Tunesien: Anwalt vor Gericht
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 23. Februar 2026 wurde Ahmed Souab nach fast 10 Monaten willkürlicher Haft freigelassen. Der prominente Menschenrechtsanwalt war im April 2025 festgenommen worden, weil er die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz kritisiert hatte. Das Verfahren gegen ihn galt weithin als unfair und politisch motiviert. Ahmed Souab wurde nur verurteilt, weil er seine Pflichten als Rechtsanwalt wahrgenommen hat. Er hätte niemals inhaftiert werden dürfen. Sein Gesundheitszustand hatte sich in der Haft erheblich verschlechtert, so dass seine Freilassung auch deshalb eine Erleichterung für seine Familie und seine Unterstützer*innen war.
Der tunesische Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Ahmed Souab (undatiertes Foto)
© Privat
+++ Update 23. Februar 2026: Ahmed Souab wurde heute nach etwa zehn Monaten willkürlicher Haft freigelassen! Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben! +++ Am 12. Februar 2026 beginnt das Berufungsverfahren gegen den Menschenrechtsanwalt Ahmed Souab vor dem Berufungsgericht von Tunis. Er war im vergangenen Oktober nach einem grob unfairen Verfahren, das nur sieben Minuten dauerte, von einem Gericht in Tunis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Seit er am 21. April 2025 festgenommen und inhaftiert wurde, hat sich sein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert. Derzeit befindet sich Ahmed Souab im Gefängnis El Mornaguia bei Tunis. Die tunesischen Behörden müssen die Verurteilung von Ahmed Souab aufheben, da er allein wegen seiner Arbeit als Anwalt und der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit verurteilt wurde, und ihn unverzüglich und bedingungslos freilassen. Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass Menschenrechtsanwält*innen ihrer Arbeit gefahrlos und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nachgehen können.
Setzt euch für Ahmed Souab ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Kaïs Saïed
President of the Republic
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, die ungerechtfertigte Verurteilung und Strafe von Ahmed Souab aufzuheben und ihn unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Sorgen Sie bis dahin dafür, dass Ahmed Souab Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung, auch in Krankenhäusern außerhalb des Gefängnisses, erhält.
- Ich fordere Ihre Regierung außerdem auf, die gezielten Festnahmen von Menschenrechtsverteidiger*innen unverzüglich einzustellen und ihnen zu ermöglichen, ihrer Menschenrechtsarbeit in einem sicheren und förderlichen Umfeld ohne Repressalien nachzugehen.
Sachlage
Der Menschenrechtsanwalt Ahmed Souab wurde zu Unrecht schuldig gesprochen und verurteilt. Er wurde aufgrund haltloser Anschuldigungen wie der "Gründung einer terroristischen Vereinigung" und der "Verbreitung von Falschnachrichten" verurteilt, nur weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt und seine beruflichen Pflichten erfüllt hatte. Die Festnahme und strafrechtliche Verfolgung von Ahmed Souab sind Vergeltungsmaßnahmen, weil er in einem Verfahren, in dem er drei der Angeklagten vertrat (dem sogenannten "Verschwörungsverfahren"), die Nichteinhaltung der Verfahrensrechte und die mangelnde Unabhängigkeit des Gerichts kritisiert hatte. Ahmed Souabs Kritik fällt unter das Recht auf Meinungsfreiheit, wie in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 9 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verankert, deren Vertragsstaat Tunesien ist.
Ahmed Souab wurde am 31. Oktober 2025 nach einem äußerst unfairen Verfahren vom erstinstanzlichen Gericht in Tunis wegen "Verbreitung falscher Nachrichten" zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Prozess gegen Ahmed Souab, der nur sieben Minuten dauerte, fand statt, ohne dass er physisch anwesend war, da das Gericht die Entscheidung, terrorismusbezogene Fälle als Fernverfahren abzuhalten, unter Berufung auf eine vage "unmittelbar drohende Gefahr" verlängert hatte. Das Recht von Angeklagten, bei der Verhandlung anwesend zu sein, darf nur in Ausnahmefällen vorübergehend eingeschränkt werden.
Ahmed Souabs Gesundheitszustand hat sich nach neun Monaten willkürlicher Inhaftierung im Gefängnis El Mornaguia sehr schnell erheblich verschlechtert. Im Januar 2026 litt er vier Mal unter schwerem Nasenbluten. Einer dieser Anfälle führte zu Bewusstlosigkeit, sodass das medizinische Personal des Gefängnisses intervenieren musste. Außerdem leidet Ahmed Souab an chronischen Herzbeschwerden, die eine angemessene medizinische Versorgung und regelmäßige Kontrollen erforderlich machen. Seine Familie ist äußerst besorgt, weil die Ursache für sein Nasenbluten nicht bekannt ist, da das Gefängniskrankenhaus nicht über die nötige Ausstattung zur Durchführung der notwendigen medizinischen Untersuchungen verfügt.
Hintergrundinformation
Ahmed Souab ist ein tunesischer Rechtsanwalt und Menschenrechtler, der dafür bekannt ist, dass er Verstöße gegen die Verfahrensrechte kritisiert und anprangert, dass die Exekutive Einfluss auf die richterliche Unabhängigkeit nimmt, insbesondere die gegenwärtige Regierung unter Präsident Kaïs Saïed. In der Vergangenheit war er Richter am Verwaltungsgericht und kritisierte nach der Machtübernahme durch Präsident Kaïs Saïed im Juli 2021 scharf die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit. Zu den Mandant*innen von Ahmed Souab gehören Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie Sonia Dahmani sowie Rechtsbeistände und politische Oppositionsaktivist*innen wie Ghazi Chaouachi und Ridha Belhaj, die beide in dem "Verschwörungsverfahren" angeklagt waren.
Am 19. April 2025 äußerte sich Ahmed Souab nach Abschluss des "Verschwörungsverfahrens", in dem 37 Angeklagte (darunter führende Oppositionelle) wegen haltloser Anklagen in Verbindung mit "Terrorismus" und "Verschwörung gegen den Staat" verurteilt worden waren, auf einer Pressekonferenz vor dem erstinstanzlichen Gericht in Tunis. Er kritisierte, dass die Rechte der Angeklagten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verletzt worden waren, dass sich die Exekutive über Gebühr eingemischt habe und dass das Gericht nicht unabhängig gewesen sei. Zwei Tage später nahmen Angehörige der Polizeieinheit für Terrorbekämpfung Ahmed Souab fest und verhörten ihn zu diesen Äußerungen. Er wurde 48 Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und hatte in dieser Zeit keinen Kontakt zu seiner Familie oder seinem Rechtsbeistand. Daraufhin wurde er einem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Am 23. April 2025 ordnete das Gericht sechs Monate Untersuchungshaft an, obwohl keinerlei Beweise dafür vorlagen, dass Ahmed Souab eine international anerkannte Straftat begangen hatte. Am 30. Juni 2025 wurde nach Abschluss der Ermittlungen Anklage gegen Ahmed Souab erhoben. Ihm wurde gemäß den Paragrafen 1, 13 (neu), 30, 34, 40, 43, 78 und 81 des Antiterrorgesetzes Nr. 26 von 2015 vorgeworfen, "direkt oder indirekt Informationen preisgegeben und weitergereicht zu haben, die terroristischen Organisationen oder Personen, die mit terroristischen Straftaten in Verbindung gebracht werden, zugutekommen; mit dem Ziel, die Begehung [terroristischer Straftaten] zu unterstützen oder zu ermöglichen, oder einen Nutzen daraus zu ziehen, oder sie nicht anzuzeigen, oder mit deren Begehung zu drohen. Solche Handlungen bestehen in der absichtlichen Weitergabe oder Offenlegung von Informationen, die die Sicherheit bestimmter Personen gefährden könnten [...]". Er wurde zudem im Zusammenhang mit der Nutzung von Telekommunikationsnetzen und Kommunikationssystemen unter Paragraf 24 des Gesetzesdekrets 54 und unter Paragraf 68 des Telekommunikationsgesetzes angeklagt.
Die Rechtsbeistände von Ahmed Souab legten Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, doch am 17. Juli 2025 wurde er wegen der genannten Anklagen offiziell dem Gericht übergeben. Ahmed Souab wurde festgenommen und vor Gericht gestellt, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen und in seiner Eigenschaft als Anwalt die Opfer von Menschenrechtsverletzungen verteidigt hat. Laut internationaler Menschenrechtsnormen sollten Rechtsbeistände in die Lage versetzt werden, ihre beruflichen Tätigkeiten ohne Schikane oder Einschüchterung auszuüben. Sie sollten zudem als Menschenrechtsverteidiger*innen geschützt werden, wenn sie sich für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einsetzen, insbesondere wenn sie Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertreten. Durch die Gleichsetzung von rechtlichem Beistand mit Terrorismus untergraben die tunesischen Behörden das Recht auf ein faires Verfahren sowie die Unabhängigkeit der Justiz. Darüber hinaus schaffen sie ein Klima der Angst, das Menschenrechtler*innen an der Durchführung ihrer wichtigen Arbeit hindert. Der Fall von Ahmed Souab verdeutlicht ein Muster, nach dem die tunesischen Behörden gegen Kritiker*innen vorgehen, u. a. gegen Rechtsbeistände und Menschenrechtler*innen.
Amnesty International hat dokumentiert, dass Antiterrorgesetze regelmäßig missbraucht werden, um friedlichen Dissens strafrechtlich zu verfolgen, und dass es die besorgniserregende Tendenz gibt, Anwält*innen ins Visier zu nehmen, die Mitglieder politischer Oppositionsgruppen, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen in Tunesien vertreten. Die tunesische Behörden haben in den letzten Jahren mehrere Anwält*innen strafrechtlich verfolgt, und das nur, weil diese politische Gefangene vertreten oder Justiz und Exekutive öffentlich kritisiert hatten.
Nach den UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte müssen Regierungen dafür sorgen, dass Rechtsanwält*innen in der Lage sind, alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafter Beeinflussung wahrzunehmen. Nach Grundprinzip 16(c) dürfen Rechtsanwält*innen "wegen Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten im Einklang stehen, keine strafrechtliche Verfolgung oder verwaltungsmäßige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen [erleiden] oder damit bedroht [werden]".