Weiter in Haft
Der chinesische Menschenrechtsverteidiger Zhen Jianghua hinter Gittern auf einer Polizeiwache
© privat
Der politische Aktivist Oktovianus Warnares wurde 2013 der "Rebellion" (makar) schuldig gesprochen, nachdem er friedlich an den 50. Jahrestag der Übergabe von Papua an die indonesische Regierung durch die UN erinnert hatte. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Setze dich für die Freilassung von Oktovanius Warnares ein!
Appell an
Mr. Yasonna Laoly
Ministry of Law and Human Rights
Jl. H.R. Rasuna Said Kav. 6-7
Jakarta Selatan, 12940
INDONESIEN
Sende eine Kopie an
Leiter der Nationalen Menschenrechtskommission
Mr. Nur Kholis
Jl. Latuharhary No. 4B Menteng
Jakarta Pusat 10310
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 392 5227
Botschaft der Republik Indonesien
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Oktovianus Warnares bitte umgehend und bedingungslos frei, da er nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit inhaftiert ist.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass keine vage formulierten und sehr allgemein gehaltenen Gesetze mehr eingesetzt werden, um Personen für die friedliche Ausübung ihrer Menschenrechte zu bestrafen.
Sachlage
Oktovianus Warnares ist ein gewaltloser politischer Gefangener. Er könnte auf Bewährung entlassen werden, da er bereits mehr als zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen hat. Eine solche Verkürzung der Haftstrafe erfolgt in Indonesien normalerweise automatisch. Oktovianus Warnares wurde sie jedoch mit der Begründung verwehrt, dass er laut Regierungsverordnung Nr. 99/2012 zuerst gegenüber dem Staat Indonesien seine Loyalität erklären müsse.
Oktovianus Warnares hatte am 1. Mai 2013, zusammen mit fünf weiteren Aktivisten, feierlich eine Morgenstern-Flagge gehisst. Dieses Symbol der Unabhängigkeitsbewegung ist nach Regierungsverordnung Nr. 77/2007 in Indonesien verboten. Die Gedenkveranstaltung wurde in der Nähe des Regierungsgebäudes auf der Insel Numfor abgehalten, um an den 50. Jahrestag der Übergabe von Papua an die indonesische Regierung durch die United Nations Temporary Executive Authority (UNTEA) zu erinnern.
Die Polizei schoss auf Dutzende der dort Versammelten und nahm die Gruppe sofort fest. Oktovianus Warnares und den anderen Männern wurde nach Artikel 106 und 110 des indonesischen Strafgesetzbuches (KUHP) "Rebellion" (makar) und nach Artikel 1(1) des Notfallgesetzes Nr. 12/1951 der Besitz von Munition und Sprengstoff vorgeworfen. Laut seines Rechtsbeistandes wurden ihnen die Beweise von der Polizei untergeschoben, um sie zu belasten.
Am 10. Februar 2014 erklärte das Bezirksgericht von Biak Oktovianus Warnares und die anderen Aktivisten in allen Anklagepunkten für schuldig. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. In den Berufungsverfahren wurde das Strafmaß bereits zweimal erhöht. Das Hohe Gericht von Jayapura verlängerte seine Haftstrafe zunächst auf fünf Jahre und am 26. August 2014 entschied der Oberste Gerichtshof, sie auf sieben Jahre zu erhöhen. Die anderen fünf Aktivisten sind inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Hintergrundinformation
Sowohl in der indonesischen Verfassung als auch in der Gesetzgebung des Landes sind die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlungen verbrieft. Dennoch greifen die indonesischen Behörden bis heute auch auf Gesetze zurück, um friedliche politische Aktivitäten unter Strafe zu stellen und Menschen zu inhaftieren, die lediglich friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und freie Religionsausübung machen.
Artikel 6 der Regierungsverordnung Nr. 77/2007, der die Verwendung von separatistischen Logos oder Flaggen verbietet, sowie die Artikel 106 und 110 des Strafgesetzbuches, die schwere Strafen bis hin zu lebenslanger Haft für "Rebellion" (makar) vorschreiben, werden immer wieder eingesetzt, um friedlichen Aktivismus zu bestrafen. Dabei geht die Bestrafung über die rechtmäßige Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit nach Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dem Indonesien Vertragsstaat ist, hinaus.
Amnesty International hat in der Vergangenheit bereits den Einsatz von exzessiver Gewalt und Schusswaffen sowie Folter und anderen Misshandlungen gegen politische Aktivist_innen und andere Personen, denen Verbindungen zu Pro-Unabhängigkeitsgruppen unterstellt werden, dokumentiert. Die Verantwortlichen werden für solche Handlungen nur selten belangt. Bestenfalls werden Disziplinarstrafen gegen Mitglieder der Sicherheitskräfte verhängt. Für nähere Informationen siehe auch UA-139/2015 online unter https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-139-2015/aktivisten-angeklagt und UA-080/2016 unter https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-080-2016/drohende-haftstrafen. Amnesty International nimmt zum politischen Status der Provinzen Indonesiens und zu Forderungen nach ihrer Unabhängigkeit keine Stellung. Allerdings ist Amnesty International der Ansicht, dass zum Recht auf freie Meinungsäußerung auch das Recht zählt, sich friedlich für Volksabstimmungen, Unabhängigkeit oder andere politische Lösungen aussprechen zu dürfen.