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Ehemaliger Kindersolat verhaftet
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 6. September wurde Aung Ko Htwe vorzeitig aus der Haft entlassen, vermutlich wegen guter Führung. Der ehemalige Kindersoldat war im August 2017 festgenommen worden, nachdem er in einem Medieninterview berichtet hatte, wie er zum Militärdienst gezwungen worden war. Er war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Wegen eines Medieninterviews über seine Erfahrungen beim myanmarischen Militär verbüßt der ehemalige Kindersoldat Aung Ko Htwe eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten im Gefängnis. Ihm drohen weitere drei Jahre in Haft, nachdem er gegen diese Verurteilung protestiert hatte. Er sollte umgehend und bedingungslos entlassen werden.
Setz dich jetzt für ehemalige Kindersoldat_innen in Myanmar ein!
Appell an
Innenminister
Lt. Gen. Kyaw Swe
Ministry of Home Affairs
Office No. 10
Nay Pyi Taw, MYANMAR
Sende eine Kopie an
Staatsberaterin
Aung San Suu Kyi
Ministry of Foreign Affairs
Office No. 9
Nay Pyi Taw, MYANMAR
Fax: (00 95) 67 412 396
Botschaft der Republik der Union Myanmar
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@meberlin.com
Amnesty fordert:
- Lassen Sie bitte Ko Aung Htwe umgehend und bedingungslos frei, lassen Sie die verbleibenden Anklagen gegen ihn fallen und heben Sie alle Verurteilungen auf, für die er inhafiert wurde, da er lediglich für die friedliche Ausübung seiner Menschenrechte bestraft werden soll.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Ko Aung Htwe bis zu seiner Freilassung unter Bedingungen festgehalten wird, die internationalen Standards entsprechen und gewähren Sie ihm regelmäßigen Zugang zu seiner Familie, Rechtsbeiständen seiner Wahl und allen von ihm benötigten medizinischen Behandlungen.
- Ich bitte Sie zudem um die Aufhebung oder Abänderung aller Gesetze – auch des Paragrafen 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches – die das Recht auf freie Meinungsäußerung kriminalisieren oder willkürlich oder pauschal einschränken und darum, die myanmarische Gesetzgebung in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen- und standards zu bringen.
Sachlage
Der heute 26-jährige Aung Ko Htwe wurde am 18. August 2017 festgenommen. Sein "Verbrechen" war es, ein Anfang desselben Monats ausgestrahltes Interview zu geben, in dem er seine Erfahrungen als Kindersoldat beschrieb und darüber sprach, wie er mit 13 Jahren vom Militär verschleppt und zum Militärdienst gezwungen wurde. Er wurde gemäß dem vage formulierten Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches angeklagt. Darin wird jede Person unter Strafe gestellt, die Informationen herstellt, veröffentlicht oder verbreitet, die "die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit in Angst versetzen könnte oder Personen dazu anstiften könnte, eine Straftat gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe zu begehen". Die Vorschrift wurde immer wieder dazu genutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung willkürlich zu beschränken. Aung Ko Htwe wurde am 28. März 2018 für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft verurteilt – die Höchststrafe nach Paragraf 505(b).
Während des Verfahrens vor dem Gericht im Dagon Seikkan Township in Myanmars größter Stadt Yangon (Rangun) kritisierte Aung Ko Htwe den vorsitzenden Richter, verkündete, dass er kein Vertrauen in das Rechtssystem habe und weigerte sich, an weiteren Verhandlungen teilzunehmen. Dafür wurde ihm nach Paragraf 228 des myanmarischen Strafgesetzbuches die "vorsätzliche Beleidigung eines zu jedem Zeitpunkt eines Gerichtsverfahrens anwesenden Staatsbediensteten" vorgeworfen. Am 14. Februar 2018 wurde er für schuldig befunden und zu sechs Monaten Haft verurteilt. Er entschied sich gegen die Einlegung von Rechtsmitteln, da er nicht daran glaubt, ein faires Urteil zu erhalten.
Direkt nach seinem Schuldspruch nach Paragraf 505(b) und aus Protest gegen die Strafe soll Ko Aung Htwe auf ein gedrucktes Exemplar der myanmarischen Verfassung von 2008 getreten sein. Daraufhin klagte ihn das Gericht wegen der "Zerstörung des ganzen oder Teilen des Siegels" nach dem Siegelgesetz (Paragraf 6 und 7) an. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Am 3. Juli wurde der Fall auf Antrag seines Rechtbeistands an das Gericht im Botataung Township übertragen. Die nächste Anhörung ist für den 23. Juli anberaumt. Derzeit ist Aung Ko Htwe im Insein-Gefängnis in Yangon inhaftiert.
Hintergrundinformation
Die Festnahme, Strafverfolgung und Inhaftierung von Aung Ko Htwe erfolgten aufgrund eines Interviews, das er Radio Free Asia (RFA) gab und das im August 2017 gesendet wurde. In dem Interview beschreibt er seine Entführung von einem Bahnhof in Yangon im Oktober 2005 und seine gewaltsame Einberufung in das myanmarische Militär. Zu dem Zeitpunkt war er 13 Jahre alt. Zwei Jahre später versuchte er zusammen mit zwei anderen zu fliehen. Bei dem Versuch kam ein Motorradfahrer ums Leben und die drei wurden des Mordes angeklagt, für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Die Strafe von Aung Ko Htwe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt. Nach zehn Jahren in Haft wurde er im Juli 2017 entlassen, jedoch schon im folgenden Monat wegen des RFA-Interviews wieder festgenommen. Seitdem befindet er sich in Haft. In ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat im März 2018 äußerte sich die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtssituation in Myanmar besorgt über die Verfahren gegen Aung Ko Htwe und rief dazu auf, die Anklagen gegen ihn fallen zu lassen.
Myanmar hat eine lange Geschichte, Kindersoldat_innen für seine Streitkräfte zu rekrutieren. Im Jahr 2012 unterzeichneten myanmarische Behörden und die Vereinten Nationen einen gemeinsamen Aktionsplan, um die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern durch die myanmarischen Streitkräfte zu beenden und zu verhindern. Seitdem wurden hunderte Kinder und Jugendliche aus dem Militär entlassen und es scheint, als sei die aktive Rekrutierung von Kindersoldat_innen deutlich zurückgegangen. Dennoch gibt es aus einigen Teilen des Landes nach wie vor Berichte über Rekrutierungen von Kindern.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankert. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen kann das Recht auf freie Meinungsäußerung nur unter ganz bestimmten Umständen beschränkt werden. Jede Beschränkung muss gesetzlich klar definiert sein und darf nur erlassen werden, wenn sie einem legitimen Ziel dient, das in den internationalen Menschenrechtsnormen ausdrücklich festgelegt ist. Die Beschränkung muss zur Erreichung dieses Ziels notwendig und verhältnismäßig sein. Amnesty International ist angesichts einiger myanmarischer Gesetze, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken, besorgt. Darunter fällt auch der Paragraf 505(b) des myanmarischen Strafgesetzbuches, der zur Festnahme und Inhaftierung von Personen genutzt wird, die lediglich ihre Menschenrechte friedlich ausüben. Solange diese Gesetze in Kraft bleiben, sind Aktivist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und alle, die sich zu Menschenrechtsverletzungen äußern, der Gefahr einer Festnahme oder Inhaftierung ausgesetzt.