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Jemen: Journalist endlich freigelassen
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 18. Januar 2025 wurde der Journalist Ahmad Maher aus dem Gefängnis Bir Ahmad in Aden entlassen. Bereits am 25. Dezember 2024 war er vom Sonderberufungsgericht freigesprochen worden, blieb aber in Haft. Ahmad Maher war im Mai 2024 in einem grob unfairen Verfahren wegen der Verbreitung falscher und irreführender Nachrichten – kein Straftatbestand nach internationalem Recht – und der Fälschung von Ausweispapieren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Der jemenitische Journalist Ahmad Maher (undatiertes Bild)
© privat
Sachlage
Ahmad Maher wurde am 18. Januar aus dem Bir-Ahmad-Gefängnis entlassen, nachdem ihn das in Aden ansässige Sonderberufungsgericht für Strafsachen am 25. Dezember 2024 freigesprochen hatte.
Am 28. Mai 2024 war Ahmad Maher vom Sonderstrafgericht nach einem grob unfairen Verfahren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, falsche und irreführende Nachrichten verbreitet zu haben – kein Straftatbestand nach internationalem Recht – und Ausweisdokumente gefälscht zu haben.
Ahmad Maher verbrachte mehr als zwei Jahre in Haft, in denen er einer Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt war, darunter Folter und andere Misshandlungen. Seine Inhaftierung war willkürlich, weil ihm u.a. folgende Rechte verweigert wurden: das Recht auf eine angemessene Verteidigung, auf Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl, auf die Unschuldsvermutung und auf das Recht, sich nicht selbst zu belasten.
In einem am 18. Januar in den sozialen Medien veröffentlichten Beitrag dankte Ahmad Maher allen, die sich für seine Freilassung eingesetzt haben.
Vielen Dank allen, die sich an der Urgent Action für Ahmad Maher beteiligt haben. Weitere Aktionen sind nicht erforderlich.