Eswatini: Weitere Abschiebungen aus den USA
© IMAGO / ZUMA Press Wire
Am 16. Juli 2025, also vor fast genau einem Jahr, wurden Roberto Mosquera Del Peral, Kassim Saleh Wasil, Dung Tien Nguyen, Phone Chomsavanh und Orville Etoria aus den USA nach Eswatini abgeschoben. Die Männer stammen nicht aus Eswatini und wurden im Rahmen einer groß angelegten Abschiebekampagne aus den USA nach Eswatini gebracht. Berichten zufolge werden vier von ihnen nach wie vor im Hochsicherheitsgefängnis in Matsapha festgehalten. Ein Jahr nach diesen Abschiebungen ist die intransparente Regelung zur Abschiebung in Drittstaaten immer noch in Kraft und wurde sogar ausgeweitet. Inzwischen sollen im Rahmen derselben Vereinbarung mindestens 25 weitere Personen aus den USA nach Eswatini abgeschoben worden sein.
Setzt euch für die Rechte der aus den USA abgeschobenen Menschen ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Justizminister
Honourable HRH Prince Simelane
Ministry of Justice Building, 5th Floor
Mhlambanyatsi/Usuthu Link Rd, Mbabane
P.O. Box 924, Mbabane
ESWATINI
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Eswatini
S. E. Herrn Sibusisiwe Mingomezulu
188, Av. Winston Churchill
1180 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 2 347 46 23
E-Mail: brussels@eswatini-embassy.eu
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie nachdrücklich, eine vollständige öffentliche Aufstellung aller Personen vorzulegen, die aus den USA nach Eswatini überstellt wurden, sowie die Rechtsgrundlage für etwaige Inhaftierungen anzugeben und mitzuteilen, ob einzelne Personen zuvor Schutz im Rahmen des Übereinkommens gegen Folter genossen haben.
- Ich bitte Sie außerdem, dafür zu sorgen, dass jede inhaftierte Person unverzüglich einem zuständigen Gericht vorgeführt wird, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung zu prüfen, oder unverzüglich freigelassen wird, falls keine rechtmäßige Grundlage vorliegt.
- Bis dahin fordere ich Sie nachdrücklich auf, den vertraulichen Zugang zu Rechtsbeiständen, Familienmitgliedern, Angehörigen konsularischer Vertretungen, Dolmetscher*innen, medizinischer Versorgung und unabhängigen Beobachter*innen zu gewährleisten und jegliche Abschiebung in ein Land zu verhindern, in dem den Betroffenen die Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen droht.
Sachlage
Roberto Mosquera Del Peral stammt aus Kuba, Kassim Saleh Wasil aus dem Jemen, Dung Tien Nguyen aus Vietnam, Phone Chomsavanh aus Laos und Orville Etoria aus Jamaika. Sie wurden am 16. Juli 2025 im Rahmen einer Dritt-Staaten-Vereinbarung, die unter einer gewissen Geheimhaltung steht, aus den USA nach Eswatini abgeschoben. Berichten zufolge wurden sie im Gefängniskomplex von Matsapha festgehalten. Orville Etoria wurde anschließend nach Jamaika zurückgeführt, während die anderen vier Personen aus der ersten Gruppe sich weiterhin in Eswatini in Haft befinden sollen.
Ein Jahr später besteht die Vereinbarung weiterhin und wurde sogar ausgeweitet. Inzwischen sollen mindestens 30 Personen aus den USA nach Eswatini überstellt worden sein, darunter 11 Personen, die am 8. Juli 2026 dort eingetroffen sind. Eine dieser Personen, Pheap Rom, befindet sich schon nicht mehr in Eswatini. Er wurde nach Kambodscha zurückgeführt.
Hintergrundinformation
Amnesty International berichtete, dass im Oktober 2025 zehn weitere Personen aus den USA nach Eswatini überstellt wurden und im März 2026 vier weitere Männer. Am 8. Juli 2026 waren weitere 11 Abgeschobene aus den USA in Eswatini eingetroffen, womit sich die gemeldete Gesamtzahl der im Rahmen dieser Vereinbarung überstellten Personen auf mindestens 30 beläuft.
Aus öffentlich zugänglichen Berichten geht hervor, dass unter anderem Staatsangehörige aus Kuba, dem Jemen, Vietnam, Laos, Jamaika, den Philippinen, Kambodscha, Tansania, dem Sudan und Somalia im Rahmen dieser Regelung abgeschoben wurden.
Im April 2026 bestätigte der Oberste Gerichtshof von Eswatini eine Anordnung des High Court, mit der Rechtsbeiständen der Zugang zu Personen gewährt wurde, die von den USA abgeschoben und im Matsapha-Gefängniskomplex inhaftiert worden waren. Auch wenn dies ein positiver Schritt ist, besteht weiterhin Grund zur Sorge, dass Personen, die im Rahmen dieser Regelung überstellt werden, nach wie vor der Gefahr willkürlicher Inhaftierung, Familientrennung und Misshandlung ausgesetzt sind. Zudem könnte ihnen die Abschiebung in andere Länder drohen, in denen sie Verfolgung, Folter, willkürliche Inhaftierung oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erleiden könnten. Mehreren der abgeschobenen Personen war zuvor von den USA Schutz im Rahmen des UN-Übereinkommens gegen Folter gewährt worden. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Abschiebungen mit dem Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) vereinbar sind und ob die US-Behörden die Gefahren, denen die abgeschobenen Personen möglicherweise ausgesetzt sein könnten, angemessen bewertet haben. Trotz dieser Entwicklungen haben die Behörden von Eswatini bislang nicht öffentlich klargestellt, wer sich weiterhin in Haft befindet, wer freigelassen oder in ein anderes Land gebracht wurde, auf welcher Rechtsgrundlage die Inhaftierung beruht und welche Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um eine weitere Abschiebung zu verhindern.
Abschiebungsmaßnahmen in Drittstaaten geben Anlass zu ernsthaften Menschenrechtsbedenken, wenn dabei ein ordnungsgemäßes Verfahren umgangen wird, Menschen von ihren Familien getrennt werden, sie willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt sind oder die Gefahr besteht, dass sie in Länder weitergeschickt werden, in denen ihnen Verfolgung, Folter, willkürliche Inhaftierung oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen könnten. "Human Rights First" und die "Third Country Deportation Watch" von "Refugees International" dokumentieren das Ausmaß und die Geheimhaltung der Abschiebungsvereinbarungen der USA mit Drittländern, darunter Vereinbarungen mit mehr als 30 Ländern.
Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker bekräftigt, dass die Zusammenarbeit der afrikanischen Staaten im Bereich der Migration den Grundsätzen der Nichtzurückweisung, eines ordnungsgemäßen Verfahrens, des Zugangs zu Rechtsbeistand, des Schutzes vor willkürlicher Inhaftierung und wirksamer Rechtsbehelfe entsprechen muss. Die Resolution 645 (2025) zu den Verpflichtungen afrikanischer Staaten im Zusammenhang mit der Externalisierung der Migrationskontrolle ist für Rückführungsvereinbarungen mit Drittstaaten, an denen afrikanische Staaten beteiligt sind, von unmittelbarer Bedeutung. Die Kommission hat die Staaten zudem nachdrücklich aufgefordert, den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu achten, und Abschiebungen verurteilt, durch die Menschen Gefahren wie Inhaftierung, das Verschwindenlassen und Verletzungen des Rechts auf Leben ausgesetzt werden.