Eswatini: Student unter Antiterrorgesetz inhaftiert
Menzi Bongeka Bhembe ist Student und Aktivist aus Eswatini (undatiertes Foto).
© Privat
Der 26-jährige Menzi Bongeka Bhembe wurde am 16. Januar 2024 festgenommen und auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 2008 in Eswatini angeklagt. Der Student und Aktivist ist seit mehr als zwei Jahren willkürlich inhaftiert. Eswatini verstößt damit gegen das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren und versucht offenbar, studentischen Aktivismus zu unterdrücken. Die Behörden von Eswatini müssen Menzi Bongeka Bhembe unverzüglich und bedingungslos freilassen und alle Anklagen gegen ihn fallen lassen, da er nur wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.
Setzt euch für Menzi Bongeka Bhembe ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Honourable HRH Prince Simelane
Ministry of Justice Building, 5th Floor
Mhlambanyatsi/Usuthu Link Rd, Mbabane
P.O. Box 924, Mbabane
ESWATINI
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Eswatini
S. E. Herrn Sibusisiwe Mingomezulu
88, Av. Winston Churchill
11180 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 2 347 46 23
E-Mail: brussels@eswatini-embassy.eu
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie höflich und mit Nachdruck auf, für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Menzi Bongeka Bhembe zu sorgen und alle Anklagen gegen ihn fallen zu lassen.
- Ich fordere außerdem, dass das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus (STA) nicht dazu benutzt wird, friedliche abweichende Meinungen und friedlichen Aktivismus zu kriminalisieren.
Sachlage
Es besteht große Sorge um den Studenten Menzi Bongeka Bhembe. Er befindet sich seit dem 16. Januar 2024 in Haft und steht auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 2008 unter Anklage.
Die Polizei nahm Menzi Bongeka Bhembe ohne Haftbefehl im Haus von dessen Familie und in deren Anwesenheit in Ka-Phunga in der Region Shiselweni in Eswatini fest. Er wurde zunächst auf Basis des Strafverfahrens- und Beweisgesetzes inhaftiert und später auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus (STA) von 2008 angeklagt, u. a. gemäß Abschnitt 11(1) Werbung für oder Unterstützung von einer verbotenen Organisation und zwar im Zusammenhang mit der angeblichen Unterstützung der verbotenen politischen Partei PUDEMO und der Verteilung politischer Flugblätter sowie gemäß Abschnitt 20 Veranstaltung/Teilnahme an einem Treffen zur Unterstützung einer verbotenen Organisation. Diese Anschuldigungen scheinen auf die friedliche Organisierung von Studierenden durch Menzi Bongeka Bhembe zu gründen. Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass er eine Gewalttat begangen, geplant oder dazu aufgerufen hat.
Amnesty International ist außerdem besorgt über die Art und Weise der Festnahme und Inhaftierung von Menzi Bongeka Bhembe, die nicht den internationalen Garantien für ein faires Verfahren entsprach. Insbesondere hielten sich die Behörden nicht an Abschnitt 23 der STA – Genehmigung, Gewahrsamsprotokolle, Standard für angemessene Gründe und gesetzliche Fristen –, und die Verfahren wurden ohne die schriftliche Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet, die gemäß STA-Abschnitt 28(4) für bestimmte Straftaten erforderlich ist. Aus den beigefügten Unterlagen geht hervor, dass die Ermittlungen nach der Festnahme noch monatelang fortgesetzt wurden (gerichtsmedizinische und beweistechnische Arbeiten von März bis Juli 2024), was darauf hindeutet, dass der Fall zum Zeitpunkt der Inhaftierung noch nicht prozessreif war. Am 30. September 2025 wurde Menzi Bongeka Bhembe unter Verletzung der Unschuldsvermutung eine Kautionsstellung verweigert. Diese Mängel sind unvereinbar mit der Verfassung Eswatinis, einschließlich Abschnitt 16 zu persönlicher Freiheit und Abschnitt 21 zu fairen Verfahren, sowie mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Eswatinis im Rahmen der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, insbesondere Artikel 6 zur Freiheit und Artikel 7, Abs. 1 a), b) und d) zur Unterrichtung über die Anklagepunkte, Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist und Unschuldsvermutung. Sie berufen sich auch auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, siehe Abschnitt 24 der Verfassung und Artikel 9 der Afrikanischen Charta, soweit die vorgeworfenen Handlungen friedliche politische Äußerungen betreffen.
Hintergrundinformation
Trotz wiederholter Aufrufe zum Dialog und zu Reformen findet die Festnahme und fortgesetzte Inhaftierung von Menzi Bongeka Bhembe in einem größeren Kontext systematischer Unterdrückung in Eswatini statt, in dem der zivilgesellschaftliche Raum schrumpft und die Behörden zunehmend das Gesetz zur Unterdrückung des Terrorismus (Suppression of Terrorism Act - STA) aus dem Jahr 2008 anwenden, um friedliche abweichende politische Meinungen zu bekämpfen und die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu kriminalisieren, was die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt.
Die STA enthält eine zu weit gefasste Definition von Terrorismus und wurde weithin dafür verurteilt, dass sie die Verfolgung von politischen Gegner*innen, führenden Studierenden, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen ermöglicht. Die Festnahme von Menzi Bongeka Bhembe ist Teil eines größeren Musters, bei dem die Regierung von Eswatini friedliche andere Meinungen als "Terrorismus" bezeichnet, um Festnahmen, Überwachung und lange Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Dazu gehören die Ermordung des prominenten Anwalts Thulani Maseko im Jahr 2023 und die Verurteilung der pro-demokratischen Abgeordneten Mduduzi Bacede Mabuza und Mthandeni Dube im Jahr 2024, die aufgrund ähnlicher Antiterror-Anschuldigungen zu 85 bzw. 58 Jahren Haft verurteilt wurden.
Amnesty International hat immer wieder die Aufhebung oder dringende Reform des STA gefordert, um sicherzustellen, dass Eswatini seinen Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker nachkommt, die das Recht auf Freiheit, ein faires Verfahren sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung garantieren.