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Thailand: Uiguren nicht abschieben!

Amnesty-Aktion in Paris am 8. August 2021 für das sofortige Ende der Verfolgung von muslimischen Minderheiten in der chinesischen Region Xinjiang
© Benjamin Girette
Nachdem die thailändischen Behörden am 27. Februar 40 uigurische Geflüchtete nach China abgeschoben haben, droht nun fünf weiteren uigurischen Männern in Thailand die Abschiebung. In China würden ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die fünf Männer waren 2014 auf der Flucht vor Verfolgung nach Thailand gekommen. Die thailändische Regierung muss ihr Recht auf internationalen Schutz gewährleisten.
Appell an
Ministerpräsidentin
Prime Minister
Paetongtarn Shinawatra
Government House
1 Pitsanalok Road
Bangkok
THAILAND
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Thailand
S.E. Herrn Chittipat Tongprasroeth
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Fax: 030-7948 1511 oder 030-7948 1118
E-Mail: general@thaiembassy.de
Amnesty fordert:
- Sorgen Sie bitte dafür, dass die fünf uigurischen Männer ein umfassendes, zielführendes und faires Asylverfahren erhalten und angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl haben.
- Bitte gehen Sie die Verpflichtung ein, die Männer weder nach China noch in ein anderes Drittland abzuschieben, von wo aus sie nach China zurückgeführt werden könnten.
- Bitte untersuchen Sie die im Februar 2025 vorgenommene Abschiebung von 40 uigurischen Männern nach China und sorgen Sie dafür, dass die Verantwortlichen in fairen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden.
- Ich fordere Sie auf, der willkürlichen Inhaftierung von Flüchtlingen und Migrant*innen ein Ende zu setzen und die thailändischen Gesetze und Vorschriften an internationale Standards anzupassen.
Sachlage
Fünf uigurische Männer, die im Zentralgefängnis Klong Prem in Bangkok inhaftiert sind, sind in Gefahr, nach China abgeschoben zu werden. Die Männer kamen im März 2014 nach Thailand, nachdem sie aus der zu China gehörenden Uigurischen Autonomen Region Xinjiang geflohen waren, da sie dort Verfolgung, Diskriminierung und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Zwei der Männer waren damals 16 Jahre alt und somit minderjährig. Sie waren Teil einer Gruppe von mehr als 300 Erwachsenen und Kindern, die Mitte März 2014 von den thailändischen Behörden im Rahmen von Razzien gegen mutmaßlichen Menschenschmuggel in Gewahrsam genommen worden waren. Sie wurden in Hafteinrichtungen der Einwanderungsbehörde auf der Grundlage des Einwanderungsgesetzes inhaftiert, das die unbefristete Inhaftierung von Menschen vorsieht, die sich ohne offizielle Erlaubnis in Thailand aufhalten.
Im Jahr 2020 entfernten sich die fünf Männer unerlaubt aus dem Gebäude der Einwanderungsbehörde in Mukdahan im Nordosten des Landes. Sie berichteten, unter erbärmlichen Bedingungen in überfüllten und feuchten Räumen festgehalten worden zu sein. Die fünf Männer wurden daraufhin zu Haftstrafen bis 2029 verurteilt. Angesichts der Abschiebung von 40 uigurischen Geflüchteten Ende Februar besteht die Sorge, dass die Behörden die fünf Männer nun begnadigen könnten, um so ihre Abschiebung nach China zu beschleunigen.
Die thailändischen Behörden schoben am 27. Februar 40 uigurische Geflüchtete nach China ab und verstießen damit gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen und den völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement), der die Überstellung von Personen in Staaten oder Territorien untersagt, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Den Uigur*innen war in Thailand der Zugang zum UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) verweigert worden, sodass sie nicht den Flüchtlingsstatus beantragen konnten. All dies geschah trotz eines neuen thailändischen Gesetzes, das Refoulement ausdrücklich verbietet, und obwohl ein neuer Mechanismus eingeführt worden war, mit dem Personen, die internationalen Schutz benötigen, einen Schutzstatus erhalten sollten. Die 40 Uiguren waren vor ihrer Abschiebung lange willkürlich und unter Bedingungen festgehalten worden, die grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkamen. Sie befanden sich in Hafteinrichtungen, die nur für kurzfristige Inhaftierungen vorgesehen waren und in denen sie keinen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung oder ihren Familienangehörigen und Rechtsbeiständen erhielten.
Hintergrundinformation
Bevor sie zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, waren die fünf Uiguren jahrelang rechtswidrig und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten worden, ebenso wie Dutzende weitere Uigur*innen. Grundlage war das Einwanderungsgesetz, das keine Höchstdauer für ihre Inhaftierung vorschrieb. Sie hatten keine Möglichkeit, einen Schutzstatus zu beantragen, und erhielten keinen Zugang zu gerichtlichen Überprüfungsmechanismen, um die Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Ihre unbefristete Inhaftierung in Einwanderungshafteinrichtungen war als willkürlich zu betrachten, und willkürliche Inhaftierungen sind völkerrechtlich verboten. Amnesty International hat die schlechten Haftbedingungen in diesen Einrichtungen dokumentiert und festgestellt, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung uneinheitlich und unzureichend ist. All dies kommt möglicherweise grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich. Fünf inhaftierte Uigur*innen, darunter ein dreijähriges Kind und ein neugeborenes Baby, sind in der Haft gestorben.
Amnesty International hat in der Vergangenheit die Sorge geäußert, dass die am 22. September 2023 in Kraft getretenen neuen Verordnungen diskriminierend sind. Mit ihnen wurde ein Prüfverfahren eingeführt, um Personen, die Schutz vor Verfolgung suchen, einen Schutzstatus zu gewähren. Allerdings werden Arbeitsmigrant*innen aus Myanmar, Laos, Vietnam und Kambodscha vom Zugang zu Schutz ausgeschlossen, und die Behörden können den Schutzstatus aus Gründen der "nationalen Sicherheit" verweigern, ohne die Gründe für diese Entscheidung erläutern zu müssen. Letzteres könnte zum Ausschluss weiterer Gruppen wie z. B. Uigur*innen, Rohingya und Nordkoreaner*innen führen.
Amnesty International hat dokumentiert, dass die chinesische Regierung die Rechte von Uigur*innen und anderen überwiegend muslimischen Bewohner*innen der Autonomen Region Xinjiang mit Füßen tritt, unter anderem in Internierungslagern, in denen über eine Million Menschen willkürlich festgehalten werden. Uigur*innen sind in China willkürlicher Inhaftierung, außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Vor Gericht erhalten sie oft kein faires Verfahren und werden nicht selten zum Tode verurteilt und hingerichtet. Ihre Rechte auf Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Religionsfreiheit sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte werden stark eingeschränkt. Die von Amnesty International dokumentierten Informationen lassen darauf schließen, dass die chinesische Regierung gegen Uigur*innen, Kasach*innen und andere überwiegend muslimische Bevölkerungsgruppen mindestens die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Inhaftierung, Folter und systematischen Verfolgung begangen hat.
Fortsetzung auf Englisch:
In June 2015, authorities had allowed 172 women and children from the group of 300 who had fled from China’s Xinjiang Uyghur Autonomous Region to travel to Turkey. In July 2015, Thailand breached its domestic and international human rights obligations, including the principle of non-refoulement, by facilitating the forcible return of 109 other Uyghur men, women and children to China, after their transfer by Thai officials to the custody of Chinese officials in July of that year. The individuals were forced onto a chartered flight to China by armed Chinese security personnel on 9 July 2015. At the time, Amnesty decried the deportations as "a despicable act, and illegal under international law".
In January 2025, Thai government officials had visited Uyghur refugees in Suan Phlu Immigration Centre and had reportedly pressured them to complete paperwork agreeing to deportation to China. Authorities subsequently denied the men access to officials from the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR, the UN Refugee Agency), who they had requested to meet to have their request for asylum processed. UN human rights experts, governments and members of civil society called on the Thai government to uphold its obligations not to engage in refoulement. Refoulement is also prohibited under Section 13 of Thailand’s 2022 Prevention and Suppression of Torture and Enforced Disappearance Act, which states 'No government organizations or public officials shall expel, deport, or extradite a person to another country where there are substantial grounds for believing that the person would be in danger of torture, cruel, inhuman, or degrading treatment, or enforced disappearance." Regrettably, in the early hours of 27 February 2025, Thai authorities transported a group of 40 Uyghur men from Suan Phlu Immigration Detention Centre to Don Mueang Airport, where they apparently boarded a flight direct to Urumqi, China.