Tunesien: Oppositionelle freilassen!
Tausende Menschen demonstrieren am 6. Dezember 2025 in der tunesischen Hauptstadt Tunis gegen die zunehmende Unterdrückung der Opposition.
© Chedly Ben Ibrahim/NurPhoto
Am 13. Juli 2024 nahm die tunesische Polizei im Gouvernement Mannouba die Oppositionellen Ajmi Ourimi, Mohamed Ghannoudi und Mosaab Gharbi im Rahmen einer routinemäßigen Personenkontrolle fest. Die drei Mitglieder der Partei Ennahdha waren privat unterwegs. Die Behörden behaupteten später, nach Mohamed Ghannoudi werde im Rahmen von Terrorermittlungen gefahndet, und leiteten gegen alle drei ein Verfahren wegen des Verdachts der "Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung" und der "Unterstützung einer Person, die der Beteiligung an terroristischen Handlungen verdächtigt wird" ein. Ajmi Ourimi, Mohamed Ghannoudi und Mosaab Gharbi befinden sich seit 14 Monaten in Untersuchungshaft – länger, als gesetzlich erlaubt ist. Die Behörden müssen sofort alle Anklagen gegen sie fallen lassen und sie freilassen, da ihre Festnahme ausschließlich auf ihrer Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung beruht.
Bitte setzt euch für Ajmi Ourimi, Mohamed Ghannoudi und Mosaab Gharbi ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Präsident
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-30 82 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie nachdrücklich, Ajmi Ourimi, Mohamed Ghannoudi und Mosaab Gharbi unverzüglich freizulassen und alle Anklagen gegen sie fallenzulassen, da ihre Inhaftierung allein auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und auf ihrer Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung zu beruhen scheint.
Sachlage
Der Generalsekretär der Ennahdha, Ajmi Ourimi, sowie zwei weitere Mitglieder der Partei, Mohamed Ghannoudi und Mosaab Gharbi, befinden sich seit Juli 2024 in verlängerter Untersuchungshaft. Sie sind aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit Terrorismus inhaftiert, die nicht durch glaubwürdige Beweise gestützt werden und mit ihrer Zugehörigkeit zu einer politischen Gruppierung in Verbindung stehen. Da die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte stehen, müssen sie freigelassen werden. Zudem wurde die nach tunesischem Recht geltende Höchstdauer der Untersuchungshaft von 14 Monaten überschritten, so dass sie auch aus diesem Grund aus der Haft entlassen werden müssen.
Nach mehrmonatigen Ermittlungen im Anschluss an ihre Festnahme im Juli 2024 wies das Gericht den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung aus Mangel an Beweisen zurück. Ajmi Ourimi und Mosaab Gharbi befinden sich jedoch weiterhin wegen Vorwürfen in Untersuchungshaft, die sich auf die beabsichtigte Gewährung von Unterschlupf und die unterlassene Meldung mutmaßlicher "terroristischer" Aktivitäten beziehen. Es wurden keine Beweise für ihre Beteiligung an international als Straftaten anerkannten Handlungen gegen sie vorgebracht.
Ihre Inhaftierung ist im Rahmen der systematischen Strafverfolgung von Mitgliedern der Ennahdha-Partei seit der Auflösung des Parlaments im Jahr 2022 zu sehen. Diese stützt sich häufig auf Antiterrorgesetze und führt immer wieder zu Verletzungen des Rechtes auf ein faires Gerichtsverfahren. Die drei Männer befinden sich nun seit mehr als 14 Monaten ohne Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft, was gegen die gesetzliche Höchstdauer in Tunesien sowie gegen das völkerrechtliche Prinzip verstößt, wonach eine Inhaftierung vor dem Verfahren eine Ausnahme bleiben sollte.
Hintergrundinformation
Die drei Männer wurden zunächst gemäß den Paragrafen 13, 34 und 37 des Organgesetzes Nr. 26 von 2015 zur Terrorismusbekämpfung (geändert durch Gesetz Nr. 9, 2019) sowie Paragraf 32 des tunesischen Strafgesetzbuches in Untersuchungshaft genommen. Diese Bestimmungen stellen die Bildung oder Beteiligung an einer mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Gruppe (Paragraf 13), die Beihilfe wie das Gewähren von Schutz, das Verstecken oder die Erleichterung der Flucht einer Person, die mutmaßlich an terroristischen Straftaten beteiligt ist (Paragraf 34), die Unterlassung der Meldung von Informationen über terroristische Aktivitäten (Paragraf 37) und die Beihilfe zur Begehung einer Straftat (Paragraf 32) unter Strafe. Derartige Terrorismusvorwürfe werden häufig gegen Mitglieder der Ennahda-Partei erhoben.
Laut der Gerichtsakte befanden sich die drei Personen nach ihren Angaben aus privaten Gründen auf dem Weg aufs Land, als sie an einem Kontrollpunkt der Nationalgarde angehalten wurden. Bei der Überprüfung ihrer Identität teilten die Behörden mit, dass gegen Mohamed Ghannoudi ein Haftbefehl im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Terrorismus vorliege. Alle drei wurden daraufhin wegen des Verdachts der Bildung oder Beteiligung an einer mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Gruppe und der Unterstützung von Personen, die der Beteiligung an terroristischen Handlungen verdächtigt werden, festgenommen.
Mohamed Ghannoudi gab an, weder benachrichtigt noch vorgeladen worden zu sein und keine Kenntnis von einem Haftbefehl gegen ihn gehabt zu haben. Mosaab Gharbi und Ajmi Ourimi bestritten, von einer Fahndung nach ihm gewusst oder ihm Unterschlupf gewährt zu haben, und gaben übereinstimmende Schilderungen ihrer vorherigen Aktivitäten ab. Die Staatsanwaltschaft konnte keine Beweise gegen sie vorlegen. Im Zuge der Ermittlungen befragte der*die Untersuchungsrichter*in die drei Personen zu ihrem Verhältnis zueinander, ihren politischen Aktivitäten, der Absicht, Mohamed Ghannoudi Unterschlupf zu gewähren, den Umständen ihrer Reisevorbereitungen sowie zu Telegram-Gruppen auf ihren Handys und Büchern, die bei den nach ihrer Festnahme durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen gefunden wurden. Es wurden ihnen jedoch keine Beweise vorgelegt, die die Vorwürfe der Beteiligung an kriminellen Aktivitäten untermauert hätten.
Nach mehrmonatigen Ermittlungen stellte das Gericht das Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung aus Mangel an Beweisen ein. Trotzdem wurden Mosaab Gharbi und Ajmi Ourimi wegen des Vorsatzes und vorbereitender Handlungen im Zusammenhang damit angeklagt, einer mutmaßlich mit terroristischen Straftaten in Verbindung stehenden Person Unterschlupf gewährt, sie versteckt, ihre Flucht ermöglicht, ihre Entdeckung verhindert und von den Gewinnen ihrer Taten profitiert zu haben. Außerdem wurde ihnen vorgeworfen, terroristische Aktivitäten nicht gemeldet zu haben. Mohamed Ghannoudi wurde in diesem Fall nicht angeklagt, da das Gericht davon ausging, dass gegen ihn bereits in einem separaten Verfahren wegen derselben Terrorismusvorwürfe ermittelt wurde.
Die tunesischen Behörden haben in den letzten Jahren zunehmend auf Antiterrorgesetze und Anklagen im Zusammenhang mit der staatlichen Sicherheit zurückgegriffen, um willkürlich Oppositionelle, darunter hochrangige Mitglieder der Ennahdha-Partei, strafrechtlich zu verfolgen und festzunehmen. Gerichte haben Massenprozesse auf der Grundlage unzureichender Beweise oder unbegründeter Anschuldigungen durchgeführt und damit wiederholt gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verstoßen.
Im April 2023, kurz nach der Festnahme des ehemaligen Ennahdha-Generalsekretärs Rached Ghannouchi, schlossen die Sicherheitskräfte alle Ennahdha-Parteibüros im ganzen Land. Mondher Ounissi, der Rached Ghannouchi als Parteivorsitzender ablöste, wurde einige Monate später, im September 2023, ebenfalls festgenommen und inhaftiert. Er wird in einem separaten Verfahren wegen Verschwörung angeklagt. Nach ihm übernahm Ajmi Ourimi im November 2023 das Amt des Generalsekretärs der Partei. Dieses weithin dokumentierte Muster einer gezielten Strafverfolgung von Ennahdha-Mitgliedern sowie die umfassenderen Repressionen gegen vermeintliche politische Gegner*innen in Tunesien deuten darauf hin, dass dieser Fall – wie andere auch – darauf abzielt, Mitglieder politischer Gruppen zu bestrafen, um deren politische Aktivitäten zu unterdrücken, abweichende Meinungsäußerungen zu unterbinden und den politischen Pluralismus einzuschränken.
In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme zum Fall Rached Ghannouchi in Tunesien erinnerte die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen daran, dass die Unabhängigkeit der Justiz eine unabdingbare Voraussetzung für das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren ist, wie es in Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert wird. Die Arbeitsgruppe äußerte sich zudem besonders besorgt angesichts zahlreicher Berichte, die auf eine Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit in Tunesien seit 2021 hinweisen. Dadurch wird ein Umfeld geschaffen, in dem sich das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren nicht angemessen schützen lässt.