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Bewaffneter Angriff und Vertreibung

Landkarte Kolumbien
© www.mapsofworld.com
In der Stadt Cúcuta, im Osten Kolumbiens, gab es am 17. Mai einen bewaffneten Angriff auf die indigene Gemeinschaft der Yukpa, anschließend wurden sie gewaltsam vertrieben. Die Yukpa verfügen über einen binationalen Status.
Appell an
Präsident
Señor Juan Manuel Santos
Presidente de la República
Palacio de Nariño, Carrera 8 Núm. 7-26
Bogotá, KOLUMBIEN
Sende eine Kopie an
Staatliche Menschenrechtsbeauftragte
Consejera Presidencial para los Derechos Humanos
Señora Paula Gaviria
Carrera 8 No.7-26
Bogotá D. C.
KOLUMBIEN
Fax: (00 57)1 566 2064 / 344 1817
E-Mail: paulagaviria@presidencia.gov.co
Botschaft der Republik Kolumbien
I. E. Frau María Elvira Pombo Holguin
Taubenstr. 23
10117 Berlin
Fax: 030-2639 6125
E-Mail: ealemania@cancilleria.gov.co
Amnesty fordert:
- Setzen Sie bitte umgehend den Notfallplan um, der im Gesetz 1448 von 2011 festgeschrieben ist und gewährleisten Sie den Schutz der indigenen Gemeinschaft der Yukpa, die infolge der bewaffneten Angriffe in der Region aus ihren Häusern vertrieben wurden.
- Sorgen Sie bitte für Hilfe und Unterstützung, insbesondere für ihre Ansiedelung in Kolumbien, damit das Leben, die Unversehrtheit und das Fortbestehen der indigenen Gemeinschaft der Yukpa in Kolumbien sichergestellt sind.
- Setzen Sie bitte die Pläne zum Schutz der indigenen Gemeinschaft der Yukpa um und gewährleisten Sie deren Rechte auf kolumbianischem Staatsgebiet.
Sachlage
Am späten Abend des 17. Mai erfolgte im Stadtteil Nuevo Escobal der Stadt Cúcuta ein Angriff auf ein Wohnheim. Mehr als 300 Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Yukpa aus Venezuela waren dort wohnhaft. Der Angriff wurde von einer unbekannten, bewaffneten Gruppe ausgeführt, aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um eine paramilitärische Organisation. Vertreter_innen der Gemeinschaft berichten, im Vorfeld direkt mit dem Tode und dem Verlust ihrer körperlichen Unversehrtheit bedroht worden zu sein. Außerdem sollen die kolumbianischen Behörden in Cúcuta keinerlei Anstalten gemacht haben, die indigene Gemeinschaft mit dem dafür vorgesehenen Notfallplan zu schützen. Stattdessen wurden die Ereignisse von den Behörden offenbar stillschweigend in Kauf genommen.
Infolge des bewaffneten Angriffs meldete der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (Jesuit Refugee Service - JRS) mehr als 106 vertriebene Angehörige der indigenen Gemeinschaft, darunter 56 Kinder. Sie waren gezwungen, in den Santander-Park von Cúcuta umzusiedeln und suchten sowohl Zuflucht als auch Unterstützung bei den lokalen Behörden. Einige der Vertriebenen wurden daraufhin an die Grenze zu Venezuela gebracht.
Amnesty International ist zugetragen worden, dass die lokalen Behörden bislang versagt haben, den vertriebenen Menschen aus Venezuela ausreichend Aufmerksamkeit zu zollen. Im Gegenteil, es wurde von dem Versuch berichtet, die Menschen zur Rückkehr nach Venezuela zu zwingen. Das verstößt gegen ihr Recht, sich in Kolumbien aufzuhalten und ordnungsgemäßen Schutz sowie Unterstützung zu erhalten.
Hintergrundinformation
Bereits im März 2018 hat Amnesty International den Vorgang angeprangert, dass Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Yukpa, die aus Venezuela nach Kolumbien gekommen waren, Vertreibungen und der Gefahr ausgesetzt sind, nach Venezuela zurückgeschickt zu werden. Das verstößt gegen ihre Rechte als Menschen mit binationaler Herkunft. Der kolumbianische Staat erkennt ihr Aufenthaltsrecht im Land und ihre Rechte als indigene Gemeinschaft nicht an.
Angehörige der Yukpa, die sich in Cúcuta niedergelassen haben, sind seit dem 1. Oktober 2017 auf Anordnung des Bürgermeisters bereits zweimal vertrieben worden. Man zwang sie, nach Venezuela zurückzukehren und gab dann vor, sie seien freiwillig zurückgekehrt, um sie so in die Kategorie "ausländische Staatsangehörige" einordnen zu können.
Die betroffenen Angehörigen der Yukpa leben derzeit unter prekären Bedingungen und ohne Zugang zu Grundversorgungsleistungen wie Trinkwasser, Nahrungsmittel, Gesundheit und Bildung. Laut der kolumbianischen Verfassung sind Angehörige binationaler indigener Gemeinschaften wie kolumbianische Staatsangehörige zu behandeln. Institutionell gesehen sollten die Yukpa daher genauso behandelt werden wie kolumbianische indigene Gemeinschaften, die von einer Krise auf ihrem Territorium betroffen sind.
Das Verfassungsgericht ordnete im Jahr 2009 an, Pläne zum Schutz von 34 indigenen Gemeinschaften auszuarbeiten und umzusetzen, die in Kolumbien von bewaffnetem Konflikt und Vertreibung betroffen sind. Hierzu zählen auch die Yukpa.