Gewaltlose politische Gefangene
Diese Urgent Action ist beendet.
Elgassim Mohamed Seed Ahmed ist am 1. Oktober aus dem Gewahrsam des sudanesischen Geheimdienstes NISS entlassen worden. Er war im Dezember 2016 gemeinsam mit zwei weiteren sudanesischen Aktivisten in Saudi-Arabien festgenommen worden. Die drei Männer wurden am 11. Juli von Saudi-Arabien in den Sudan abgeschoben und bei ihrer Ankunft von NISS-Angehörigen festgenommen.
© Amnesty International
Elgassim Mohamed Seed Ahmed, Elwaleed Imam Hassan Taha und Alaa Aldin Daffalla al-Difana wurden am 11. Juli aus Saudi-Arabien in den Sudan abgeschoben. Bei ihrer Ankunft im Sudan wurden sie von Angehörigen des sudanesischen Geheimdienstes NISS festgenommen. Alle drei Männer befinden sich derzeit in der NISS-Zentrale in Khartum-Nord. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene, die sich lediglich aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befinden.
Fordert die Freilassung von drei gewaltlosen politischen Gefangenen ein!
Appell an
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
Sende eine Kopie an
Innenminister
Hamed al-Mannan
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herrn
Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: info@sudanembassy.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Elgassim Mohamed Seed Ahmed, Elwaleed Imam Hassan Taha und Alaa Aldin al-Difana bitte umgehend und bedingungslos frei, da sie gewaltlose politische Gefangene sind, die nur wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte inhaftiert sind.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass die Männer umgehend regelmäßigen Zugang zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl erhalten.
- Bitte stellen Sie sicher, dass alle drei Männer in der Haft vor Folter oder anderweitigen Misshandlungen geschützt werden.
Sachlage
Die sudanesischen Staatsbürger Elgassim Mohamed Seed Ahmed und Elwaleed Imam Hassan Taha wurden am 21. Dezember 2016 in Saudi-Arabien festgenommen und ohne Anklage inhaftiert. Sie berichteten ihren Familien, dass sie im Gewahrsam ungefähr acht Mal von Angehörigen des Geheimdienstes des Innenministeriums (auch als al-Mabahith bekannt) verhört wurden. In den Verhören ging es hauptsächlich um ihren Aktivismus in den sozialen Medien, nachdem sie im November und Dezember 2016 Proteste des zivilen Ungehorsams im Sudan auf Facebook unterstützt hatten. Die saudi-arabischen Sicherheitskräfte teilten ihnen mit, sie seien auf Veranlassung der sudanesischen Behörden inhaftiert und verhört worden und würden möglicherweise in den Sudan abgeschoben. Die beiden Männer wurden von ihrer Festnahme bis zum 13. Februar 2017 ohne Kontakt zur Außenwelt im al-Ha’ir-Gefängnis in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad festgehalten. Am 13. Februar durften ihre Familienangehörigen sie zum ersten Mal besuchen. Sie blieben jedoch weiterhin in Einzelhaft und wurden erst am 6. März in eine gemeinsame Zelle verlegt.
Alaa Aldin al-Difana, ein sudanischer Staatsbürger und langjähriger Oppositionsaktivist, wurde am 26. Dezember 2016 gegen 9 Uhr morgens von Sicherheitskräften des Innenministeriums in seiner Wohnung in Mekka im Westen Saudi-Arabiens festgenommen. Sie durchsuchten seine Wohnung und sein Auto und beschlagnahmten sein Telefon und zahlreiche Unterlagen, ohne einen Haft- oder Durchsuchungsbefehl vorzulegen. Alaa Aldin Daffalla al-Difana arbeitete auch als Fahrlehrer und hat immer wieder soziale und politische Reformen für den Sudan gefordert. Zuletzt unterstützte er den zivilen Ungehorsam im Sudan im November und Dezember 2016 auf seiner Facebook-Seite.
Elgassim Mohamed Seed Ahmed, Elwaleed Imam Hassan Taha und Alaa Aldin al-Difana wurden am 11. Juli aus Saudi-Arabien in den Sudan abgeschoben. Bei ihrer Ankunft im Sudan wurden sie von Angehörigen des Geheimdienstes festgenommen und zur NISS-Zentrale in Khartum-Nord gebracht, wo sie sich derzeit in Haft befinden.
Hintergrundinformation
Am 3. November 2016 verhängte die sudanesische Regierung neue Sparmaßnahmen, um das Handelsdefizit (höhere Importkosten als Exporteinnahmen) zu reduzieren und den Verfall des Wechselkurses des Sudanesischen Pfunds zu stoppen. Die neuen Sparmaßnahmen haben zu einem deutlichen Anstieg der Preise für Benzin, Strom, Verkehrsmittel, Nahrungsmittel und Medikamente geführt. Aus Protest gegen die neue Wirtschaftspolitik der Regierung riefen politische Aktivist_innen zu einem dreitägigen landesweiten Streik auf, der am 27. November 2016 begann und in der Bevölkerung großen Anklang fand. Es wurde dann zu einer weiteren Aktion für den 19. Dezember aufgerufen, an der Aktivist_innen im Sudan und in anderen Ländern teilnahmen. Anfang November begann die sudanesische Regierung damit, Dutzende politische Aktivist_innen festzunehmen und verstärkt die Pressefreiheit einzuschränken. Zwischen November und Dezember 2016 wurden 23-mal die Ausgaben von sieben Zeitungen konfisziert.
Elgassim Mohamed Seed Ahmed und Elwaleed Imam Hassan Taha lebten seit 1998 bzw. seit 2013 in Saudi-Arabien. Beide Männer arbeiteten für ein Zulieferunternehmen in Riad. Sie wurden am 21. Dezember 2016 gegen 17 Uhr von Sicherheitsbeamt_innen in Zivil vor ihrem Arbeitsplatz festgenommen. Man fuhr sie zu ihren jeweiligen Wohnungen, in der die Beamt_innen dann eine Durchsuchung durchführten. Die Beamt_innen sagten der Familie von Elgassim Seed Ahmed, sie seien von der Sicherheitsabteilung des Innenministeriums und er würde gegen Mitternacht wieder freigelassen werden. Sie legten den Familien der beiden Männer weder einen Haftbefehl noch einen Durchsuchungsbeschluss vor. Die beiden Männer wurden von der Festnahme bis zum 13. Februar 2017 ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und durften erst am 13. Februar wieder Besuch von ihren Familien empfangen. Sie blieben jedoch weiterhin in Einzelhaft. Laut Angaben ihrer Familien wurde Elgassim Mohamed Seed Ahmed und Elwaleed Imam Hassan Taha während ihres Verhörs mitgeteilt, dass ihnen die Inhaftierung bzw. Abschiebung drohe.
Alaa Aldin al-Difana ist Mitglied der Nationalen Umma-Partei (Hizb al-Umma al-Qawmi), einer Oppositionspartei im Sudan. Auf seiner Facebook-Seite schrieb er über ärztliche Behandlungsfehler in sudanesischen Krankenhäusern und über die in den sudanesischen Ministerien herrschende Korruption. Er ist ein bekannter Journalist und schreibt für diverse sudanesische Internetseiten. Nach Angaben seiner Familie wurde er in den Jahren 2003, 2007, 2011 und 2012 aufgrund seines Aktivismus im Sudan festgenommen. Alaa Aldin al-Difana verließ den Sudan 2012 und ging nach Saudi-Arabien.
Das 2010 verabschiedete Gesetz über die nationale Sicherheit räumt dem NISS umfassende Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung straftatverdächtiger Personen ein; diese können dann bis zu viereinhalb Monate lang ohne gerichtliche Überprüfung festgehalten werden. Angehörige des NISS nutzen diese Befugnisse häufig, um Personen willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren. Dabei kommt es immer wieder zu Folter und anderen Misshandlungen. Dasselbe Gesetz gewährt NISS-Angehörigen Schutz vor Strafverfolgung für im Zuge ihrer Arbeit begangene Handlungen. Dies hat zu einer fest etablierten Kultur der Straflosigkeit geführt. Am 5. Januar 2015 wurden durch das Parlament einige Verfassungsänderungen verabschiedet, welche die Lage noch verschärft haben. Aufgrund der Verfassungsänderung hat sich der NISS von einer Geheimdienstbehörde, die sich vor allem auf das Sammeln von Informationen, deren Auswertung und die Beratung politischer Institutionen konzentriert, zu einer vollwertigen Sicherheitsbehörde gewandelt, deren Aufgaben und Mandat denen der Streitkräfte und Sicherheitsbehörden mit Polizeiaufgaben gleichkommen. Die Verfassungsänderung räumt dem NISS uneingeschränkte Befugnisse ein, zu bewerten, was eine wirtschaftliche, politische oder gesellschaftliche Bedrohung darstellt und zu entscheiden, wie sie auf eine solche Bedrohung reagiert. Weder das Gesetz über die nationale Sicherheit noch die Verfassungsänderung verpflichten den NISS explizit oder implizit, bei seiner Tätigkeit das Völkerrecht, regionale Abkommen oder nationale Gesetze einzuhalten.