15 Todesurteile bestätigt

Schilder mit Kreuz

Aktion gegen die Todesstrafe in Zürich, 2013

Am 23. Juli haben die Familien von 15 zum Tode verurteilten Männern erfahren, dass ein Berufungsgericht ihre Urteile bestätigt hat. Den saudi-arabischen Männern wird vorgeworfen, für den Iran spioniert zu haben; sie wurden nach einem grob unfairen Massenverfahren zum Tode verurteilt. Sobald der Oberste Gerichtshof ihre Urteile bestätigt hat, droht ihnen die sofortige Hinrichtung.

Setz dich jetzt für die 15 saudi-arabischen Männer ein!

Appell an

His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud



Office of His Majesty the King



Royal Court, Riyadh

SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Menschenrechtsausschuss

Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban

P.O. Box 58889

Riyadh 11515


King Fahd Road           

Building No. 3

Riyadh

SAUDI-ARABIEN

Fax: (00 966) 11 418 510

Botschaft des Königsreichs Saudi-Arabien

Tiergartenstr. 33-34

10785 Berlin

Fax: 030-8892 5179


E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Todesurteile der 15 Männer aufzuheben, da ihr Gerichtsverfahren nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprach. Ordnen Sie bitte eine Neuverhandlung an, die diesen Standards entspricht und in der nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
  • Bitte leiten Sie umgehend eine unparteiische, unabhängige und zielführende Untersuchung zu den Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlungen ein.
  • Ich möchte Sie nachdrücklich ersuchen, ein offizielles Hinrichtungsmoratorium einzuleiten, als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien.

Sachlage

Das Berufungsgericht des Sonderstrafgerichts (SCC) hat die Todesurteile von 15 saudi-arabischen Männern bestätigt. Ihre Familien erfuhren erst von der Urteilsbestätigung, als einige der Angehörigen sich am 23. Juli an das Sonderstrafgericht wandten, um sich nach Neuigkeiten zu erkundigen. Ein Gerichtsbeamter teilte ihnen mit, dass der Fall am 20. Juli zur Überprüfung an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet worden war.

Die Männer waren am 6. Dezember 2016 zum Tode verurteilt worden. Ihr Verfahren war grob unfair; es handelte sich um ein Massenverfahren von 32 Personen, die zwischen 2013 und 2014 in ganz Saudi-Arabien festgenommen worden waren. Die 15 Männer wurden beschuldigt, für den Iran Spionage betrieben zu haben. Von den restlichen Angeklagten wurden 15 zu Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und 25 Jahren verurteilt und zwei wurden freigesprochen. Die Anklage gegen die Männer lautete unter anderem auf "Hochverrat". Einigen der Männer wurden Anklagepunkte zur Last gelegt, die gemäß internationalem Recht gar keine strafbare Handlung darstellen, wie etwa "die Unterstützung von Protesten" und "die Verbreitung des schiitischen Glaubens".

Laut einem Rechtsbeistand, der die meisten der Angeklagten vertritt, wurden alle 32 Männer ohne Haftbefehl festgenommen und für beinahe drei Monate ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten. In dieser Zeit wurden sie immer wieder ohne die Anwesenheit einer rechtlichen Vertretung befragt. In vielen Fällen erkannten die Beschuldigten den Grund für ihre Festnahme erst während der Verhöre. Einige der Männer sagten vor dem Sonderstrafgericht aus, dass man ihnen drohte, wenn sie die "Geständnis"-Dokumente nicht unterschrieben, würden sie in Einzelhaft verlegt oder man würde ihnen den Kontakt zu ihren Familien untersagen. Ihren Angaben zufolge sagte man ihnen, wenn sie sich weigerten, das "Geständnis" zu unterschreiben, würde man ihre Familien einsperren und sie in Nachbarzellen unterbringen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das saudi-arabische Justizsystem sieht vor, dass Todesurteile, die von einem vorinstanzlichen Gericht verhängt wurden, zunächst von einem Berufungsgericht bestätigt werden müssen und dann automatisch an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet werden. Wird ein Urteil in dieser Instanz ebenfalls bestätigt, so ist die Entscheidung endgültig und wird dann dem König zur Ratifizierung vorgelegt, woraufhin die Hinrichtung zu jedem Zeitpunkt erfolgen kann. In der Praxis hat der Oberste Gerichtshof die Aufgabe, die Formalitäten und Verfahrensweisen der vorinstanzlichen Gerichte zu prüfen und nicht die Details des Falls an sich, es sei denn, die Entscheidung der vorinstanzlichen Richter basiert auf einer fehlerhaften Rechtsauslegung. In der Regel werden die Angeklagten sowie deren Rechtsbeistände und Familien während dieses Prozesses nicht ausreichend über den Verlauf des Falls informiert. Die saudi-arabischen Behörden unterrichten Familienangehörige regelmäßig nicht über die bevorstehende Hinrichtung eines Verwandten, und auch nach der Hinrichtung werden die Familien nicht direkt über die Vollstreckung des Todesurteils informiert.

Amnesty International hat seit 2013 einen starken Anstieg an Todesurteilen gegen politisch Andersdenkende in Saudi-Arabien dokumentiert. Betroffen sind unter anderem häufig Angehörige der schiitischen Minderheit. Am 2. Januar 2016 wurde Scheich Nimr Baqir al-Nimr gemeinsam mit 46 weiteren Gefangenen hingerichtet. Am 11. Juli 2017 wurden Yussuf Ali al-Mushaikass und drei weitere schiitische Männer hingerichtet. Sie waren wegen terrorismusbezogener Straftaten in Verbindung mit regierungskritischen Demonstrationen in der Ostprovinz zum Tode verurteilt worden. Die Familienangehörigen von Yussuf Ali al-Mushaikass, darunter seine beiden Kinder, wurden nicht im Vorfeld über seine Hinrichtung informiert, sondern erfuhren erst danach durch eine im Fernsehen ausgestrahlte Regierungserklärung davon. Weitere Informationen finden Sie in der UA‑270/2016‑1, online unter: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/todesstrafe-vollstreckt-0.

In Saudi-Arabien befinden sich derzeit noch mindestens 19 weitere schiitische Männer in Haft, die zum Tode verurteilt wurden, weil sie Straftaten begangen haben sollen, welche die nationale Sicherheit gefährden. Sie wurden vom Sonderstrafgericht (SCC) in Riad zum Tode verurteilt. Dieses Antiterrorgericht fällt durch viele Verurteilungen zum Tode auf. 14 der erwähnten Schiiten waren am 1. Juni 2016 vor diesem Sonderstrafgericht zum Tode verurteilt worden. Ihr summarisches Verfahren, in dem insgesamt 24 schiitische Muslime vor Gericht standen, entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren und die Entscheidung des SCC basiert auf "Geständnissen", die durch Folter erzwungen wurden. Den Todeskandidaten droht die unmittelbare Hinrichtung. Die Männer waren einer Reihe von Straftaten schuldig gesprochen worden, unter anderem der Teilnahme an gewalttätigen Demonstrationen in der Ostprovinz im Jahr 2012. Die Familien der 14 Männer erfuhren am 23. Juli, dass der Oberste Gerichtshof die Todesurteile ihrer Angehörigen bestätigt hatte, was bedeutet, dass sie jederzeit hingerichtet werden können, sobald der König die Urteile ratifiziert hat. Weitere Informationen finden Sie in der UA‑180/2017‑1 vom 24. Juli 2017.

Unter den Todeskandidaten sind auch vier Männer, denen Straftaten zur Last gelegt wurden, die sie als Minderjährige begangen haben sollen. Sie geben an, dass sie gefoltert wurden, um die "Geständnisse" abzulegen. Einer von ihnen, Ali al-Nimr, ist der Neffe des bekannten schiitischen Geistlichen Scheich Nimr al-Nimr. Nähere Informationen zu seinem Fall finden Sie in der Urgent Action UA‑143/2014: Jugendlicher zum Tode verurteilt https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-143-2014/jugendlicher-zum-tode-… und Männern droht Hinrichtung https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-229-2015/maennern-droht-hinrich….

Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, unabhängig davon, wer angeklagt ist, und ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: zwischen 1985 und 2016 wurden mehr als 2.000 Menschen hingerichtet.