Burundi: Menschenrechtler freilassen!

Porträtfoto von Benjamin Babunga, der in einem Bürostuhl sitzt und in die Kamera lächelt.

Der kongolesische Staatsangehörige Benjamin Babunga wurde am 26. Mai in Bujumbara in Burundi willkürlich festgenommen und ist seitdem im Gefängnis. Er arbeitet für eine humanitäre Organisation und hat die Regierung der Demokratischen Republik Kongo kritisiert. Benjamin Babunga wurde zunächst vom burundischen Geheimdienst festgehalten und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Ihm werden Spionage, Terrorismus und die Gefährdung der nationalen Sicherheit vorgeworfen. 

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Minister,

der kongolesische Staatsangehörige Benjamin Babunga wurde am 26. Mai in Bujumbara in Burundi willkürlich festgenommen und ist seitdem im Gefängnis. Er arbeitet für eine humanitäre Organisation und hat die Regierung der Demokratischen Republik Kongo kritisiert. Benjamin Babunga wurde zunächst vom burundischen Geheimdienst festgehalten und hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Ihm werden Spionage, Terrorismus und die Gefährdung der nationalen Sicherheit vorgeworfen. 

Stellen Sie bitte sicher, dass Benjamin Babunga unverzüglich freigelassen wird.

Ich fordere Sie außerdem auf, dafür zu sorgen, dass keine Verwaltungs- oder Justizbehörde seine Freilassung behindert und dass seine körperliche Unversehrtheit, seine Sicherheit und seine Rechte gewahrt werden.

In der Zwischenzeit muss Benjamin Babunga vor einer rechtswidrigen Überstellung in die Demokratische Republik Kongo geschützt werden, wo ihm allein wegen der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung eine Strafverfolgung drohen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Minister,

I write to you to express concern about the continued unlawful detention of Benjamin Babunga despite two court decisions ordering his provisional release. His continued detention violates his right to liberty, fair trial and his right to an effective remedy.

On 26 May, Benjamin Babunga, a Congolese national and humanitarian worker, was arrested in Bujumbura, Burundi’s economic capital, and detained by the National Intelligence Service before being transferred to Mpimba Prison, after 11 days. He was accused of espionage, terrorism and threat to national security. He pursued the available legal remedies and on 15 July, obtained a decision from the High Court of Mukaza granting him provisional release. After the Public Prosecutor Office’s appeal, the Mukaza Court of Appeal upheld the lower court’s decision to grant his release on 10 August. Despite the two decisions issued in his favour and efforts undertaken by his lawyers for their enforcement, Benjamin Babunga remains in detention.

Benjamin Babunga should never have been detained for expressing his views. His continued detention, despite court rulings, also violates Burundi’s Constitution and the country’s obligations under the African Charter on Human and Peoples’ Rights and the International Covenant on Civil and Political Rights.

In light of the above, I urge you to take all measures within your authority to ensure Benjamin Babunga’s immediate release. I further call on you to ensure that no administrative or judicial authority obstructs his release and that his physical integrity, safety and rights are respected. In the meantime, Benjamin Babunga must be protected from any unlawful transfer to the Democratic Republic of Congo, where he would be at risk of prosecution solely for exercising his right to freedom of expression.

Yours sincerely,

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Appell an

Justizminister
Alfred Ahingejeje
Minister of Justice
1880 – Bujumbura 
BURUNDI 

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Burundi
I.E. Frau Annonciata Sendazirasa
Berliner Str. 36
10715 Berlin

Fax: 030-2345 6720
E-Mail: info@ambaburundi-botschaft.de

Amnesty fordert:

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Benjamin Babunga unverzüglich freigelassen wird.
  • Ich fordere Sie außerdem auf, dafür zu sorgen, dass keine Verwaltungs- oder Justizbehörde seine Freilassung behindert und dass seine körperliche Unversehrtheit, seine Sicherheit und seine Rechte gewahrt werden.
  • In der Zwischenzeit muss Benjamin Babunga vor einer rechtswidrigen Überstellung in die Demokratische Republik Kongo geschützt werden, wo ihm allein wegen der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung eine Strafverfolgung drohen würde.

     

Sachlage

Benjamin Bagunga ist weiterhin rechtswidrig im Gefängnis, obwohl zwei Gerichte bereits seine vorläufige Freilassung angeordnet haben. Seine anhaltende Haft verstößt gegen seine Rechte auf Freiheit, auf ein faires Verfahren und darauf, sich rechtlich zu wehren. Am 26. Mai wurde er in Bujumbura, der Hauptstadt von Burundi, vom dortigen Geheimdienst festgenommen. Er arbeitet für eine Hilfsorganisation. Nach elf Tagen brachte man ihn in das Gefängnis von Mpimba. Die Behörden werfen ihm Spionage, Terrorismus und die Gefährdung der nationalen Sicherheit vor. Benjamin Babunga hat sich rechtlich gegen diese Beschuldigungen gewehrt. Am 15. Juli hat ein hohes Gericht in Mukaza entschieden, dass er vorläufig freigelassen werden muss. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt. Doch das Berufungsgericht in Mukaza hat das Gerichtsurteil bestätigt und seine Freilassung für den 10. August angeordnet. Trotzdem sitzt Benjamin Babunga immer noch im Gefängnis.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Benjamin Babunga ist ein kongolesischer humanitärer Helfer. Er beschäftigt sich mit der Geschichte und mit der Analyse politischer und sicherheitspolitischer Entwicklungen in der Region der afrikanischen Großen Seen. Seine Inhaftierung erfolgt vor dem Hintergrund willkürlicher Festnahmen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit und ungerechter Strafverfolgungen in Burundi, die Amnesty International schon lange anprangert. Die Menschenrechtsorganisation dokumentiert die Einschüchterung, Schikane, willkürliche Inhaftierung und Strafverfolgung von Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen und Oppositionellen. Die Behörden setzen unter anderem weit gefasste Straftatbestände im Bereich der nationalen Sicherheit ein, um friedliche Kritik zu unterdrücken. 

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Berichten von Amnesty International: Rhetoric versus reality: Repression of civil society continues under President Ndayishimiye’s government und Burundi: 10 years of unending impunity and repression.

Der Fall von Benjamin Babunga muss vor dem Hintergrund des bewaffneten Konflikts im Osten der Demokratischen Republik Kongo und der politischen Brisanz betrachtet werden, die mit jeglicher Stellungnahme zu diesem Konflikt einhergeht. Burundi hat Truppen in Süd-Kivu stationiert, um die kongolesischen Streitkräfte in ihrem Kampf gegen die von Ruanda unterstützte bewaffnete Gruppe M23 zu unterstützen. In ihrem Bericht von 2025 schätzte die UN- Sachverständigengruppe zur Demokratischen Republik Kongo, dass Anfang April 2025 mindestens 7.000 burundische Soldat*innen in Süd-Kivu stationiert waren. Die Beteiligung Burundis und anderer regionaler Akteure hat das Risiko einer umfassenderen regionalen Konfrontation erhöht. Zugleich leidet vor allem die Zivilbevölkerung nach wie vor unter den schweren Menschenrechtsverletzungen und Übergriffen, die von den Konfliktparteien begangen werden. 

Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht der UN- Sachverständigengruppe zur Demokratischen Republik Kongo von 2025 und dem Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom September 2025 zu den Menschenrechtsverletzungen in Nord- und Süd-Kivu.

Burundi ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte  und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. Diese Instrumente schützen unter anderem die Rechte auf Freiheit, auf Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, auf ein faires Gerichtsverfahren, auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf freie Meinungsäußerung. Die burundischen Behörden müssen diese Rechte achten und schützen und dürfen Benjamin Babunga nicht in ein Land überstellen, in dem ihm die reale Gefahr von Verfolgung oder anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen droht.