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Tunesien: Ahmed Souab sofort freilassen!
Protest in der tunesischen Hauptstadt Tunis für die Freilassung des Menschenrechtsverteidigers und Anwalts Ahmed Souab (1. Mai 2025)
© IMAGO / ZUMA Press Wire
+++ Update 31.10.2025: Ein tunesisches Gericht verurteilte den bekannten Menschenrechtsanwalt Ahmed Souab in einem unfairen Verfahren zu fünf Jahren Haft. Setzt euch weiter für ihn ein! +++ Der Anwalt und Menschenrechtler Ahmed Souab ist seit dem 21. April 2025 willkürlich inhaftiert, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen und Opfer von Menschenrechtsverletzungen verteidigt hat. Dem 68-Jährigen droht ein Verfahren wegen haltloser Terrorismusvorwürfe, weil er kritisiert hat, dass in einem Verfahren, in dem er einige der Angeklagten vertreten hatte, die Verfahrensrechte nicht eingehalten wurden. Ahmed Souab muss umgehend freigelassen und alle Anklagen gegen ihn fallengelassen werden.
Setzt euch für Ahmed Souab ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
President
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16, 14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Ahmed Souab umgehend und bedingungslos frei, da er nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.
Sachlage
Der Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger Ahmed Souab ist willkürlich in Haft, weil er friedlich seine Meinung geäußert und seine Aufgaben als Menschenrechtsanwalt wahrgenommen hat. Er wurde am 21. April 2025 festgenommen, zwei Tage nach einer Pressekonferenz, auf der er kritisiert hatte, dass in dem sogenannten Verschwörungsverfahren die Rechte der Angeklagten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verletzt worden waren und dass sich die Exekutive über Gebühr eingemischt habe. Im Verlauf dieses Gerichtsverfahrens waren 37 Menschen verurteilt worden, die Kritik an der Regierung geäußert bzw. oppositionelle politische Ansichten vertreten hatten. Die Behörden hielten Ahmed Souab 48 Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt fest, d. h. er hatte in dieser Zeit keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder seiner Familie. Zwei Tage später ordnete ein Gericht Untersuchungshaft gegen ihn an, und am 28. April lehnte das Gericht den Antrag seiner Rechtsbeistände auf eine Haftentlassung ab. Im Juli wurde Anklage gegen Ahmed Souab erhoben und sein Verfahren eingeleitet, das am 31. Oktober beginnen soll.
Grundlage für die Vorwürfe gegen Ahmed Souab sind seine Aussagen über den sogenannten Verschwörungsprozess, in dem er einige der Angeklagten vertrat. Die haltlosen Anklagen gegen ihn lauten auf Gründung einer Terrororganisation, Unterstützung terroristischer Handlungen, Verbreitung von Falschnachrichten, Ausstoßen von Drohungen und Nutzung von Telekommunikationsnetzwerken, um andere zu beleidigen oder zu verstören. Seine Äußerungen bezogen sich auf verfahrensrechtliche Verstöße und fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht ist in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 9 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verankert, deren Vertragsstaat Tunesien ist. Ahmed Souab wurde festgenommen und vor Gericht gestellt, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen und in seiner Kapazität als Anwalt die Opfer von Menschenrechtsverletzungen verteidigt hat.
Laut internationaler Menschenrechtsnormen sollten Rechtsbeistände in der Lage sein, ihren Beruf ohne Schikanen oder Einschüchterungen auszuüben. Sie sollten zudem als Menschenrechtsverteidiger*innen geschützt werden, wenn sie sich für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einsetzen, insbesondere wenn sie Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertreten. Durch die Gleichsetzung von rechtlichem Beistand mit Terrorismus untergraben die tunesischen Behörden das Recht auf ein faires Verfahren sowie die Unabhängigkeit der Justiz. Darüber hinaus schaffen sie ein Klima der Angst, das Menschenrechtler*innen an der Durchführung ihrer wichtigen Arbeit hindert. Der Fall von Ahmed Souab verdeutlicht ein Muster, nach dem die tunesischen Behörden gegen Kritiker*innen vorgehen, u. a. gegen Rechtsbeistände und Menschenrechtler*innen.
Hintergrundinformation
Ahmed Souab ist ein tunesischer Rechtsanwalt und Menschenrechtler, der dafür bekannt ist, dass er Verstöße gegen die Verfahrensrechte kritisiert und anprangert, dass die Exekutive Einfluss auf die richterliche Unabhängigkeit nimmt, insbesondere die gegenwärtige Regierung unter Präsident Kais Saied. In der Vergangenheit war er Richter am Verwaltungsgericht und kritisierte nach der Machtübernahme durch Präsident Saied im Juli 2021 scharf die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit. Zu den Mandant*innen von Ahmed Souab gehören Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie Sonia Dahmani sowie Rechtsbeistände und politische Oppositionsaktivist*innen wie Ghazi Chaouachi und Ridha Belhaj, die beide in dem "Verschwörungsverfahren" angeklagt waren.
Am 30. Juni 2025 wurde nach Abschluss der Ermittlungen Anklage gegen Ahmed Souab erhoben. Ihm wurde gemäß den Paragrafen 1, 13 (neu), 30, 34, 40, 43, 78 und 81 des Antiterrorgesetzes Nr. 26 von 2015 vorgeworfen, "direkt oder indirekt Informationen preisgegeben und weitergereicht zu haben, die terroristischen Organisationen oder Personen, die mit terroristischen Straftaten in Verbindung gebracht werden, zugutekommen; mit dem Ziel, die Begehung [terroristischer Straftaten] zu unterstützen oder zu ermöglichen, oder einen Nutzen daraus zu ziehen, oder sie nicht anzuzeigen, oder mit deren Begehung zu drohen. Solche Handlungen bestehen in der absichtlichen Weitergabe oder Offenlegung von Informationen, die die Sicherheit bestimmter Personen gefährden könnten [...]". Er wurde zudem unter Paragraf 24 des Gesetzesdekrets 54 angeklagt, Telekommunikationsnetze und Kommunikationssysteme genutzt zu haben, "um Nachrichten, Stellungnahmen, falsche Gerüchte oder fabrizierte oder gefälschte Dokumente herzustellen, zu übertragen oder zu verbreiten; mit dem Ziel, die Rechte anderer anzugreifen, die öffentliche Ordnung oder die Landesverteidigung zu beeinträchtigen oder Panik unter der Bevölkerung zu verbreiten". Und ihm wurde nach Paragraf 68 des Telekommunikationsgesetzes vorgeworfen, "konstruierte Nachrichten, Stellungnahmen oder gefälschte Dokumente zu verbreiten, die persönliche Daten oder falsche Informationen enthalten, welche geeignet sind, den Ruf, die Würde oder die Ehre einer Person (persönlich oder beruflich) zu schädigen oder durch beleidigende Äußerungen Hass gegen sie zu schüren."

