Saudi-Arabien: Auslieferung verhindern!

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Dem ägyptischen Staatsbürger Ahmed Fathi Kamal Kamel droht die Abschiebung von Saudi-Arabien nach Ägypten, wo er in Gefahr wäre, gefoltert zu werden (undatiertes Foto).

Ahmed Fathi Kamal Kamel droht die Auslieferung aus Saudi-Arabien nach Ägypten. Der ägyptische Staatsbürger, der in Saudi-Arabien lebt, ist 2021 vor einem ägyptischen Gericht in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er an Protesten im Land teilgenommen hatte. Im Zuge eines Auslieferungsantrags wollen ihn die saudi-arabischen Behörden nun abschieben. Im Fall einer Auslieferung droht ihm aufgrund seiner politischen Überzeugungen Folter und Verfolgung durch die ägyptischen Behörden. 

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Dein Appell

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Exzellenz,

ich wende mich heute an Sie, um Sie auf den Fall von Ahmed Fathi Kamal Kamel aufmerksam zu machen. Ahmed Fathi Kamal Kamel ist ein ägyptischer Staatsangehöriger, der seit 2014 in Saudi-Arabien lebt. Er wurde am 13. November 2024 von den saudi-arabischen Behörden festgenommen und ist nun unmittelbar von der Auslieferung bedroht. Sollte er nach Ägypten ausgeliefert werden, drohen ihm Folter und Verfolgung durch die ägyptischen Behörden.

Ahmed Fathi Kamal Kamel hatte 2011 in Ägypten an Protestveranstaltungen im Rahmen des Arabischen Frühlings und 2014 an regierungskritischen Demonstrationen teilgenommen. Während dieser Proteste wurde er zweimal von ägyptischen Sicherheitskräften angeschossen, was zu langfristigen Gesundheitsproblemen führte, u. a. blieben Munitionssplitter in seinem Körper zurück. Wegen seiner Teilnahme an den Protesten wurde er 2014 in Ägypten festgenommen und Berichten zufolge gefoltert. Nach seiner Freilassung auf Kaution zog er noch im selben Jahr nach Saudi-Arabien, wo er mit seiner Frau und seinen Kindern lebt, die US-amerikanische Staatsangehörige sind. 

Im Jahr 2021 verurteilten ihn die ägyptischen Behörden in einem politisch motivierten Verfahren in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Die Vorwürfe gegen ihn lauten auf "Anstiftung zu Demonstrationen, Organisieren von Demonstrationen, Anstiftung zur Anwendung von Gewalt, Besitz von Sprengstoff, Teilnahme an Protesten und Versammlungen, Behinderung des Verkehrs und Organisieren einer Versammlung".

Die Auslieferung von Ahmed Fathi Kamal Kamel würde gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) verstoßen, da ihm in Ägypten Folter, Verfolgung und willkürliche Inhaftierung drohen würden.

Bitte stoppen Sie umgehend die Auslieferung von Ahmed Fathi Kamal Kamel nach Ägypten, da sie gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) verstoßen würde.

Ich bitte Sie zudem, ihn entweder freizulassen oder umgehend glaubwürdige und zulässige Belege zur Rechtfertigung seiner Inhaftierung vorzulegen.

Hochachtungsvoll

Your Excellency,

I am writing to express my grave concern for Ahmed Fathi Kamal Kamel, an Egyptian citizen detained in Jeddah since 13 November 2024 and facing imminent extradition to Egypt. His extradition would put him at high risk of torture and persecution by Egyptian authorities.

Ahmed Fathi Kamal Kamel took part in the Arab Spring protests in Egypt in 2011 and in anti-government protests in 2014. During the protests, he was shot by Egyptian security forces on two separate occasions, leaving him with long-term health issues, including embedded shrapnel that remains in his body. Following his participation in protests, Egyptian authorities detained him in 2014 and reportedly subjected him to torture. After he was released on bail in the same year, he moved to Saudi Arabia where he now lives with his wife and children who are US nationals. 

In 2021 Egyptian authorities sentenced him to life imprisonment in absentia in a politically motivated trial on charges of "incitement to demonstrations, organizing demonstrations, incitement to the use of force and violence, possession of explosive materials, participation in protests and gatherings, obstruction of traffic and organizing a gathering". 

I am highly distressed to learn that if extradited to Egypt, Ahmed Fathi Kamal Kamel will be at real risk of torture and persecution, including arbitrary detention. 

I therefore urge you to immediately halt Ahmed Fathi Kamal Kamel’s extradition to Egypt and release him unless credible and admissible evidence is presented to justify his detention.

Yours sincerely,

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Bitte abschicken bis: 05.02.2025

Appell an

Justizminister
Waleed Mohammed Al Samani
Minister of Justice
Riyadh 11472, P.O Box 7775
SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
H. R. H. Prinz 
Abdullah Bin Khaled Bin Sultan Al Saud
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin

Fax: 030-889 251 79
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Bitte stoppen Sie umgehend die Auslieferung von Ahmed Fathi Kamal Kamel nach Ägypten, da sie gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) verstoßen würde.
  • Ich fordere Sie zudem höflich auf, ihn entweder freizulassen oder umgehend glaubwürdige und zulässige Belege zur Rechtfertigung seiner Inhaftierung vorzulegen.

Sachlage

Ahmed Fathi Kamal Kamel ist ein ägyptischer Staatsangehöriger, der seit 2014 in Saudi-Arabien lebt. Er wurde am 13. November 2024 von den saudi-arabischen Behörden festgenommen und ist nun unmittelbar von der Auslieferung bedroht. Sollte er nach Ägypten ausgeliefert werden, drohen ihm Folter und Verfolgung durch die ägyptischen Behörden.

Ahmed Fathi Kamal Kamel hatte 2011 in Ägypten an Protestveranstaltungen im Rahmen des Arabischen Frühlings und 2014 an regierungskritischen Demonstrationen teilgenommen. Während dieser Proteste wurde er zweimal von ägyptischen Sicherheitskräften angeschossen, was zu langfristigen Gesundheitsproblemen führte, u. a. blieben Munitionssplitter in seinem Körper zurück. Wegen seiner Teilnahme an den Protesten wurde er 2014 in Ägypten festgenommen und Berichten zufolge gefoltert. Nach seiner Freilassung auf Kaution zog er noch im selben Jahr nach Saudi-Arabien, wo er mit seiner Frau und seinen Kindern lebt, die US-amerikanische Staatsangehörige sind. 

Im Jahr 2021 verurteilten ihn die ägyptischen Behörden in einem politisch motivierten Verfahren in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Die Vorwürfe gegen ihn lauten auf "Anstiftung zu Demonstrationen, Organisieren von Demonstrationen, Anstiftung zur Anwendung von Gewalt, Besitz von Sprengstoff, Teilnahme an Protesten und Versammlungen, Behinderung des Verkehrs und Organisieren einer Versammlung".

Die saudi-arabischen Behörden hatten Ahmed Fathi Kamal Kamel bereits im Oktober 2022 in Gewahrsam genommen. Wie ihm ein Staatsanwalt mitteilte, war der Grund hierfür ein Auslieferungsantrag seitens der ägyptischen Behörden. Ahmed Fathi Kamal Kamel wurde damals drei Tage lang ohne Anklage oder Vorlage anderer offizieller Dokumente festgehalten, bevor er wieder freikam. Seither hat er sich ohne weitere Vorfälle im Land aufgehalten.

Die Auslieferung von Ahmed Fathi Kamal Kamel würde gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (non-refoulement) verstoßen, da ihm in Ägypten Folter, Verfolgung und willkürliche Inhaftierung drohen würden. 

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit 2013 sind in Ägypten Tausende Menschen willkürlich inhaftiert worden, nachdem sie in Verfahren vor Gericht gestellt wurden, die keine Rechtsgrundlage hatten bzw. nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen. Häufig mussten sie sich nur deshalb vor Gericht verantworten, weil sie ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten. Zu den Inhaftierten zählen Menschenrechtsverteidiger*innen, politische Aktivist*innen, Angehörige von Oppositionsparteien, Gewerkschaftsmitglieder, Arbeitnehmer*innen, friedliche Demonstrierende, Journalist*innen, Rechtsbeistände, Social-Media-Influencer*innen und Angehörige religiöser Minderheiten. Im Jahr 2023 wurden 834 Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, aus dem Gefängnis entlassen. Allerdings war die Zahl der Festgenommenen dreimal so hoch. Die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) verhörte mindestens 2.504 mutmaßliche Kritiker*innen oder Gegner*innen, denen Verbreitung "falscher Nachrichten" oder die Beteiligung an terroristischen Straftaten, Cyberkriminalität oder Protesten vorgeworfen wurde. 

Jene, die vor Gericht gestellt werden, finden sich teils vor außerordentlichen Notstands- und "Terrorismus"-Gerichten wieder und erhalten grob unfaire Verfahren wegen konstruierter Anschuldigungen wie "Untergrabung der nationalen Sicherheit", "Terrorismus" und "Verbreitung falscher Nachrichten". In solch politisch motivierten Verfahren wird das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren routinemäßig verletzt. Zu den am häufigsten verletzten Rechten der Angeklagten zählen: das Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht; das Recht auf Unschuldsvermutung und das Recht, sich nicht selbst zu belasten; das Recht auf eine öffentliche Anhörung; das Recht, über die Anklage informiert zu werden; das Recht auf angemessene Zeit und Mittel für die Vorbereitung einer Verteidigung; sowie das Recht auf Kommunikation mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl.

Sicherheitskräfte, darunter auch Angehörige des Geheimdiensts NSA, lassen Menschen nach wie vor verschwinden und setzen sie in dieser Zeit Folter und anderer Misshandlung aus. Nach Angaben der Kampagne Stop Enforced Disappearances der Egyptian Commission for Rights and Freedoms wurden mindestens 70 im Jahr 2023 festgenommene Personen Opfer des Verschwindenlassens. Das Schicksal und der Verbleib von sechs Personen ist immer noch unbekannt.

Folter und andere Misshandlungen sind in Ägypten weiterhin an der Tagesordnung und gehen fast immer straflos aus. Amnesty International dokumentiert seit langem, dass in ägyptischen Gefängnissen, Polizeistationen und Einrichtungen des NSA Menschen gefoltert und anderweitig misshandelt werden. Zu den häufig berichteten Foltermethoden gehören Schläge, Elektroschocks, Aufhängen an den Gliedmaßen, unbefristete Einzelhaft unter unmenschlichen Bedingungen, sexueller Missbrauch sowie die Verweigerung medizinischer Versorgung. Bei Todesfällen im Gewahrsam leiten die ägyptischen Behörden in der Regel keine wirksame Untersuchung der Ursachen und Umstände ein und ziehen die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft.

Die Haftbedingungen verstoßen gegen das absolute Folterverbot. So verweigert man Inhaftierten beispielsweise die medizinische Versorgung, hält sie über lange Zeit in Einzelhaft, setzt sie grellem Licht aus, überwacht sie rund um die Uhr mit Kameras und verwehrt ihnen Familienbesuche.

Zwischen Januar und März 2019 dokumentierte Amnesty International, wie fünf Menschen dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen, nachdem sie aus der Türkei und Malaysia nach Ägypten abgeschoben worden waren. Am 18. Januar 2019 schoben die türkischen Behörden Mohamed Abdelhafiz nach Ägypten ab, wo die Behörden ihn mindestens einen Monat lang verschwinden ließen. Mohamed Abdelhafiz war am 22. Juli 2017 nach einem unfairen Massenverfahren in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Er befindet sich nun bis zum Wiederaufnahmeverfahren in Haft.