befanden, wurden Ende April in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt. Dort befinden sie sich jetzt in Gemeinschaftszellen. Einzelhaft, die länger als 15 Tage andauert, kann laut den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkommen.

Bei der Anhörung am 3. April vor dem Bundesberufungsgericht in Abu Dhabi durften sich die Angeklagten äußern. Mindestens einer der Angeklagten – Abdel Rahman Chouman – beschrieb, dass er einmal sechs Stunden lang geschlagen wurde und dann ein "Geständnis" unterschreiben musste, ohne es gelesen zu haben. Er berichtete vor Gericht, dass er während der ersten drei Monate seiner Haft gefoltert wurde. Sein Kopf wurde gegen eine Wand geschlagen und man misshandelte ihn mit Schlägen und Tritten. Er erlitt dabei schwere Schäden an seinen Zähnen. Der Richter fragte ihn, wo dies geschehen sei. Abdel Rahman Chouman antwortete ihm, dass er dies nicht wisse, da man ihm durchgängig die Augen verbunden habe. Der Richter sagte den Angeklagten, dass sie ihre Aussage einschließlich der Folter- und Misshandlungsvorwürfe dem Gericht schriftlich vorlegen könnten.

Die acht Libanesen wurden zwischen Ende Dezember 2017 und dem 18. Februar 2018 von Angehörigen der Staatssicherheit in den VAE festgenommen. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, eine "Terrorzelle" gegründet und in den VAE "Terroranschläge" im Namen der Hisbollah geplant zu haben, einer schiitischen Partei und bewaffneten Gruppierung aus dem Libanon. Sie durften nach der Festnahme kurze Telefonate mit ihren Familien führen, in denen sie ihren Angehörigen erklärten, dass sie aus "Gründen der Staatssicherheit" festgehalten würden. Ihren Aufenthaltsort durften sie allerdings nicht angeben.

Das Verfahren gegen die acht Männer wurde am 13. Februar 2019 eröffnet. Den Angeklagten wird der direkte Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen seit Beginn des Verfahrens verweigert. Bisher haben die Rechtsbeistände keinen umfassenden Einblick in die Gerichtsakte erhalten und mindestens zwei Anwält_innen haben ihr Mandat bereits niedergelegt. Nach der ersten gerichtlichen Anhörung durften sich einige anwesende Familienmitglieder zum ersten Mal mit ihren inhaftierten Angehörigen treffen.