Griechenland: Flüchtlingsstatus wiederherstellen!
Der pakistanische Menschenrechtsverteidiger Javed Aslam (Archivaufnahme)
© Amnesty International
Seit 20 Jahren ist Javed Aslam dafür bekannt, sich als Vorsitzender der Organisation Pakistani Unity Organization der pakistanischen Gemeinschaft in Griechenland für die Rechte von Migrant*innen und Arbeitnehmer*innen einzusetzen. Die griechischen Behörden haben wiederholt versucht, ihm seinen Status und sein Aufenthaltsrecht in Griechenland abzuerkennen. Im März 2026 wurde ihm dann der Flüchtlingsstatus entzogen. Diese Entscheidung scheint auf Javed Aslams Menschenrechts- und Gemeinschaftsarbeit zurückzuführen zu sein. Dabei haben die griechischen Behörden aber weder den Nachweis erbracht, dass er in Pakistan keiner Gefahr ausgesetzt wäre, noch berücksichtigt, dass er bereits seit langem in Griechenland verwurzelt ist. Die griechischen Behörden müssen seinen Flüchtlingsstatus wiederherstellen und jegliches Abschiebeverfahren einstellen.
Bitte setzt euch für Javed Aslam ein.
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Minister für Migration und Asyl
Herrn Thanos Plevris
Minister of Migration & Asylum
Thivon Avenue 196-198
182 33 Ag. Ioannis Rentis Nikaia
GRIECHENLAND
Sende eine Kopie an
Botschaft der Hellenischen Republik
S.E. Herrn Alexandros Papaioannou
Hiroshimastraße 11-15
14785 Berlin
Fax: 030–2062 6444
E-Mail: gremb.ber@mfa.gr, pdo.ber@mfa.gr
Amnesty fordert:
- Stellen Sie bitte den internationalen Flüchtlingsstatus von Javed Aslam wieder her oder gewähren Sie ihm einen alternativen sicheren Status. Stellen Sie außerdem jegliches Abschiebeverfahren unverzüglich ein.
Sachlage
Dem Menschenrechtsverteidiger Javed Aslam, Vorsitzender einer Organisation der pakistanischen Gemeinschaft in Griechenland, wurde der Flüchtlingsstatus aberkannt.
Javed Aslam lebt seit fast 30 Jahren in Griechenland. Er ist ein bekannter Menschenrechtler, der sich für die Rechte von Migrant*innen und Arbeitnehmer*innen einsetzt. Javed Aslam hat in Griechenland starke soziale und familiäre Bindungen aufgebaut. Seit 2007 ist er gezielten Maßnahmen der pakistanischen Behörden ausgesetzt. Die griechischen Behörden haben mehrfach versucht, seinen Status aufzuheben, wodurch ihm die Abschiebung nach Pakistan drohte. Doch trotz alledem erhielt Javed Aslem 2021 schließlich die Anerkennung als Flüchtling in Griechenland.
Im März 2026 hoben die griechischen Behörden seinen Schutzstatus mit der Begründung auf, dass sich die Bedingungen in Pakistan für ihn geändert hätten und er keinen Schutz mehr benötige. Der Fall von Javed Aslam ist Teil einer allgemein zunehmend feindlicher werdenden Migrationspolitik Griechenlands, nachdem das Ministerium für Migration und Asyl die Absicht verkündet hatte, eine große Zahl von Schutzentscheidungen aufzuheben.
Die Entscheidung, Javed Aslam seinen Flüchtlingsstatus zu entziehen, scheint sich gegen seinen legitimen Einsatz für die Menschenrechte und die Gemeinschaft in Griechenland zu richten. Die griechischen Behörden haben keinen Nachweis erbracht, dass er keinen Schutz mehr benötigt, zumal er sich schon seit langem im Visier der pakistanischen Behörden befindet. Auch anhaltende Gefährdungssituationen in Pakistan, insbesondere für Menschenrechtler*innen, wurden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus würde die Maßnahme dem politischen Aktivismus von Javed Aslam die Grundlage entziehen und sein Familienleben beeinträchtigen. Dies wäre ein Verstoß gegen seine Rechte.
Hintergrundinformation
Javed Aslam lebt schon seit fast 30 Jahren in Griechenland und ist seit zwanzig Jahren Vorsitzender der pakistanischen Gemeinschaft in Griechenland. Er ist bekannt für seinen Einsatz für die Rechte von Migrant*innen und Arbeitnehmer*innen.
Die griechischen und die pakistanischen Behörden haben Javed Aslam wiederholt ins Visier genommen. 2007 versuchten die pakistanischen Behörden, seine Auslieferung zu erwirken. Sie bezeichneten ihn öffentlich als gesuchte Person im Zusammenhang mit Vorwürfen der rechtswidrigen Migration und des Menschenhandels. Den Auslieferungsgesuchen voraus ging seine Unterstützung für sechs pakistanische Staatsangehörige in Griechenland, die angaben, 2005 von Angehörigen des griechischen Geheimdienstes entführt worden zu sein. Amnesty International sprach sich gegen eine Auslieferung aus, mit der Begründung, dass Javed Aslam im Falle einer Rückkehr nach Pakistan ein realistisches Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen drohen würde.
In den darauffolgenden Jahren wurde Javed Aslam in öffentlichen Äußerungen der pakistanischen Behörden weiterhin im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen genannt. 2018 wurde er in einer Pressemitteilung auf dem Facebook-Kanal der pakistanischen Botschaft in Griechenland als "gesuchter Krimineller" bezeichnet. Dabei wurde auf eine gegen ihn vorliegende Interpol-Red Notice verwiesen sowie auf Bemühungen, seine Abschiebung zu erwirken. Auch wenn die Website der Botschaft seither aktualisiert und entsprechende Inhalte entfernt wurden, ist die Pressemitteilung aus dem Jahr 2018 auf der Facebook-Seite der Botschaft weiterhin öffentlich zugänglich. Nach Angaben von Javed Aslams Rechtsbeistand waren die Informationen zu seiner Interpol-Fahndung noch bis mindestens 2024 auf der Website der Botschaft abrufbar.
Javed Aslam hatte 2019 internationalen Schutz in Griechenland beantragt. Dieser wurde 2020 zunächst abgelehnt, nach Einlegung eines Rechtsmittels 2021 jedoch gewährt. In den Jahren 2021 und 2023 versuchten die griechischen Behörden, seinen Schutzstatus aufzuheben oder für nichtig zu erklären. Im März 2026 hoben die griechischen Behörden seinen Flüchtlingsstatus mit der Begründung auf, dass sich die Bedingungen in Pakistan für ihn geändert hätten und er keinen internationalen Schutz mehr benötigen würde. Diese Entscheidung ging einher mit einer Abschiebeanordnung.
Die Aufhebung des Flüchtlingsstatus stützt sich auf die fortgesetzte Einstufung Pakistans als "sicheres Herkunftsland" durch Griechenland sowie auf die Wahrnehmung eines vermeintlichen Fortschritts in der Menschenrechtslage in Pakistan durch die Behörden. Außerdem wird geltend gemacht, es habe positive Entwicklungen im Rechts- und Justizsystem Pakistans gegeben, unter anderem technologische Reformen. Ferner wird auf das Fehlen von Belegen für laufende Strafverfahren oder einen "Fahndungsstatus" gegen Javed Aslam verwiesen.
Es fehlt bei der Entscheidung jedoch der Nachweis, dass sich die Umstände, die zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus von Javed Aslam führten, wesentlich geändert haben oder dass er in Pakistan wirksamen Schutz erhalten könnte. Auch die systematische politische Schikanierung Javed Aslams durch pakistanische Behörden in Griechenland wegen seiner Aktivitäten als Menschenrechtsverteidiger wird nicht berücksichtigt. Zudem haben die griechischen Behörden nicht nachgewiesen, dass ihm bei einer Rückkehr nach Pakistan keine strafrechtlichen Konsequenzen oder andere negative Folgen drohen.
Die griechischen Behörden ignorieren auch die andauernden Bedenken angesichts von Menschenrechtsverletzungen in Pakistan. Amnesty International hat in Pakistan in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle von Verschwindenlassen, Folter oder Misshandlung in Haft, Einschränkungen des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren sowie anhaltenden Druck auf Menschenrechtsverteidiger*innen und -aktivist*innen dokumentiert. Menschenrechtler*innen sind nach wie vor Einschüchterungsversuchen, Überwachung, willkürlicher Inhaftierung und Strafverfolgung auf der Grundlage weit gefasster Gesetze zu Sicherheit und Cyberkriminalität ausgesetzt. Hinzu kommen Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz. All dies trägt zu einem umfassenderen Muster von Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums und Risiken für Menschenrechtsverteidiger*innen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen bei. Diese Bedingungen sind Ausdruck eines Umfelds, in dem Menschen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, generell einem erhöhten Risiko sowohl rechtlicher als auch physischer Schädigung ausgesetzt sein können.
Javed Aslam hat sich im Laufe von fast dreißig Jahren in Griechenland ein Privat- und Familienleben aufgebaut. Seine Frau und seine Tochter haben beide einen legalen Aufenthaltsstatus im Land. Die Entscheidung, seinen Flüchtlingsstatus aufzuheben, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in sein Recht auf Familienleben sowie in seine langjährigen Verbindungen zu Griechenland dar. Alle Maßnahmen, die zu einer Trennung führen würden, auch die geplante Abschiebung von Javed Aslam, bedürfen daher einer sorgfältigen Prüfung durch die griechischen Behörden. Ungeachtet der Entscheidung Griechenlands, den Status von Javed Aslam aufzuheben, bleibt das Land an seine Verpflichtungen aus dem Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) gebunden. Dieser untersagt jede Rückführung, durch die eine Person der tatsächlichen Gefahr von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt würde.