Iran: Unmittelbar drohende Hinrichtung
Wurde am 22. Januar 2024 im Iran hingerichtet: Mohammad Ghobadlou (Archivbild).
© privat
+++ Update 23. Januar 2024: Wir haben die traurige Nachricht erhalten, dass Mohammad Ghobadlou heute morgen hingerichtet wurde. Die Hinrichtungswelle im Iran hält unvermindert an. Bitte beteiligt euch weiter an den laufenden Urgent Actions für die von der Hinrichtung bedrohten Menschen im Iran! +++
+++ Update 26.07.2023: Seinem Rechtsbeistand zufolge hob der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen Mohammad Ghobadlou auf. Der Fall werde nun zur Neuverhandlung an ein niedrigeres Gericht zurückverwiesen, um die Fragen im Zusammenhang mit Mohammad Ghobadlous psychischem Zustand zu klären und ein neues Urteil zu fällen. +++
Mohammad Ghobadlou ist im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im Iran in großer Gefahr, hingerichtet zu werden, denn seit Ende April ist die Zahl der Hinrichtungen stark angestiegen. Er wurde in zwei unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt, in denen durch Folter erzwungene "Geständnisse" eingesetzt wurden und trotz seiner geistigen Einschränkung keine Einschätzung seines psychischen Zustands angeordnet wurde. Ende Mai 2023 teilte sein Rechtsbeistand mit, dass der Oberste Gerichtshof einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung eines seiner Todesurteile abgelehnt habe, was die Befürchtung aufkommen ließ, dass seine Hinrichtung unmittelbar bevorstehen könnte.
Bitte beachten: Allen Personen mit persönlichen Beziehungen in den Iran raten wir, eine Teilnahme zu prüfen. Dieses Schreiben wird mit deinem Vor- und Nachnamen und Mail-Adresse an den Adressaten im Land gesandt.
Setzt euch für Mohammed Ghobadlou ein!
Appell an
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
Brüssel
BELGIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik iran
S. E. Herrn Mahmoud Farazandeh
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030- 83 222 91 33
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Amnesty fordert:
- Heben Sie bitte umgehend die Schuldsprüche und Todesurteile gegen Mohammad Ghobadlou auf und gewähren Sie ihm ein faires Wiederaufnahmeverfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe, da laut Völkerrecht und internationalen Standards Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Zudem dürfen in dem Verfahren keine erzwungenen "Geständnisse" zum Einsatz kommen und seiner Erkrankung muss angemessen Rechnung getragen werden.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass er umgehend eine angemessene Behandlung für seine psychische Erkrankung erhält und regelmäßigen Zugang zu seinen Familienangehörigen und Rechtsbeiständen hat.
- Leiten Sie zudem eine unabhängige und unparteiische Untersuchung seiner Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein und ziehen Sie alle mutmaßlich Verantwortlichen zur Rechenschaft.
- Bitte verhängen Sie überdies ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
Sachlage
Der 22-jährige Mohammad Ghobadlou ist im Raja'i Shahr-Gefängnis in Karaj in der Provinz Alborz unmittelbar von der Hinrichtung bedroht. Am 23. Mai teilte der Anwalt von Mohammad Ghobadlou öffentlich mit, dass die Abteilung 1 des Obersten Gerichtshofs einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Todesurteils wegen "Mordes" abgelehnt hat, das vom Strafgericht 1 in der Provinz Teheran am 24. Dezember 2022 verhängt und vom Obersten Gerichtshof Ende April bestätigt worden war. Der Rechtsbeistand wies darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof die vorgebrachten Einwände nicht berücksichtigt habe, unter anderem in Bezug auf den geistigen Zustand von Mohammad Ghobadlou. Sein zweites Todesurteil, das am 16. November 2022 von einem Revolutionsgericht wegen "Verdorbenheit auf Erden" verhängt wurde, bestätigte der Oberste Gerichtshof am 24. Dezember 2022; ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung ist noch anhängig. Diese beiden Todesurteil ergingen gegen Mohammad Ghobadlou im Zusammenhang mit dem Tod eines Beamten, den er laut den Behörden am 22. September 2022 während einer Demonstration in Robat Karim in der Provinz Teheran mit einem Auto überfahren haben soll.
Das Recht von Mohammad Ghobadlou auf ein faires Verfahren wurde eklatant verletzt. Nach Informationen von Amnesty International verweigerten ihm die Behörden während der Ermittlungen den Zugang zu einem Rechtsbeistand, setzten ihn wiederholt Schlägen aus und hielten die Medikamente zur Behandlung seiner bipolaren Störung zurück, um das "Geständnis" zu erzwingen, dass er mehrere Beamte absichtlich mit einem Auto überfahren hat, um sie zu töten. Ein gerichtsmedizinischer Bericht vom 20. Oktober 2022 bestätigt, dass ihm in der Haft Prellungen und Verletzungen zugefügt wurden. Bei der Verhandlung vor dem Revolutionsgericht, die aus zwei kurzen Sitzungen am 29. Oktober und 15. November 2022 bestand, wurde ihm ein Rechtsbeistand seiner Wahl verweigert. Zwischen den beiden Anhörungen wurde Mohammad Ghobadlou in Einzelhaft gehalten, hatte keinen Zugang zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen und durfte seine Medikamente nicht einnehmen. Die Verhandlung vor dem Strafgericht Eins bestand aus zwei kurzen Sitzungen am 4. und 10. Dezember 2022, in denen Mohammad Ghobadlou das Recht auf eine angemessene Verteidigung verweigert wurde, da seinem Rechtsbeistand der Zugang zu wichtigen Beweismitteln verweigert wurde. Ein weiterer schwerwiegender Verstoß war das Versäumnis, eine unabhängige, genaue Beurteilung seiner geistigen Gesundheit anzuordnen, die nach Ansicht seiner Familie und seines Rechtsbeistands den Nachweis erbracht hätte, dass seine Behinderung seine Zurechnungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Das Völkerrecht und internationale Standards verbieten die Verhängung von Todesurteilen gegen Menschen mit geistigen Behinderungen.
Hintergrundinformation
Mohammad Ghobadlou stand wegen einer bipolaren Störung seit dem 15. Lebensjahr unter Aufsicht einer psychiatrischen Klinik. Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, litt er in den zwei Monaten vor seiner Festnahme am 22. September 2022 unter erhöhtem Leidensdruck und extremen Stimmungsschwankungen. Nach seiner Festnahme wurde er mehrere Tage lang in einem Haftzentrum der Polizei für öffentliche Sicherheit des Strafverfolgungskommandos (police-e amniat) festgehalten, wo er nach Informationen von Amnesty International schwer geschlagen wurde. Amnesty International erfuhr, dass er nach wiederholten Schlägen und nachdem seine Vernehmungsbeamten versprochen hatten, ihn freizulassen und ihm die Ausreise aus dem Iran zu ermöglichen, gezwungen wurde, ein "Geständnis" abzulegen und eine bereits verfasste Erklärung vor einer Videokamera zu verlesen. Den Rest der Ermittlungsphase, die bis Ende Oktober 2022 dauerte, verbrachte er im Zentralgefängnis von Teheran. In dieser Zeit wurde er mehrmals dem leitenden Ermittler der Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft in Robat Karim in der Provinz Teheran zum Verhör vorgeführt. Bei jeder Verlegung hätten die Beamten seine Hände und Füße zusammengebunden, ihn unter den Rücksitz eines Autos geschoben und ihn geschlagen.
Mohammad Ghobadlou erhielt während der gesamten Ermittlungsphase und bis nach seiner ersten Verhandlung am 29. Oktober 2022 keine Medikamenten für seine bipolare Störung. Diese missbräuchliche Praxis, die gegen das absolute Verbot von Folter und anderen Misshandlungen verstößt, führte zu einer Verschlechterung seines psychischen Zustands und machte ihn während seiner Verhöre und seines Prozesses noch verwundbarer. Am 1. November 2022 veröffentlichte seine Mutter eine Videobotschaft, in der sie mitteilte, dass die Behörden ihrem Sohn keinen Besuch gestatteten, ihn in Einzelhaft hielten und ihm seine Medikamente verweigerten.
Die Behörden verlegten ihn daraufhin vom Zentralgefängnis in Teheran in das Rajai'Shahr-Gefängnis in Karaj, wo er sich bis heute befindet. Dort versorgten sie ihn zwar mit seinen Medikamenten, hielten ihn aber bis zwei Tage vor seinem zweiten Verhandlungstermin am 15. November 2022 in Einzelhaft.
Amnesty International hat zwei offizielle Schreiben vom 11. und 15. Oktober 2022 geprüft, die von hochrangigen Gefängnisbeamten des Zentralgefängnisses von Teheran an die Staatsanwaltschaft geschickt wurden und in denen vor seinem psychischen Zustand gewarnt und seine Freilassung aus medizinischen Gründen gefordert wurde. Die Dokumente tragen die offiziellen Stempel des Staatsanwalts von Robat Karim und des leitenden Ermittlers der Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft in Robat Karim. Sie haben diese Warnungen also erhalten.
Trotzdem versäumten es die Strafverfolgungsbehörden, dafür zu sorgen, dass Mohammad Ghobadlou seine Medikamente erhält, oder eine eingehende Untersuchung seiner psychischen Verfassung anzuordnen, die nach Ansicht seiner Familie und seines Rechtsbeistands den Nachweis erbracht hätte, dass seine geistige Behinderung seine Verantwortlichkeit für seine Handlungen erheblich beeinträchtigt hat. Er wurde nur einmal, etwa zwei Wochen nach seiner Festnahme, einem*r Psychiater*in vorgeführt, der für das staatliche forensische Institut, das der Justiz untersteht, arbeitet. Der*die Psychiater*in wurden keine Hintergrundinformationen über den psychischen Zustand von Mohammad Ghobadlou oder seine Krankengeschichte vorgelegt. Ohne eine detaillierte Bewertung vorzunehmen und nach mehreren allgemeinen Fragen zu den Ereignissen vom 22. September 2022 erklärte der*die Psychiater*in, Mohammad Ghobadlou habe zielgerichtet gehandelt und sei sich der Art und Weise seines Verhaltens voll bewusst. Der*die Psychiater*in hat dies am 10. Dezember 2022 vor dem Strafgerichtshof Eins in der Provinz Teheran ausgesagt. Am 29. Dezember 2022 rückte der*die Psychiater*in von seiner früheren Position jedoch ab und schloss sich Dutzenden von Psychiater*innen an, die einen offenen Brief an die Leitung des Justizwesens veröffentlichten, in dem sie darauf drängten, dass ein aus angesehenen Psychiater*innen bestehender Ausschuss den psychischen Zustand von Mohammad Ghobadlou genau untersucht und dessen Auswirkungen auf seine Urteilsfähigkeit bewertet. Internationale Standards schreiben vor, dass Angeklagte in Kapitalstrafsachen während des gesamten Strafverfahrens in regelmäßigen Abständen Zugang zu unabhängigen und strengen Beurteilungen ihrer psychischen Gesundheit haben müssen. Darüber hinaus verlangen sie, dass Gefangene, sobald eine geistige Behinderung diagnostiziert wird, unverzüglich eine angemessene Behandlung und Unterstützung erhalten und vor der Verhängung eines Todesurteils geschützt werden. Nach Ansicht des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt die Verweigerung des Zugangs zu individueller Unterstützung und angemessenen Vorkehrungen eine Diskriminierung dar.
Der Anwalt von Mohammad Ghobadlou erklärte öffentlich, dass ihm der Zugang zu wesentlichen Beweismitteln verweigert wurde, darunter die Videoaufnahmen des Vorfalls vom 22. September und Fotos, auf denen die Verletzungen der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Vorfalls oder sein Körper nach dem Tod zu sehen sind. Der Rechtsbeistand erklärte außerdem, dass dieser Mangel an Transparenz in Verbindung mit den eklatanten Diskrepanzen zwischen den kurz nach dem Vorfall erstellten Polizeiberichten und den späteren Behauptungen der Staatsanwaltschaft über die Art der Verletzungen des Verstorbenen ernsthafte Zweifel daran aufkommen lässt, ob das Verhalten seines Mandanten eine wesentliche Todesursache war. Mit der Ablehnung der Todesstrafe will Amnesty International Gewaltverbrechen weder verharmlosen noch gutheißen. Familien, die ihre Angehörigen durch Gewaltverbrechen verloren haben, haben ein Recht darauf, dass der Verantwortliche in einem fairen Verfahren zur Rechenschaft gezogen wird, ohne dass die Todesstrafe verhängt wird. Die Todesstrafe ist eine vorvermittelte, rachsüchtige, staatlich sanktionierte Tötung von Menschen, keine Gerechtigkeit. Sie verroht die Gesellschaft und entwertet mit der Zeit den Wert, den die Gesellschaft dem menschlichen Leben beimisst. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person.
Seit Ende April 2023 haben die iranischen Behörden eine besorgniserregende Zahl von Menschen hingerichtet und die Todesstrafe als Repressionsmittel verstärkt eingesetzt, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und den Widerstand gegen die Behörden und mächtige Gruppen der Gesellschaft zu brechen. Bislang haben die iranischen Behörden sieben Personen im Zusammenhang mit dem Volksaufstand willkürlich hingerichtet, darunter fünf Personen im Jahr 2023.