China: Schicksal von Mönch ungewiss

Diese Urgent Action ist beendet.

Der tibetische Mönch Rinchen Tsultrim wurde am 1. Februar 2024 in der Provinz Sichuan aus der Haft entlassen. Er hatte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen "Aufwiegelung zum Separatismus" verbüßt, weil er auf seinem WeChat-Konto politische Ansichten geäußert hatte. Er steht nun unter strenger Überwachung und wird in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Sein derzeitiger physischer und psychischer Zustand ist unbekannt.

Ein junger Mann sitzt in einem roten Gewand im Schneidersitz. Im Hintergrund grüne Lanschaft und Berge.

Der tibetische Mönch Rinchem Tsultrim (Archivaufnahme)

Der tibetische Mönch Rinchen Tsultrim wurde im März 2020 zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gerichtsverfahren entbehrte jeglicher Rechtsgrundlage. Erst ein Jahr später erfuhr seine Familie von seiner Inhaftierung in einem nicht näher spezifizierten Gefängnis in Chengdu. Bis heute liegen der Familie keine Informationen über seinen genauen Gesundheitszustand oder die gegen ihn erhobenen Anklagen, die zu seiner Verurteilung führten, vor. Rinchen Tsultrims Familie vermutet, dass er inhaftiert wurde, weil er seine politische Meinung im Internet geäußert hatte. Es besteht große Sorge um Rinchen Tsultrim, da er keinen Zugang zu seiner Familie oder seinem Rechtsbeistand hat.

Appell an

Director
Chen Zhilin
Sichuan Province Prison Administration Bureau

No. 1, Binjiangzhong Lu, Chengdu
610020 Sichuan Province
VOLKSREPUBLIK CHINA
 

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BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Ken Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin

Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com

Amnesty fordert:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Rinchen Tsultrim umgehend und bedingungslos freigelassen wird, es sei denn, es liegen ausreichende, glaubwürdige und zulässige Beweise vor, nach denen er eine international anerkannte Straftat begangen hat, und er einen Prozess erhält, der den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
  • Bitte geben Sie den Aufenthaltsort von Rinchen Tsultrim bekannt und sorgen Sie dafür, dass er bis zu seiner Freilassung regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu seiner Familie und Rechtsbeiständen seiner Wahl erhält. Stellen Sie zudem sicher, dass er nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird.

Sachlage

Der 29-jährige Rinchen Tsultrim lebte als Mönch im Nangshig-Kloster in der autonomen tibetischen Präfektur Aba der Provinz Sichuan. Nach landesweiten Unruhen im Jahr 2008, begann er seine Ansichten über die chinesische Social Media-Plattform WeChat und über seine persönliche Website mit dem Titel "Zweifel an Tibet" zu veröffentlichen. 2018 wurde Rinchen Tsultrim von den örtlichen Sicherheitsbehörden aufgrund seiner kritischen Äußerungen zur chinesischen Politik zweimal verwarnt. Daraufhin wurde er streng überwacht und seine persönliche Website wurde abgeschaltet.

Rinchen Tsultrim soll sich seit dem 1. August 2019 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft befinden. Er wurde im März 2020 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im gleichen Monat erhielt seine Familie lediglich die Information, dass ihm "Aufwiegelung zum Separatismus" vorgeworfen wurde. Über seinen genauen Aufenthaltsort sowie seinen Gesundheitszustand und die Urteilsbegründung liegen Rinchen Tsultrims Familie bis heute keine offiziellen Informationen vor.

Rinchen Tsultrims Familie vermutet, dass seine Inhaftierung im Zusammenhang mit seinen politischen Meinungsäußerungen auf WeChat und seiner persönlichen Website stehen. Auf der Grundlage internationaler Menschenrechtsabkommen und -standards darf keine Person wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Unter dem Deckmantel der "Bekämpfung des Separatismus", des "Anti-Extremismus" und des "Anti-Terrorismus" gibt es in von Tibeter_innen besiedelten Gebieten Chinas sowie in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang schwere und massive Einschränkungen und Repressionen von ethnischen Minderheiten. Der Zugang zu und das Verlassen von tibetisch besiedelten Gebieten ist nach wie vor stark eingeschränkt, insbesondere für Journalist_innen, Akademiker_innen und Menschenrechtsorganisationen. Das macht es sehr schwierig, die Menschenrechtssituation in der Region zu recherchieren und zu dokumentieren.    

Im Juni 2020 hatten 50 unabhängige UN-Menschenrechtsexpert_innen China für die Unterdrückung religiöser und ethnischer Minderheiten, unter anderem in Tibet und Xinjiang, scharf kritisiert. Am 6. Oktober 2020 gaben 39 UN-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie ihre große Besorgnis über die Menschenrechtslage in Tibet, Xinjiang und anderen Regionen Chinas zum Ausdruck brachten. 44 UN-Mitgliedstaaten gaben am 21. Juni 2021 eine weitere gemeinsame Erklärung ab, in der sie dieselben ernsten Bedenken äußerten.

Laut den chinesischen Gesetzesvorschriften, die am 1. Februar in Kraft traten, müssen religiöse Gruppen "der Führung der Kommunistischen Partei Chinas folgen, die Sinisierung der Religion beibehalten und die sozialistischen Grundwerte praktizieren." Die Regierung versuchte, religiöse Lehren und Praktiken mit der Staatsideologie in Einklang zu bringen und die Kontrolle sowohl über staatlich anerkannte als auch nicht-anerkannte religiöse Gruppen umfassend zu verstärken. Berichte zeugen von der Zerstörung Tausender kultureller und religiöser Stätten, insbesondere im Nordwesten Chinas. Die staatliche Unterdrückung der Religion in Tibet und Xinjiang blieb weiterhin streng. Viele Menschen wurden aufgrund gewöhnlicher religiöser Praktiken willkürlich inhaftiert.