Jemen: Freigesprochener Journalist muss freigelassen werden!

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 18. Januar 2025 wurde der Journalist Ahmad Maher aus dem Gefängnis Bir Ahmad in Aden entlassen. Bereits am 25. Dezember 2024 war er vom Sonderberufungsgericht freigesprochen worden, blieb aber in Haft. Ahmad Maher war im Mai 2024 in einem grob unfairen Verfahren wegen der Verbreitung falscher und irreführender Nachrichten – kein Straftatbestand nach internationalem Recht – und der Fälschung von Ausweispapieren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

Der jemenitische Journalist Ahmad Maher (undatiertes Bild)

Am 25. Dezember 2024 sprach das Sonderstrafgericht SCC in Aden den Journalisten Ahmad Maher frei. Die Sonderstaatsanwaltschaft hat seine Freilassung jedoch davon abhängig gemacht, dass ein Bürge eine "finanzielle Garantie" für ihn übernimmt. Diese Bedingung konnte seine Familie nicht erfüllen. Am 28. Mai 2024 hatte das Sonderstrafgericht in Aden den Journalisten nach einem grob unfairen Verfahren zu vier Jahren Gefängnis wegen Urkundenfälschung und der Verbreitung falscher und irreführender Nachrichten – kein Straftatbestand im internationalen Recht – verurteilt. Ahmad Maher muss unverzüglich freigelassen werden.

Appell an

Präsident des Südübergangsrats
Major General Aidaros Alzubidi
c/o Botschaft der Republik Jemen
Schmidt-Ott-Str. 7
12165 Berlin

Sende eine Kopie an

Twitter/X: @AidrosAlzubidi

Amnesty fordert:

  • Hiermit fordere ich Sie auf, Ahmad Maher umgehend freizulassen. 
  • Bitte veranlassen Sie die Untersuchung seiner Folter- und Misshandlungsvorwürfe und sorgen Sie dafür, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. 

Sachlage

Die Freispruch von Ahmad Maher am 25. Dezember 2024 vor dem Sonderstrafgericht SCC in Aden ist eine begrüßenswerte Entscheidung. Es ist jedoch besorgniserregend, dass er nicht freigelassen wurde, da das SCC eine finanzielle Bürgschaft durch eine dritte Person forderte - eine Bedingung, die seine Familie nicht erfüllen konnte. Am 28. Mai 2024 hatte das Sonderstrafgericht in Aden den Journalisten Ahmad Maher nach einem grob unfairen Verfahren wegen Verbreitung falscher und irreführender Nachrichten – ein Vorwurf, der nach internationalem Recht nicht als Straftatbestand anerkannt ist – und wegen Fälschung von Ausweispapieren zu vier Jahren Haft verurteilt.

Ahmad Maher hat mehr als zwei Jahre in Haft verbracht, in denen er einer ganzen Reihe von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt war, darunter Folter und andere Misshandlungen. Während seiner Inhaftierung wurde ihm das Recht auf eine angemessene Verteidigung, das Recht auf einen Rechtsbeistand seiner Wahl, die Unschuldsvermutung und das Recht, sich nicht selbst zu belasten, verweigert, wodurch seine Inhaftierung willkürlich ist.

Am 6. August 2022 verschafften sich Sicherheitskräfte des Polizeireviers von Dar Sa'ad ohne Durchsuchungsbeschluss Zutritt zum Haus von Ahmad Maher im Stadtteil Dar Sa'ad von Aden, schlugen ihn mit ihren Gewehrkolben und griffen anwesende Familienmitglieder an. Nach seiner Festnahme wurde der Journalist über einen Monat lang auf der Polizeiwache von Dar Sa'ad festgehalten. Während dieser Zeit wurde ihm der Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand verwehrt. Einem*r Familienangehörigen zufolge wurde Ahmad Maher täglich gefoltert und anderweitig misshandelt, unter anderem durch Schläge, Waterboarding, Elektroschocks und Scheinhinrichtungen. Darüber hinaus drohten die Sicherheitskräfte damit, seiner Familie, einschließlich seiner Frau und seiner kleinen Tochter, etwas anzutun, um ihn dazu zu bringen, seine Beteiligung an einem Überfall auf die Polizeiwache von Dar Sa'ad im März 2022 zu gestehen. Bei einer Anhörung vor dem Sonderstrafgericht am 6. März 2023 sagte er aus, gefoltert worden zu sein und sein "Geständnis" unter Zwang abgegeben zu haben. Das Gericht ordnete jedoch keine Untersuchung der Foltervorwürfe an. Bisher hat Ahmad Maher keinen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten, auch nicht für Verletzungen im Nabelbereich, die er infolge der Folter erlitt. 

Im Dezember 2022 begann der Prozess gegen Ahmad Maher wegen mutmaßlicher Verbreitung falscher und irreführender Nachrichten sowie Unterlagenfälschung vor dem Sonderstrafgericht in Aden. Gemeinsam mit einigen weiteren Inhaftierten wird ihm vorgeworfen, im März 2022 einen Überfall auf die Polizeiwache von Dar Sa'ad verübt zu haben, obwohl die Staatsanwaltschaft nach Angaben seines Rechtsbeistands keinerlei Beweise für die Beteiligung von Ahmad Maher vorgelegt hat. Seine Anhörungen wurden mehrmals verschoben, und ihm wurde während seiner gesamten Inhaftierung der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Bis er in einer Anhörung vor dem SCC in Aden am 25. Dezember 2024 endlich freigesprochen wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 4. September 2022 veröffentlichte die Polizeiwache von Dar Sa'ad ein Video, das in den Sozialen Medien geteilt und von nationalen Nachrichtenmedien ausgestrahlt wurde. In dem Video, das von Amnesty International analysiert wurde, ist zu sehen, wie Ahmad Maher sich scheinbar zu Straftaten bekennt, darunter zur Fälschung von Ausweispapieren für Militärangehörige und zur Mitwisserschaft über Mordkomplotte gegen zwei Militärgeneräle des Südübergangsrats (Southern Transitional Council – STC). Seinem Rechtsbeistand zufolge wurde das Video nicht von der Staatsanwaltschaft beantragt und auch nicht in deren Beisein aufgenommen. Es verstößt gegen sein Recht auf Unschuldsvermutung. Wenige Tage nach der Veröffentlichung des Videos wurde Ahmad Maher auf dem Polizeirevier von Dar Sa'ad von einem Angehörigen der Staatsanwaltschaft verhört. Dabei waren auch Sicherheitskräfte anwesend, die nach Angaben der Familie des Journalisten an seiner Folterung beteiligt waren. Bei dieser Vernehmung zog Ahmad Maher sein "Geständnis" zurück und erklärte, es sei unter Zwang erfolgt, und bat um medizinische Behandlung. Die Staatsanwaltschaft forderte den Leiter des Polizeireviers auf, dies zu ermöglichen, was jedoch abgewiesen wurde. Am 15. September 2022 wurde Ahmad Maher in das Bir-Ahmad-Gefängnis verlegt, wo er weiterhin festgehalten wird. 

Alle Konfliktparteien im Jemen begehen schwere Menschenrechtsverstöße wie z. B. willkürliche Inhaftierung, Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren. Im November 2023 berichtete die UN-Expert*innengruppe zum Jemen, dass Journalist*innen und Aktivist*innen, die öffentlich den Südübergangsrat kritisieren, von Kräften, die diesem nahestehen, inhaftiert, bedroht und dem Verschwindenlassen unterworfen werden, um sie so dazu zu bringen, "Geständnisse" zu unterschreiben bzw. abzugeben. Die Expert*innengruppe dokumentierte auch die systematische Folterung von Gefangenen in offiziellen und geheimen Gefängnissen durch dem Südübergangsrat nahestehende Kräfte. 

Im Juli 2018 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht über Fälle des Verschwindenlassens und Menschenrechtsverstöße in Gewahrsam durch Sicherheitskräfte, die von den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützt werden, u. a. Angehörige des "Sicherheitsgürtels" im Süden des Jemen. Viele der Festnahmen schienen auf haltlosen Verdächtigungen und persönlichen Fehden zu basieren. In Visier gerieten u. a. ehemalige Kämpfer, die das Militärbündnis 2015 bei der Bekämpfung der Huthis im Süden des Jemen unterstützt hatten, dann aber als Bedrohung wahrgenommen wurden; Sympathisant*innen und Mitglieder der mit dem entmachteten Präsidenten Hadi verbündeten al-Islah-Partei, des jemenitischen Zweigs der Muslimbruderschaft; sowie Aktivist*innen und Kritiker*innen des Militärbündnisses.