Burundi: Menschenrechtler freilassen!
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Der kongolesische Staatsangehörige Benjamin Babunga wurde am 26. Mai in Bujumbara in Burundi willkürlich festgenommen und ist seitdem im Gefängnis. Er arbeitet für eine humanitäre Organisation und hat die Regierung der Demokratischen Republik Kongo kritisiert. Benjamin Babunga wurde zunächst vom burundischen Geheimdienst festgehalten und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Ihm werden Spionage, Terrorismus und die Gefährdung der nationalen Sicherheit vorgeworfen.
Bitte setzt euch für Benjamin Babunga ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Justizminister
Alfred Ahingejeje
Minister of Justice
1880 – Bujumbura
BURUNDI
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Burundi
I.E. Frau Annonciata Sendazirasa
Berliner Str. 36
10715 Berlin
Fax: 030-2345 6720
E-Mail: info@ambaburundi-botschaft.de
Amnesty fordert:
- Stellen Sie bitte sicher, dass Benjamin Babunga unverzüglich freigelassen wird.
- Ich fordere Sie außerdem auf, dafür zu sorgen, dass keine Verwaltungs- oder Justizbehörde seine Freilassung behindert und dass seine körperliche Unversehrtheit, seine Sicherheit und seine Rechte gewahrt werden.
- In der Zwischenzeit muss Benjamin Babunga vor einer rechtswidrigen Überstellung in die Demokratische Republik Kongo geschützt werden, wo ihm allein wegen der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung eine Strafverfolgung drohen würde.
Sachlage
Benjamin Bagunga ist weiterhin rechtswidrig im Gefängnis, obwohl zwei Gerichte bereits seine vorläufige Freilassung angeordnet haben. Seine anhaltende Haft verstößt gegen seine Rechte auf Freiheit, auf ein faires Verfahren und darauf, sich rechtlich zu wehren. Am 26. Mai wurde er in Bujumbura, der Hauptstadt von Burundi, vom dortigen Geheimdienst festgenommen. Er arbeitet für eine Hilfsorganisation. Nach elf Tagen brachte man ihn in das Gefängnis von Mpimba. Die Behörden werfen ihm Spionage, Terrorismus und die Gefährdung der nationalen Sicherheit vor. Benjamin Babunga hat sich rechtlich gegen diese Beschuldigungen gewehrt. Am 15. Juli hat ein hohes Gericht in Mukaza entschieden, dass er vorläufig freigelassen werden muss. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt. Doch das Berufungsgericht in Mukaza hat das Gerichtsurteil bestätigt und seine Freilassung für den 10. August angeordnet. Trotzdem sitzt Benjamin Babunga immer noch im Gefängnis.
Hintergrundinformation
Benjamin Babunga ist ein kongolesischer humanitärer Helfer. Er beschäftigt sich mit der Geschichte und mit der Analyse politischer und sicherheitspolitischer Entwicklungen in der Region der afrikanischen Großen Seen. Seine Inhaftierung erfolgt vor dem Hintergrund willkürlicher Festnahmen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit und ungerechter Strafverfolgungen in Burundi, die Amnesty International schon lange anprangert. Die Menschenrechtsorganisation dokumentiert die Einschüchterung, Schikane, willkürliche Inhaftierung und Strafverfolgung von Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen und Oppositionellen. Die Behörden setzen unter anderem weit gefasste Straftatbestände im Bereich der nationalen Sicherheit ein, um friedliche Kritik zu unterdrücken.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Berichten von Amnesty International: Rhetoric versus reality: Repression of civil society continues under President Ndayishimiye’s government und Burundi: 10 years of unending impunity and repression.
Der Fall von Benjamin Babunga muss vor dem Hintergrund des bewaffneten Konflikts im Osten der Demokratischen Republik Kongo und der politischen Brisanz betrachtet werden, die mit jeglicher Stellungnahme zu diesem Konflikt einhergeht. Burundi hat Truppen in Süd-Kivu stationiert, um die kongolesischen Streitkräfte in ihrem Kampf gegen die von Ruanda unterstützte bewaffnete Gruppe M23 zu unterstützen. In ihrem Bericht von 2025 schätzte die UN- Sachverständigengruppe zur Demokratischen Republik Kongo, dass Anfang April 2025 mindestens 7.000 burundische Soldat*innen in Süd-Kivu stationiert waren. Die Beteiligung Burundis und anderer regionaler Akteure hat das Risiko einer umfassenderen regionalen Konfrontation erhöht. Zugleich leidet vor allem die Zivilbevölkerung nach wie vor unter den schweren Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen, die von den Konfliktparteien begangen werden.
Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht der UN- Sachverständigengruppe zur Demokratischen Republik Kongo von 2025 und dem Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom September 2025 zu den Menschenrechtsverletzungen in Nord- und Süd-Kivu.
Burundi ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. Diese Instrumente schützen unter anderem die Rechte auf Freiheit, auf Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, auf ein faires Gerichtsverfahren, auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf freie Meinungsäußerung. Die burundischen Behörden müssen diese Rechte achten und schützen und dürfen Benjamin Babunga nicht in ein Land überstellen, in dem ihm die reale Gefahr von Verfolgung oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen droht.