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Flüchtlinge willkürlich inhaftiert
Seit dem 17. Januar werden in Mosambik 15 Flüchtlinge und Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo und ein Flüchtling aus Äthiopien willkürlich festgehalten. Sie befinden sich auf der Dritten Polizeiwache in Pemba, der Hauptstadt der Provinz Cabo Delgado. Dort haben sie keinen angemessenen Zugang zu Lebensmitteln und medizinischer Versorgung.
Appell an
Innenminister
Jaime Basilio Monteiro
Av. Olof Palme 46/48
Maputo,
MOSAMBIK
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Mosambik
S. E. Herrn Sérgio Nathú Cabá
Stromstr. 47
10551 Berlin
Fax: 030-3987 6503
E-Mail: info@embassy-of-mozambique.de
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden aus Äthiopien und der DR Kongo umgehend frei, damit sie in das Flüchtlingslager Maratane in Nampula zurückkehren können. Schieben Sie sie gemäß Ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen keinesfalls in ihre Herkunftsländer oder in andere Länder ab, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen würden.
- Stellen Sie zudem bitte sicher, dass sie bis zu ihrer Freilassung unter Bedingungen festgehalten werden, die internationalen Standards entsprechen, auch was den Zugang zu Wasser, Nahrung und angemessener Gesundheitsversorgung angeht.
Sachlage
Seit dem 17. Januar werden 15 Flüchtlinge und Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) und ein Flüchtling aus Äthiopien willkürlich auf der Dritten Polizeiwache in Pemba in der Provinz Cabo Delgado festgehalten. Eigenen Angaben zufolge haben sie keinen angemessenen Zugang zu Lebensmitteln und medizinischer Versorgung. So hielt man sie über einen Zeitraum von 25 Tagen gänzlich ohne Nahrungsmittel fest. Im April fegte das Sturmtief Kenneth über Pemba hinweg, und seither haben sich die Haft- und Sanitärbedingungen noch weiter verschlechtert.
Die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden wurden am 17. Januar von Angehörigen der Polizei und Einwanderungsbehörde im Flüchtlingslager Maratane in der Provinz Nampula im Norden des Landes willkürlich festgenommen. Eigenen Angaben zufolge legte man ihnen Handschellen an und schlug auf sie ein. Auch die Gründe für ihre Festnahme und Inhaftierung erfuhren sie nicht. Zwei Tage später verlegte man sie von Nampula auf die Dritte Polizeiwache in Pemba.
Am 23. Januar versuchte die mosambikanische Regierung, sieben Männer aus dieser Gruppe in die DR Kongo abzuschieben. Ein Angehöriger der Einwanderungsbehörde zwang sie in ein Flugzeug nach Kinshasa, ohne dass ihnen ein Ausweisungsbefehl vorgelegt wurde oder sie die Möglichkeit hatten, ihre Abschiebung anzufechten. Am Flughafen von Kinshasa wurde ihnen die Einreise in die DR Kongo verweigert, da die Einwanderungsbehörden der DR Kongo der Ansicht waren, dass die behelfsmäßig von der Provinz Cabo Delgado ausgestellten Reisedokumente die Staatsangehörigkeit der Männer nicht belegten. Die Männer durften diese Reisedokumente nicht bei sich tragen und wurden drei Tage lang am Flughafen Jomo Kenyatta International in der kenianischen Hauptstadt Nairobi festgehalten, bevor sie am 26. Januar wieder zurück nach Mosambik geflogen wurden. Dort wurden sie wieder auf die Dritte Polizeiwache in Pemba gebracht, wo sie seither festgehalten werden.
Am 12. März beantragten die Rechtsbeistände der 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden die vorübergehende Freilassung ihrer Mandant_innen. Das Gericht in Pemba muss noch über den Antrag entscheiden.
Hintergrundinformation
Am 5. Oktober 2015 starben in der Klinik des Flüchtlingslagers Maratane eine Frau aus der DR Kongo und ihr Baby bei der Geburt. Noch am selben Tag begannen einige Flüchtlinge eine Demonstration, um gegen die schlechte medizinische Versorgung im Flüchtlingslager zu protestieren. Im Zuge der Demonstration kam es zu Schäden an der Klinik, und einige Personen brachen in die Lebensmittelkammer ein und entwendeten Nahrung und andere Dinge.
Am 9. Oktober 2015 brachte die Verwaltung des Lagers den Vorfall zur Anzeige und übergab der Polizei von Nampula eine Liste mit den Namen von 24 Personen, die für den Vandalismus an der Klinik verantwortlich gewesen sein sollen. Unter ihnen befanden sich auch die 16 Personen, die derzeit auf der Polizeiwache von Pemba festgehalten werden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden wegen Raub und Sachbeschädigung an einem staatlichen Gebäude. Am 29. Mai 2017 sprach das Provinzgericht in Cabo Delgado die 16 Angeklagten von der Anklage frei.
Jede Person – auch Migrant_innen, Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus, Asylsuchende und Flüchtlinge – hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung. Zudem besteht ein Anspruch auf verfahrensrechtliche Garantien und angemessene Haftbedingungen, wozu auch der Zugang zu Nahrung, Wasser und angemessener Gesundheitsversorgung zählt. Niemand darf willkürlich inhaftiert, misshandelt, kollektiv ausgewiesen oder zurückgewiesen werden. Staaten dürfen niemanden in ein Land abschieben, in dem dieser Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Im April 2019 zog das Sturmtief Kenneth über die Provinz Cabo Delgado hinweg und beschädigte Häuser und wichtige Infrastruktur wie z. B. Schulen, Krankenhäuser, Straßen, Sanitäreinrichtungen und Kommunikationsnetzwerke. Die Dritte Polizeiwache, auf der die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden festgehalten werden, wurde überflutet und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand.