Frankreich: Ramy Shaath droht Abschiebung

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Porträtfoto von Ramy Shaath, der in die Kamera lächelt.

Der palästinensische Aktivist Ramy Shaath (Archivaufnahme)

Am 30. April leiteten die französischen Behörden ein Abschiebeverfahren gegen den palästinensischen Aktivisten Ramy Shaath ein. Die Behörden haben erklärt, dass die Anwesenheit von Ramy Shaath in Frankreich eine "ernste Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstelle. Diese Einschätzung basiert offenbar auf seinem Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen und seine Äußerungen bei verschiedenen Demonstrationen. Er wurde jedoch nie wegen eine dieser Taten angeklagt oder verurteilt. Ramy Shaath lebt seit 2022 mit seiner Frau und einer kleinen Tochter in Frankreich. Frankreich würde gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) verstoßen, wenn die Behörden ihn in ein Land abschieben würden, in dem er der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wäre. Eine Abschiebung würde auch dazu führen, dass er von seiner Familie in Frankreich getrennt wird.

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Monsieur le Président,

am 30. April leiteten die französischen Behörden ein Abschiebeverfahren gegen den palästinensischen Aktivisten Ramy Shaath ein. Die Behörden haben erklärt, dass die Anwesenheit von Ramy Shaath in Frankreich eine "ernste Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstelle. Diese Einschätzung basiert offenbar auf seinem Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen und seine Äußerungen bei verschiedenen Demonstrationen. Er wurde jedoch nie wegen eine dieser Taten angeklagt oder verurteilt. Ramy Shaath lebt seit 2022 mit seiner Frau und einer kleinen Tochter in Frankreich. Frankreich würde gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) verstoßen, wenn die Behörden ihn in ein Land abschieben würden, in dem er der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wäre. Eine Abschiebung würde auch dazu führen, dass er von seiner Familie in Frankreich getrennt wird.

Ich fordere Sie höflich auf, das Abschiebeverfahren gegen Ramy Shaath unverzüglich einzustellen, da seine Abschiebung gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Frankreichs, u. a. den Grundsatz der Nichtzurückweisung, verstoßen würde. Bitte sorgen Sie dafür, dass er mit einem gesicherten Rechtsstatus in Frankreich bleiben und dort mit seiner Familie in Sicherheit und Würde und ohne Angst vor Repressalien leben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dear President Macron,

I am writing to express my deep concern regarding the deportation proceedings against Ramy Shaath, a Palestinian activist, following a decision by the Nanterre prefecture that stated his presence in France constitutes a "serious threat to public order.

Ramy Shaath is a well-known activist who was arbitrarily detained in Egypt from 2019 to 2022 before being released and relocating to France. He currently lives in France with his wife, a French citizen, and their young daughter. The decision to initiate deportation proceedings is deeply concerning given its significant human impact. Ramy Shaath was previously separated from his wife during his prolonged detention in Egypt, and deportation now threatens to separate him from his wife and young child.

In an advisory opinion, the Hauts-de-Seine departmental deportation commission has stated that "In the absence of any criminal conviction or a clear abuse of the right to freedom of expression, the statements attributed to Mr. Chaat…cannot be regarded as constituting a threat to public order". While not binding, this conclusion reinforces concerns that continuation of the deportation proceedings would be a disproportionate restriction of his right to freedom of expression and incompatible with France’s human rights obligations. 

Deporting him may also breach the principle of non-refoulement, which prohibits states from transferring people to a place where they would face a real risk of serious human rights violations or other irreparable harm, such as persecution, or torture and other cruel, inhuman, or degrading treatment or punishment. In addition, such a measure would constitute a disproportionate interference with his right to private and family life, given his family life established in France.

In light of these concerns, I respectfully urge you to immediately halt the deportation proceedings against Ramy Shaath in line with France’s international human rights obligations, including the principle of non-refoulement, and to ensure that he remains in France with a secure legal status, with his family in safety and dignity and without fear of reprisals. 

Yours sincerely,

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Appell an

Monsieur le Président de la République
Emmanuel Macron
Palais de l’Élysée 
55 Rue du Faubourg Saint Honoré 
75008 Paris
FRANKREICH

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Frankreich
S.E. Herrn François Marie Delattre
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Fax: 030-590 039 110 
E-Mail: cad.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, das Abschiebeverfahren gegen Ramy Shaath unverzüglich einzustellen, da seine Abschiebung gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Frankreichs, u. a. den Grundsatz der Nichtzurückweisung, verstoßen würde.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass er mit einem gesicherten Rechtsstatus in Frankreich bleiben und dort mit seiner Familie in Sicherheit und Würde und ohne Angst vor Repressalien leben kann.

Sachlage

Die französischen Behörden haben ein Abschiebeverfahren gegen den palästinensischen Aktivisten Ramy Shaath eingeleitet, nachdem die Präfektur von Nanterre entschieden hatte, dass seine Anwesenheit in Frankreich eine "ernste Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstelle.

Ramy Shaath ist ein bekannter Aktivist, der von 2019 bis 2022 in Ägypten willkürlich inhaftiert war, bevor er freigelassen wurde und nach Frankreich zog. Er lebt derzeit mit seiner Frau, einer französischen Staatsbürgerin, und einer kleinen Tochter in Frankreich. Die Entscheidung, ein Abschiebeverfahren einzuleiten, ist angesichts der erheblichen menschlichen Auswirkungen äußerst bedenklich. Ramy Shaath wurde bereits während seiner langen Haft in Ägypten von seiner Frau getrennt, und mit der Abschiebung droht ihm nun die Trennung von seiner Frau und seinem kleinen Kind.

Die Ausweisungskommission des Départements Hauts-de-Seine hat in einem Gutachten der Auffassung der Präfektur Nanterre widersprochen und festgestellt, dass "die Herrn Chaat zugeschriebenen Äußerungen in Ermangelung einer strafrechtlichen Verurteilung oder eines eindeutigen Missbrauchs des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung angesehen werden können". Diese Schlussfolgerung ist zwar nicht bindend, bestätigt aber die Befürchtung, dass die Fortsetzung des Abschiebeverfahrens sein Recht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig einschränken würde und mit den Menschenrechtsverpflichtungen Frankreichs unvereinbar wäre. 

Die Abschiebung von Ramy Shaath könnte auch gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen. Dieser verbietet es Staaten, Menschen an einen Ort zu überstellen, an dem ihnen nachweislich schwere Menschenrechtsverletzungen oder andere nicht wiedergutzumachende Schäden wie Verfolgung, Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen würden. Außerdem wäre eine solche Maßnahme ein unverhältnismäßiger Eingriff in sein Recht auf Privat- und Familienleben, da er ein Familienleben in Frankreich führt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ramy Shaath ist ein palästinensischer Aktivist, gegen den in Frankreich ein Abschiebeverfahren läuft, weil er eine "ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung" darstellen soll.

Er lebt derzeit mit seiner Frau, einer französischen Staatsbürgerin, und einer kleinen Tochter in Frankreich. Er ist seit September 2023 ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Frankreich, nachdem es Schwierigkeiten bei der Verlängerung seines ursprünglichen befristeten Status gab. Seitdem bemüht er sich auf administrativem und juristischem Weg um die Legalisierung seines Einwanderungsstatus.

Das Abschiebeverfahren gegen Ramy Shaath wurde am 30. April von der Präfektur des Departements Hauts-de-Seine in Nanterre, die in ihrem Zuständigkeitsbereich für Einwanderungs- und Aufenthaltsfragen zuständig ist, mit der Begründung eingeleitet, dass seine öffentliche Meinungsäußerung, sein politischer Aktivismus und sein Zusammenschluss mit mehreren Organisationen und Kollektiven zum Thema Palästina nach ihrer Einschätzung eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellten. Im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen wurde jedoch bislang keine strafrechtliche Anklage gegen ihn erhoben.

Am 21. Mai gab die Ausweisungskommission des Departements Hauts-de-Seine, ein aus drei Richter*innen bestehendes Beratungsgremium, das geplante Abschiebungen ausländischer Staatsangehöriger prüft, eine förmliche Stellungnahme gegen die geplante Abschiebung von Ramy Shaath ab. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass seine Äußerungen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellen, da keine strafrechtliche Verurteilung oder ein eindeutiger Missbrauch des Rechts auf freie Meinungsäußerung vorliegt. Außerdem stellte sie fest, dass seine Abschiebung einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Recht auf Familienleben und das Wohl seiner Tochter, die die französische Staatsbürgerschaft besitzt, darstellen würde. Die Stellungnahme der Kommission hat jedoch beratenden Charakter und ist für die französischen Behörden nicht bindend. Zwar ist noch kein Abschiebungsbefehl ergangen, doch das Verfahren läuft weiter. Da noch keine endgültige Abschiebungsentscheidung getroffen wurde, kann Ramy Shaath die Maßnahme derzeit nicht vor Gericht anfechten. Solange die Behörden das Verfahren nicht förmlich einstellen oder einen Abschiebungsbefehl erlassen, ist es für Ramy Shaath ungewiss, ob er mit seiner Familie in Frankreich bleiben kann.

Seit dem Beginn des israelischen Völkermordes an den Palästinenser*innen im Gazastreifen im Oktober 2023 hat Amnesty International zahlreiche Vorfälle dokumentiert, in denen die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in mehreren europäischen Ländern eingeschränkt wurden, was sich auch auf Solidaritätsbekundungen mit den Palästinenser*innen ausgewirkt hat. So wurden beispielsweise Demonstrationen eingeschränkt, öffentliche Versammlungen schärfer von der Polizei kontrolliert, und Veranstaltungen oder Diskussionen im Zusammenhang mit Palästina abgesagt, verboten oder gestört. Dies trug zu einem allgemeinen Klima der Selbstzensur und einer eingeschränkten öffentlichen Debatte bei.

Ramy Shaath war Mitbegründer der ägyptischen BDS-Gruppe ("Boykott, Desinvestition und Sanktionen"), einer international aktiven Kampagne, die zu wirtschaftlichen und politischen Druckmaßnahmen gegenüber Israel aufruft und dies mit der Unterstützung palästinensischer Rechte begründet; zudem war er in Ägypten politisch und in Sachen Menschenrechte aktiv.

Sein Aktivismus hat dazu geführt, dass er ins Visier der ägyptischen Behörden geraten ist. Im Juli 2019 nahm ihn die Polizei ohne Haftbefehl in seinem Haus in Kairo fest. Während der gleichen Aktion wurde seine Frau, die französische Staatsangehörige Céline Lebrun-Shaath, festgenommen und später ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren oder Zugang zu konsularischem Beistand nach Frankreich abgeschoben. Ramy Shaath wurde dann etwa 36 Stunden lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Anschließend war er im Zusammenhang mit dem sogenannten "Hope Case" (Fall 930/2019) über zweieinhalb Jahre lang inhaftiert. Der "Hope Case" umfasste mindestens 105 Menschen, darunter Politiker*innen und Journalist*innen. Gegen die Beschuldigten wurden weit gefasste Terrorismusvorwürfe erhoben, die zu langer Untersuchungshaft führten. Amnesty International bezeichnete Ramy Shaath damals als gewaltlosen politischen Gefangenen und forderte seine sofortige und bedingungslose Freilassung, da seine Inhaftierung ausschließlich mit der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung zusammenhing.

Er wurde im Januar 2022 nach mehr als 900 Tagen Haft auf anhaltenden internationalen Druck hin freigelassen. Seine Freilassung war an die Bedingung geknüpft, dass er auf seine ägyptische Staatsbürgerschaft verzichtet, woraufhin er nach Frankreich umzog und seitdem wieder mit seiner Familie zusammenlebt.