Simbabwe: Kritiker der Verfassungsreform willkürlich in Haft

Porträtfoto eines Mannes

Am 10. Juli wurde der Menschenrechtsaktivist Bhekimpilo Mbedzi festgenommen. Kurz zuvor hatte er in den Sozialen Medien zu Protesten gegen die tiefgreifenden Verfassungsänderungen aufgerufen. Die Änderungen waren am 7. Juli beschlossen worden. Die Behörden werfen Mbedzi vor, zu einer nicht erlaubten Versammlung aufgerufen zu haben. Er muss am 3. August vor Gericht erscheinen. 

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Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin,

Bhekimpilo Mbedzi engagiert sich in dem oppositionellen zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss National Democratic Working Group (NDWG). Derzeit befindet er sich in Haft. Die Anklagepunkte gegen den Menschenrechtler beziehen sich auf ein Video, das er am 10. Juli 2026 auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Darin rief er die Öffentlichkeit dazu auf, an einer für den 31. Juli 2026 geplanten Demonstration gegen das Verfassungsänderungsgesetz Nr. 3 teilzunehmen. Den Behörden zufolge war er in dem Video zu sehen, wie er ein Plakat mit der Aufschrift "NEIN ZU 2030" hochhält. Diese Forderung nimmt Bezug auf eine Änderung in der Verfassungsreform: Die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten von fünf auf sieben Jahre. Den Behörden zufolge habe er Menschen dazu aufgerufen, an der Demonstration teilzunehmen, ohne den Protest bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß anzumelden. 

Bhekimpilo Mbedzi ist nur wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte in Haft. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit sind in der Verfassung von Simbabwe ebenso verbrieft wie in internationalen Menschenrechtsabkommen, deren Vertragsstaat Simbabwe ist. Zu diesen internationalen Menschrechtsabkommen gehören die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Ich fordere Sie höflich und mit Nachdruck auf, Bhekimpilo Mbedzi sofort und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen ihn fallen zu lassen, da er ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte inhaftiert ist. 

Setzen Sie sich für die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte aller Menschen im Lande ein, darunter die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, wie es in der Verfassung Simbabwes und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verankert ist, dazu zählen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Honourable Loice Matanda-Moyo,

I am writing to express my concern over the arbitrary arrest and detention of human rights defender Bhekimpilo Mbedzi, who is currently facing charges of "incitement to conduct an unlawful gathering."

The charges arise from a video posted on Bhekimpilo Mbedzi's Facebook page on 10 July 2026, in which he encouraged members of the public to participate in a demonstration planned for 31 July 2026 against Constitutional Amendment Act No. 3. The authorities allege that he appeared in the video holding a placard reading "NO TO 2030" and mobilised people to participate in the demonstration without the required notification to the relevant authorities. He was subsequently charged with "incitement to conduct an unlawful gathering" under Section 187 of the Criminal Law (Codification and Reform) Act, as read with Sections 7(1)(a) and 7(5) of the Maintenance of Peace and Order Act. Bhekimpilo Mbedzi is due to appear in court on 3 August.

I am concerned that Bhekimpilo Mbedzi is detained solely for the peaceful exercise of his human rights. These human rights including the rights to freedom of expression, association and peaceful assembly are protected under the Constitution of Zimbabwe, the African Charter on Human and Peoples' Rights, and the International Covenant on Civil and Political Rights to which Zimbabwe is a state party.

The use of criminal charges against individuals for peacefully expressing dissenting views or mobilising others to participate in peaceful demonstrations risks undermining civic space and discouraging the legitimate exercise of huma rights.

I therefore call on you to immediately and unconditionally release Bhekimpilo Mbedzi as he is being detained solely for the peaceful exercise of his human right and drop all the charges against him. I further urge you and the authorities to uphold and ensure respect for the human rights of everyone in the country including the rights freedom of expression, association and to peaceful assembly as enshrined in Zimbabwe’s Constitution and human rights treaties such as the African Charter on Human and Peoples’ Rights and the International Covenant on Civil and Political Rights to which Zimbabwe is a state party.

Yours sincerely,

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Bitte abschicken bis: 30.01.2027

Appell an

Honourable Loice Matanda-Moyo
Prosecutor General
National Prosecuting Authority of Zimbabwe
101 Kwame Nkrumah Ave
Harare
SIMBABWE

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Simbabwe
I.E. Frau Alice Mashingaidze
Dannenwalder Weg 91
13439 Berlin

E-Mail: infor@zimembassyberlin.com

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich und mit Nachdruck auf, Bhekimpilo Mbedzi sofort und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen ihn fallen zu lassen, da er ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte inhaftiert ist. 
  • Setzen Sie sich für die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte aller Menschen im Lande ein, darunter die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, wie es in der Verfassung Simbabwes und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verankert ist, dazu zählen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Sachlage

Bhekimpilo Mbedzi engagiert sich in dem oppositionellen zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss National Democratic Working Group (NDWG). Die Anklagepunkte gegen den Menschenrechtler beziehen sich auf ein Video, das er am 10. Juli 2026 auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Darin rief er die Öffentlichkeit dazu auf, an einer für den 31. Juli 2026 geplanten Demonstration gegen das Verfassungsänderungsgesetz Nr. 3 teilzunehmen. Den Behörden zufolge war er in dem Video zu sehen, wie er ein Plakat mit der Aufschrift "NEIN ZU 2030" hochhält. Diese Forderung nimmt Bezug auf eine Änderung in der Verfassungsreform: Die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten von fünf auf sieben Jahre. Den Behörden zufolge habe er Menschen dazu aufgerufen, an der Demonstration teilzunehmen, ohne den Protest bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß anzumelden. 

Bhekimpilo Mbedzi ist nur wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte in Haft. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit sind in der Verfassung von Simbabwe ebenso verbrieft wie in internationalen Menschenrechtsabkommen, deren Vertragsstaat Simbabwe ist. Zu diesen internationalen Menschrechtsabkommen gehören die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Wenn Menschen Straftaten vorgeworfen werden, nur weil sie friedlich ihre Meinung sagen oder andere zu friedlichen Demonstrationen aufrufen, kann das der Zivilgesellschaft schaden. Es kann dazu führen, dass Menschen Angst bekommen und ihre Menschenrechte nicht mehr wahrnehmen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes kündigten zivilgesellschaftliche Organisationen, Oppositionsgruppen und Aktivist*innen an, am 31. Juli 2026 eine friedliche Demonstration zu veranstalten, um gegen die Verfassungsänderungen zu protestieren und deren Aufhebung zu fordern. Zudem gab es Berichte über verstärkte Überwachung, Einschüchterungen und Festnahmen von Personen, die mit den geplanten Demonstrationen in Verbindung standen. Dazu gehört auch die Festnahme und Inhaftierung von Bhekimpilo Mbedzi, der sich öffentlich für die Proteste gegen die Verfassungsänderungen ausgesprochen hatte. Er wurde wegen "Anstiftung zu einer rechtswidrigen Versammlung" gemäß § 187 des Strafgesetzbuchs (Kodifizierung und Reform) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Buchstabe a und § 7 Abs. 5 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung von Frieden und Ordnung angeklagt.

Bhekimpilo Mbedzi ist ein Menschenrechtsaktivist und zugleich Provinzvorsitzender der National Democratic Working Group (NDWG) in Matabeleland South. Er wurde festgenommen, nachdem er öffentlich seine Absicht bekundet hatte, gegen die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen zu protestieren. Am 16. Februar 2026 veröffentlichte die Regierung von Simbabwe den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung von Simbabwe (Nr. 3) von 2026 (H.B. 1 von 2026) im Amtsblatt und leitete damit offiziell das Verfahren zur Verfassungsänderung gemäß Artikel 328 der Verfassung ein. Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Änderungen am verfassungsrechtlichen Rahmen Simbabwes vor. Dazu zählen die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten und des Parlaments von fünf auf sieben Jahre und die Änderung der bestehenden Direktwahl der*des Präsidenten*in zu einer Wahl durch das Parlament. Des Weiteren wird der Einfluss der Exekutive auf die Ernennung von Richter*innen und Staatsanwält*innen ausgeweitet sowie die in der bisherigen Verfassung vorgesehenen Kommissionen wie etwa die Zimbabwe Gender Commission – eine unabhängige Kommission auf Basis der bisherigen Verfassung zur Gleichstellung der Geschlechter – abgeschafft. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt trat der Gesetzentwurf in die 90-tägige öffentliche Konsultationsphase ein. Im Verlauf dieser Phase war das Parlament verpflichtet, öffentliche Anhörungen durchführen und schriftliche Stellungnahmen einzufordern, um im Anschluss die parlamentarische Debatte zu führen und schließlich am 10. Juli über die Reform abzustimmen. Der Konsultationsprozess wurde jedoch von der Zivilgesellschaft und Jurist*innen weithin als nicht zufriedenstellend kritisiert. Es gab Berichte über Einschüchterungen, Verfahrensunregelmäßigkeiten, überfüllten Veranstaltungsräumen, Überrepräsentation bestimmter Interessengruppen und das Unterdrücken abweichender Meinungen, was ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Einhaltung verfassungsrechtlicher Verfahrensgarantien sowie regionaler und internationaler Standards für eine sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit aufkommen ließ.

Noch bevor die öffentlichen Anhörungen begannen, wurden prominente Kritiker*innen des Gesetzentwurfs, darunter der Verfassungsrechtler Professor Lovemore Madhuku und der ehemalige Finanzminister Tendai Biti, Berichten zufolge festgenommen, inhaftiert oder angegriffen, was unter denjenigen, die sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen aussprechen wollten, ein Klima der Angst schürte. Die ab dem 30. März 2026 abgehaltenen öffentlichen Anhörungen waren von überfüllten Veranstaltungsräumen, Störungen und Gewalt überschattet. In Harare wurde der Menschenrechtsanwalt Douglas Coltart von mutmaßlichen ZANU-PF-Anhänger*innen angegriffen, nachdem er versucht hatte, Stellungnahmen abzugeben. In Bulawayo berichteten Oppositionspolitiker, darunter David Coltart, dass ihnen die Möglichkeit zu sprechen verwehrt wurde, obwohl sie pünktlich erschienen waren. Am 7. Juli 2026 unterzeichnete Präsident Emmerson Mnangagwa das Gesetz zur Änderung der Verfassung von Simbabwe (Nr. 3) von 2026 (Gesetz Nr. 6 von 2026), nachdem es vom Parlament verabschiedet worden war.