Simbabwe: Aktivist gegen Kaution frei, aber noch unter Anklage
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Am 3. August wurde der Menschenrechtsaktivist Bhekimpilo Mbedzi gegen Kaution aus der Haft entlassen. Er war am 15. Juli festgenommen worden, weil er in den Sozialen Medien ein Video veröffentlicht hatte, in dem er zu Protesten gegen die kürzlich verabschiedete Verfassungsreform aufrief. Seine Freilassung ist jedoch nicht bedingungslos. Gegen Bhekimpilo Mbedzi wird weiterhin der Vorwurf der "Anstiftung zu einer rechtswidrigen Versammlung" erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirf ihm vor, die zuständigen Behörden nicht über die Veranstaltung informiert zu haben. Die simbabwischen Behörden müssen die Strafverfolgung von Bhekimpilo Mbedzi sofort einstellen, weil er nur seine Menschenrechte wahrgenommen hat.
Bitte setzt euch dafür ein, dass alle Anklagen gegn Bhekimpilo Mbedzi fallen gelassen werden.
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Generalstaatsanwältin
Honourable Loice Matanda-Moyo
Prosecutor General
National Prosecuting Authority of Zimbabwe
101 Kwame Nkrumah Ave, Harare
SIMBABWE
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Simbabwe
I.E. Frau Alice Mashingaidze
Dannenwalder Weg 91
13439 Berlin
E-Mail: infor@zimembassyberlin.com
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie höflich und mit Nachdruck auf, die strafrechtliche Verfolgung von Bhekimpilo Mbedzi zu beenden und alle Anklagen gegen ihn fallen zu lassen, da er ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.
- Setzen Sie sich für die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte aller Menschen in Simbabwe ein, darunter die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, wie es in der Verfassung Simbabwes und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verankert ist, dazu zählen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Sachlage
Der Menschenrechtler Bhekimpilo Mbedzi ist zwar seit dem 3. August wieder frei, steht aber immer noch unter Anklage.
Am 15. Juli wurde Bhekimpilo Mbedzi willkürlich festgenommen und inhaftiert, nachdem er in den Sozialen Medien ein Video veröffentlicht hatte, in dem er zu Protesten gegen das kürzlich verabschiedete Verfassungsänderungsgesetz aufrief.
Am 3. August gewährte das Oberste Gericht von Simbabwe Bhekimpilo Mbedzi die Freilassung gegen eine Kaution in Höhe von 200 US-Dollar. Das ist zwar eine gute Nachricht, doch die Freilassung von Bhekimpilo Mbedzi ist nicht bedingungslos. Ihm wird weiterhin "Anstiftung zu einer rechtswidrigen Versammlung" vorgeworfen, worauf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren steht.
Bhekimpilo Mbedzi engagiert sich in dem oppositionellen zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss National Democratic Working Group (NDWG). Die Anklagepunkte gegen den Menschenrechtler beziehen sich auf ein Video, das er am 10. Juli 2026 auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Darin rief er die Öffentlichkeit dazu auf, an einer für den 31. Juli 2026 geplanten Demonstration gegen die jüngste Verfassungsreform teilzunehmen. Den Behörden zufolge war er in dem Video zu sehen, wie er ein Plakat mit der Aufschrift "NEIN ZU 2030" hochhält. Diese Forderung nimmt Bezug auf eine Änderung in der Verfassung: Die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten von fünf auf sieben Jahre. Den Behörden zufolge habe er Menschen dazu aufgerufen, an der Demonstration teilzunehmen, ohne den Protest bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß anzumelden.
Bhekimpilo Mbedzi ist nur wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte in Haft. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit sind in der Verfassung von Simbabwe ebenso verbrieft wie in internationalen Menschenrechtsabkommen, deren Vertragsstaat Simbabwe ist. Zu diesen internationalen Menschrechtsabkommen gehören die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Wenn Menschen Straftaten vorgeworfen werden, nur weil sie friedlich ihre Meinung sagen oder andere zu friedlichen Demonstrationen aufrufen, kann das der Zivilgesellschaft schaden. Es kann dazu führen, dass Menschen Angst bekommen und ihre Menschenrechte nicht mehr wahrnehmen.
Hintergrundinformation
Am 16. Februar 2026 veröffentlichte die Regierung von Simbabwe den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung von Simbabwe (Nr. 3) von 2026 (H.B. 1 von 2026) im Amtsblatt und leitete damit offiziell das Verfahren zur Verfassungsänderung gemäß Artikel 328 der Verfassung ein. Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Änderungen am verfassungsrechtlichen Rahmen Simbabwes vor. Dazu zählen die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten und des Parlaments von fünf auf sieben Jahre und die Änderung der bestehenden Direktwahl der*des Präsidenten*in zu einer Wahl durch das Parlament. Desweiteren wird der Einfluss der Exekutive auf die Ernennung von Richter*innen und Staatsanwält*innen ausgeweitet sowie die in der bisherhigen Verfassung vorgesehenen Kommissionen wie etwa die Zimbabwe Gender Commission abgeschafft. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt trat der Gesetzentwurf in die 90-tägige öffentliche Konsultationsphase ein. Im Verlauf dieser Phase musste das Parlament öffentliche Anhörungen durchführen und schriftliche Stellungnahmen einfordern, ehe die parlamentarische Debatte begann und die Abstimmung stattfand. Der Konsultationsprozess wurde jedoch von der Zivilgesellschaft und Jurist*innen weithin als nicht zufriedenstellend kritisiert. Es gab Berichte über Einschüchterungen, Verfahrensunregelmäßigkeiten, Überrepräsentation bestimmter Interessengruppen und das Unterdrücken abweichender Meinungen, was ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung verfassungsrechtlicher Verfahrensgarantien sowie regionaler und internationaler Standards für eine sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit aufkommen ließ.
Noch bevor die öffentlichen Anhörungen begannen, wurden Berichten zufolge prominente Kritiker*innen des Gesetzentwurfs, darunter der Verfassungsrechtler Professor Lovemore Madhuku und der ehemalige Finanzminister Tendai Biti, festgenommen, inhaftiert oder angegriffen, was unter denjenigen, die sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen aussprechen wollten, ein Klima der Angst schürte. Die ab dem 30. März 2026 abgehaltenen öffentlichen Anhörungen waren von Überfüllung/Überrepräsentation bestimmter Interessengruppen, Störungen und Gewalt überschattet. In Harare wurde der Menschenrechtsanwalt Douglas Coltart von mutmaßlichen Anhänger*innen der Regierungspartei ZANU-PF angegriffen, nachdem er versucht hatte, Stellungnahmen abzugeben. In Bulawayo berichteten Oppositionspolitiker, darunter David Coltart, dass ihnen die Möglichkeit zu sprechen verwehrt wurde, obwohl sie pünktlich erschienen waren. Am 7. Juli 2026 unterzeichnete Präsident Emmerson Mnangagwa das Gesetz zur Änderung der Verfassung von Simbabwe (Nr. 3) von 2026 (Gesetz Nr. 6 von 2026), nachdem es vom Parlament verabschiedet worden war.
In den Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes kündigten zivilgesellschaftliche Organisationen, Oppositionsgruppen und Aktivist*innen an, am 31. Juli 2026 eine friedliche Demonstration zu veranstalten, um gegen die Verfassungsänderungen zu protestieren und deren Aufhebung zu fordern. Es gab Berichte über verstärkte Überwachung, Einschüchterungen und Festnahmen von Personen, die mit den geplanten Demonstrationen in Verbindung standen. Dazu gehört auch die Festnahme und Inhaftierung von Bhekimpilo Mbedzi, der sich öffentlich für die Proteste gegen die Verfassungsänderungen ausgesprochen hatte.