Bloggerin freigelassen

Frauenstatue aus Stein, davor eine Treppe

Denkmal in Almaty

Ardak Ashym, eine Bloggerin und Bürgerrechtsaktivistin aus der Stadt Schymkent im Süden Kasachstans, ist aus der psychiatrischen Einrichtung freigelassen worden, in der sie seit dem 31. März festgehalten worden war. Wegen ihrer Posts in Sozialen Medien wird sie aber immer noch strafrechtlich verfolgt.

Appell an

Generalstaatsanwalt

Kairat Kozhamzharov

14 Orynbor Street

Astana, 010000

REPUBLIK KASACHSTAN

Sende eine Kopie an

Außenminister

Kairat Abdrakhmanov


ul. D. Kunaeva 31

Astana 010000

REPUBLIK KASACHSTAN

E-Mail: mfa@mfa.kz

Botschaft der Republik Kasachstan

S. E. Herrn Bolat Nussupov

Nordendstraße 14/17


13156 Berlin

Fax: 030-4700 7-125

E-Mail: berlin@mfa.kz

Amnesty fordert:

  • Bitte beenden Sie die strafrechtliche Verfolgung von Ardak Ashym und allen anderen, die unter den Anti-Extremismusgesetzen angeklagt sind, aber nur friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen haben.
  • Ändern Sie bitte die zu weit gefassten Passagen der Anti-Extremismusgesetze ab, um zu gewährleisten, dass sie nicht missbraucht werden, um gegen politische Gegner_innen vorzugehen und Dissens zu verhindern. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Rechte auf Meinungsfreiheit zu wahren und zu schützen.

Sachlage

Am 5. Mai kippte die Berufungskommission des Regionalgerichts Südkasachstan das am 12. April gefällte Urteil, welches eine einmonatige Zwangseinweisung von Ardak Ashym in eine psychiatrische Einrichtung verfügt hatte. Daraufhin kam Ardak Ashym noch am selben Tag frei.

Aufgrund der Aussage einer Person, die sich auf die Posts von Ardak Ashym bezog, leitete die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Ardak Ashym ein, weil sie sich in den Sozialen Medien kritisch über die Regierungspolitik geäußert hatte. Sie selbst erfuhr erst von dem Ermittlungsverfahren, als bewaffnete Polizist_innen ihr Haus durchsuchten. Auf der örtlichen Polizeiwache wurde sie einem Verhör unterzogen und ihrer Tochter zufolge anschließend in ein gerichtsmedizinisches Institut gebracht. Dort beschloss eine Kommission, dass Ardak Ashym einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen werden sollte. Ursprünglich wurde ihr vorgeworfen, "soziale, nationale, ethnische, klassenbezogene oder religiöse Zwietracht gesät" und damit gegen Paragraf 174 des kasachischen Strafgesetzbuchs verstoßen zu haben. Die Anklage wurde später in "Beleidigung eines Staatsbeamten mit Hilfe der Massenmedien" auf der Grundlage von Paragraf 378 des Strafgesetzbuches umgeändert. Am 31. März wurde sie erneut auf die Polizeiwache bestellt und anschließend in einer psychiatrischen Einrichtung eingewiesen. Ihre Familienangehörigen wurden in eine Dienststelle der Behörden vorgeladen.. Man bot ihnen an, Ardak Ashym freizulassen, wenn sie öffentlich erklärten, dass diese an psychischen Problemen leide. Dieses Angebot lehnte die Familie jedoch ab. Die Anklage wurde am 5. Mai wieder zurück in "soziale, nationale, ethnische, klassenbezogene oder religiöse Zwietracht gesät" umgeändert. Die gerichtliche Anhörung zu den Anklagepunkten soll Anfang Juni in Schymkent stattfinden.

Amnesty International ist weiterhin der Meinung, dass es sich bei den Anklagepunkten um keinen Straftatbestand handelt, da Ardak Ashym lediglich friedlich ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt hat. Sollte sie verurteilt werden, drohen ihr zwei bis sieben Jahre Haft.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Paragraf 174 des Strafgesetzbuchs wird zunehmend eingesetzt, um das Recht auf Meinungsfreiheit in Kasachstan einzuschränken. Die beiden Aktivisten Maks Bokayev und Talgat Ayan sind unter anderem wegen Verstoßes gegen diesen Paragrafen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Haftstrafe von Talgat Ayan wurde am 12. April zur Bewährung ausgesetzt, und er soll am 29. April aus dem Gefängnis entlassen werden. Maks Bokayev befindet sich jedoch trotz seines sich verschlechternden Gesundheitszustands weiterhin in Haft. Die beiden Männer sind gewaltlose politische Gefangene.

Amnesty International hat die umfassenden Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Kasachstan bereits dokumentiert und 2017 in einem Bericht "Think before you post: Closing down social media space in Kazakhstan (AI EU 57/5644/2017)" veröffentlicht. Der Bericht zeigt auf, dass Paragraf 174 vorgeblich darauf ausgerichtet ist, Menschen vor Diskriminierung durch Handlungen oder Hassreden zu schützen, der Begriff "Zwietracht" aber nicht präzise definiert ist und das Gesetz somit vage und sehr breit gefasst ist. Anstatt gefährdete Gruppen und Individuen vor Diskriminierung zu schützen, wird Paragraf 174 häufig angewandt, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, vor allem in Fällen, in denen Menschen Schriftstücke veröffentlichen und Diskussionen anregen, die sich kritisch mit den Behörden auseinandersetzen. Paragraf 174 muss grundlegend abgeändert werden, um sicherzustellen, dass eine gesetzliche Bestimmung, die Hassreden und Diskriminierung bekämpfen soll, in Übereinstimmung mit Artikel 19(3) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte formuliert wird, und um sicherzustellen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht rechtswidrig eingeschränkt wird.

Nachdem am 13. März die Oppositionspartei Demokratische Wahl Kasachstans zu einer extremistischen Organisation erklärt wurde, sind Dutzende Personen von der Polizei zum Verhör vorgeladen und inhaftiert worden. Amnesty International hat im Fall von Akmaral Tobylova eine Urgent Action gestartet. Gegen die Frau wird der Vorwurf erhoben, sie habe eine extremistische Organisation unterstützt, nur weil sie auf der Website der Partei Demokratische Wahl Kasachstans war. Inzwischen ist sie zwar aus der Haft entlassen worden, die Anklagen gegen sie bestehen aber weiter (siehe: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/frau-gegen-kaution-freig…).