Konstruierte Vorwürfe gegen Journalistin

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 16. Oktober wurden Hajar Raissouni, ihr Verlobter und ein Arzt aufgrund einer Begnadigung durch den König aus der Haft entlassen. Die drei Personen waren im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Abtreibung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Bei der willkürlichen Inhaftierung von Hajar Raissouni könnte es sich um einen politisch motivierten Angriff gegen ihre journalistische Arbeit bei der Zeitung Akhbar al-yaoum gehandelt haben und damit um einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Privatleben.

Die Grafik zeigt eine Gefängnistür mit Gitterstäben.

Die marokkanische Polizei nahm Hajar Raissouni am 31. August unter dem Verdacht fest, sie habe einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, obwohl es dafür keinerlei Beweise gibt. Sie wurde festgenommen, als sie zusammen mit ihrem Verlobten, ihrem Arzt und zwei weiteren Mitarbeiter_innen eine Klinik in Rabat verließ. Hajar Raissouni und die anderen vier Personen sind bis heute inhaftiert. Ihr Strafverfahren findet am 16. September statt.

Appell an

Premierminister 

Dr. Saad-Eddine El Othmani

Palais Royal-Touarga

Rabat 10070

MAROKKO

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO

I. E. Frau Zohour Alaoui

Niederwallstraße 39

10117 Berlin


Fax: 030-2061 2420

E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de oder botschafter-berlin@maec.gov.ma

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie nachdrücklich, Hajar Raissouni, ihren Verlobten und die übrigen drei Inhaftierten in diesem Fall umgehend und bedingungslos freizulassen, da diese Inhaftierung einen groben Verstoß gegen ihr Recht auf Privatsphäre und ihre übrigen Menschenrechte darstellt.
  • Bitte stellen Sie bis zu ihrer Freilassung sicher, dass die Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen eingehalten werden.
  • Heben sie zudem die gesetzlichen Vorgaben auf, die gegen die Rechte von Frauen auf körperliche und persönliche Selbstbestimmung, auf Nichtdiskriminierung, auf Privatsphäre sowie Gesundheit verstoßen.

Sachlage

Am 31. August wurden die Journalistin Hajar Raissouni und ihr Verlobter beim Verlassen einer Klinik in der Hauptstadt Rabat von sechs Polizist_innen in Zivil (einer hielt eine Kamera) gefragt, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch habe vornehmen lassen. Dann nahmen die Polizist_innenHajar Raissouni, ihren Verlobten, einen Arzt und zwei Mitarbeiter_innen der Klinik fest. Nach Angaben von Hajar Raissounis Anwalt Saad Sahli enthält der Arztbericht keinen Hinweis auf einen Schwangerschaftsabbruch. Dennoch werden gegen alle fünf Personen Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch erhoben. Hajar Raissouni wird des Schwangerschaftsabbruchs verdächtigt und ihrem Verlobten wird Korruption und Beteiligung an der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs vorgeworfen. Ihrem Arzt wird zur Last gelegt, regelmäßig Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, und den Angestellten die Beteiligung daran. Bei einer Verurteilung drohen ihnen jeweils bis zu einem Jahr Haft. Hajar Raissouni und die vier anderen sind inhaftiert und warten auf ihr Verfahren am 16. September. In dieser Woche wollten Hajar Raissouni und ihr Verlobter heiraten.

Am 4. September schickte Hajar Raissouni aus dem Gefängnis einen Brief an ihren Arbeitgeber, die Zeitung Akhbar al-Yaoum. Sie erwähnt darin, dass sie im Gewahrsam zu den politischen Äußerungen in ihren Veröffentlichungen und zu einem Kollegen bei Akhbar al-Yaoum verhört worden sei. Darüberhinaus wurde sie zu ihrer Familie und darunter auch ihren Onkel Ahmed Raissouni befragt, ein bekannter Theologe und ehemaliger Präsident einer der größten islamischen Bewegungen in Marokko, dem Mouvement de l'Unicité et de la Réforme (MUR). Diese Informationen lassen vermuten, dass die Festnahme von Hajar Raissouni politische Gründe hat und mit ihrer journalistischen Arbeit in Zusammenhang stehen könnte. Im Mai 2019 hatte Hajar Raissouni eine Reihe von Interviews mit Ahmed Zefzafi, dem Vater von Nasser Zefzafi, der führenden Persönlichkeit der Protestbewegung Hirak El-Rif, geführt. Sie hat zudem Artikel veröffentlicht, in denen sie sich kritisch über die

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach marokkanischem Recht ist außerehelicher Sex eine Straftat. Schwangerschaftsabbrüche sind unter allen Umständen strafbar, es sei denn, die Gesundheit der Schwangeren ist gefährdet und ihr Ehemann willigt ein. Nach dem Völkerrecht haben Frauen jedoch Autonomie über ihren Körper und ihre Person und dies schließt die freie Entscheidung zu sexuellen und reproduktiven Fragen ein. Die Kriminalisierung von Gesundheitsdienstleistungen, die, wie ein Schwangerschaftsabbruch, ausschließlich Frauen betreffen, kommt einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung gleich. Der Fall verdeutlicht wieder einmal, wie wichtig es ist, die Kriminalisierung von außerehelichem Sex und Schwangerschaftsabbrüchen in Marokko zu beenden. Diese gesetzlichen Vorgaben verstoßen gegen das Recht der Frau auf Selbstbestimmung im Hinblick auf ihren Körper und ihre Person, auf Nichtdiskriminierung, auf Privatsphäre und auf Gesundheit.

In Marokko sind Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, nur weil sie friedlich ihre Meinung geäußert haben. Dazu wendeten Staatsanwaltschaften Sicherheitsbestimmungen aus dem Strafgesetzbuch und den Antiterrorgesetzen unverhältnismäßig und unangemessen an. So wurde Taoufik Bouachrine, der Herausgeber der Zeitung Akhbar al-Yaoum, bei der Hajar Raissouni arbeitet, im November 2018 aufgrund konstruierter Anschuldigungen zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.