Oppositioneller erhebt Foltervorwürfe

Grafik mit dem Schriftzug "Stop Folter", bei dem das Wort "Folter" dabei durchgestrichen ist.

Radwan Daoud wurde am 6. Dezember 2017 festgenommen und befindet sich seitdem in Gewahrsam des sudanesischen Geheimdienstes NISS in Khartum. Am 30. Dezember 2017 durften ihn seine Familienangehörigen zum ersten Mal besuchen. Ihnen gegenüber gab Radwan Daoud an, dass er gefoltert worden sei. Bisher wurde noch kein Verfahren gegen ihn eingeleitet, und auch der Zugang zu einem Rechtsbeistand wird ihm bislang verwehrt.

Appell an

HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir

Office of the President

People’s Palace, PO Box 281

Khartoum

SUDAN

Sende eine Kopie an

Innenminister

Hamed al-Mannan

Ministry of Interior


PO Box 873

Khartoum

SUDAN

Botschaft der Republik Sudan

S.E. Herrn Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla

Kurfürstendamm 151

10709 Berlin

Fax: 030-890 69 823

E-Mail: info@sudanembassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Radwan Daoud bitte umgehend und bedingungslos frei und sehen Sie davon ab, ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten, da er sich lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft befindet.
  • Bitte ordnen Sie umgehend eine unparteiische, unabhängige und zielführende Untersuchung der Foltervorwürfe von Radwan Daoud an und stellen Sie bitte sicher, dass er nicht weiter gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird.
  • Bitte sorgen Sie außerdem dafür, dass Radwan Daoud regelmäßigen Zugang zu seinen Familienangehörigen und Rechtsbeiständen seiner Wahl sowie zu einem unabhängigen Gericht erhält.

Sachlage

Radwan Daoud, der sowohl die sudanesische als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, ist ein politischer Aktivist und Mitglied der Oppositionspartei Sudanese Congress Party. Am 30. Dezember 2017 durften ihn seine Familienangehörigen zum ersten Mal seit seiner Festnahme besuchen. Ihnen gegenüber gab Radwan Daoud an, dass er in der Haft brutal geschlagen wurde.

Der sudanesische Geheimdienst NISS nahm den 34-Jährigen am 6. Dezember 2017 im östlichen Distrikt Al-Greif in Khartum-Nord fest. Radwan Daoud lebt im US-Bundesstaat Oregon und war im Sudan zu Besuch. Seine Festnahme soll mit Videos in Verbindung stehen, die er zuvor im öffentlichen Bereich von Facebook gepostet hatte, um auf den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei bei Protesten in Al-Greif aufmerksam zu machen. Dort war es wegen eines Landkonflikts zu Spannungen zwischen der Polizei und Anwohner_innen gekommen.

Radwan Daoud wird zurzeit ohne Anklage in der Hafteinrichtung des NISS im Kober-Gefängnis in Khartum-Nord festgehalten. In den ersten drei Wochen durfte er keinen Besuch seiner Familienangehörigen erhalten. Der Zugang zu einem Rechtsbeistand wird ihm nach wie vor verwehrt.

Amnesty International ist der Ansicht, dass Radwan Daoud ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgehalten wird.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Dies ist die zweite Festnahme von Radwan Daoud. Zuvor war er bereits am 19. Juli 2012 im Zuge von Massenprotesten festgenommen worden, die einen Regierungswechsel, Frieden und Gerechtigkeit forderten. Damals reagierten die sudanesischen Behörden mit einer Welle willkürlicher Festnahmen, die sich gegen Dutzende Menschenrechtsverteidiger_innen, Aktivist_innen und Oppositionelle richtete. Radwan Daoud gehörte in jener Zeit der Jugendorganisation Girifna an, die 2009 von Studierenden gegründet worden war und sich für Demokratie einsetzte. Nach seiner Festnahme war Radwan Daoud etwa 40 Tage lang in Haft. Ihm wurden fünf Straftaten zur Last gelegt, doch das Gericht sprach ihn von diesen Anklagen frei.

Das Nationale Sicherheitsgesetz von 2010 (National Security Act - NSA) garantiert dem sudanesischen Geheimdienst umfassende Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung von Personen. Verdächtige können bis zu viereinhalb Monaten ohne gerichtliche Überprüfung festgehalten werden. Angehörige des NISS setzen diese Befugnisse häufig ein, um Personen willkürlich festzunehmen, zu inhaftieren, zu foltern und anderweitig zu misshandeln. Das Nationale Sicherheitsgesetz schützt NISS-Angehörige zudem vor der strafrechtlichen Verfolgung für Straftaten im Rahmen ihrer Arbeit. Dies führt zu einer Kultur der Straflosigkeit. Die am 5. Januar 2015 verabschiedete Änderung von Artikel 151 der vorläufigen Verfassung hat die Befugnisse des NISS erweitert und die Situation noch verschärft. Die Änderung machte den NISS von einer Geheimdienstbehörde, die sich auf das Einholen und die Analyse von Informationen sowie Beratung konzentrierte, zu einer vollwertigen Sicherheitsbehörde mit einem umfangreichen Mandat zur Ausübung einer Mischung von Funktionen, die normalerweise von den Streitkräften oder den Strafverfolgungsbehörden eines Landes wahrgenommen werden. Es gab dem NISS uneingeschränkte Verfügungsfreiheit zu entscheiden, was eine politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Bedrohung darstellt und wie auf eine solche Bedrohung reagiert werden darf. Weder das Gesetz über die nationale Sicherheit noch der überarbeitete Artikel 151 verlangt vom NISS bei der Ausübung seiner Tätigkeit ausdrücklich oder implizit die Einhaltung der relevanten internationalen, transnationalen oder nationalen Gesetze.