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Oyub Titiev: Vier Jahre Haft in Strafkolonie
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Am 18. März verurteilte das Stadtgericht Schali den bekannten tschetschenischen Menschenrechtsverteidiger Oyub Titiev zu einer vierjährigen Haftstrafe in einer Strafkolonie. Die Grundlage für das Urteil bilden konstruierte Vorwürfe des Drogenbesitzes. Bis zur Urteilsverkündung hatte Oyub Titiev bereits ein Jahr und zwei Monate in Untersuchungshaft verbracht.

Der tschetschenische Menschenrechtsverteidiger Oyub Titiev
© Human Rights Centre
Sachlage
Der Leiter des Büros der Menschenrechtsorganisation Memorial in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny, Oyub Titiev, wurde am 18. März zu vier Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Die ihm vorgeworfenen Straftaten, waren zuvor von "schwer" zu "moderat" zurückgestuft worden. Bei dieser Einordnung spielte zum einen das Alter von Oyub Titiev eine Rolle und zum anderen, dass er nicht vorbestraft ist. Nach Verbüßung eines Drittels der Strafe kann er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung stellen. Da die Zeit, die er bereits seit Januar 2018 in Untersuchungshaft verbracht hat, auf die Haftzeit angerechnet wird, wäre dies ab Mai 2019 möglich.
Oyub Titiev wurde am 9. Januar 2018 unter konstruierten Drogenvorwürfen willkürlich festgenommen. Das Gerichtsverfahren fand vom 19. Juli 2018 bis zum 11. März 2019 vor dem Stadtgericht Schali statt. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft in einer Strafkolonie und außerdem die Zahlung von 100.000 Rubel, was etwa 1.300 Euro entspricht. In dem Verfahren ist es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekommen und vieles deutet darauf hin, dass Oyub Titievs Recht auf ein faires Gerichtsverfahren seit seiner Festnahme durch die Polizei wiederholt verletzt wurde. Während der gerichtlichen Anhörungen wurde deutlich, dass der von der Staatsanwaltschaft konstruierte Fall einer Überprüfung nicht standhält.
Die gemeinsamen Bemühungen der zahlreichen Unterstützer_innen von Oyub Titiev im In- und Ausland haben den Fall bekannt gemacht und die Behörden unter Druck gesetzt. Dazu zählen Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen, Diplomat_innen und weitere Aktivist_innen, darunter auch Mitstreiter_innen von Amnesty International. Die so geschaffene Sichtbarkeit bot Oyub Titiev auch ein gewisses Maß an Schutz vor Folter und weiteren Misshandlungen – Methoden, die in Tschetschenien und Russland häufig eingesetzt werden, um "Geständnisse" zu erpressen. Die internationale Aufmerksamkeit für den Fall ermöglichte den Rechtsbeiständen von Oyub Titiev, sicher nach Tschetschenien reisen zu können. Die Schikane und andere Formen des Drucks, denen Rechtsbeistände im Nordkaukasus oft ausgesetzt sind, konnten sie so vermeiden (weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht Russia: Confronting the circle of injustice threats and pressure faced by lawyers in the North Caucasus unter https://www.amnesty.org/en/documents/EUR46/003/2013/en). Angesichts des internationalen Drucks ließen die tschetschenischen Behörden sogar zu, dass internationale Beobachter_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Journalist_innen, Angehörige und Freund_innen ungehindert am Prozess teilnehmen konnten.
Amnesty International wird sich weiter für die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Oyub Titiev einsetzen. Der Schuldspruch gegen den gewaltlosen politischen Gefangenen muss aufgehoben werden, da er allein wegen seiner Menschenrechtsarbeit in Tschetschenien inhaftiert ist. Wie Oyub Titiev selbst am 11. März in seiner Schlusserklärung vor Gericht sagte: "Wir werden bis zum Ende kämpfen – bis meine Unschuld vollumfänglich anerkannt und die Verantwortlichen bestraft sind."
Weitere Informationen zu UA-005/2018 (EUR 46/7702/2018, 10. Januar 2018; EUR 46/8037/2018, 13. März 2018; EUR 46/8400/2018, 14. Mai 2018; EUR 46/9507/2018, 4. Dezember 2018 und EUR 46/9904/2019, 22. Februar 2019).
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.