Todesstrafe für zwei Männer

Diese Urgent Action ist beendet!

Am 27. Juli 2019 wurden Ali Mohamed Hakeem al-Arab, Ahmed Isa Ahmed Isa al-Malali und ein weiterer Mann durch ein Erschießungskommando hingerichtet. Am 6. Mai 2019 hatte das Kassationsgericht Bahrains die Todesurteile gegen Ali Mohamed Hakeem el-Arab und Ahmed Issa Ahmed al-Malali bestätigt. Die beiden Männer waren u.a. wegen der "Gründung und Mitwirkung in einer terroristischen Gruppierung" angeklagt und in einem unfairen Massenverfahren zum Tode verurteilt worden. Sicherheitskräfte hatten sie gefoltert und misshandelt. Der dritte Mann war in einem anderen Verfahren wegen Mordes zum Tode verurteilt worden.

Ali al-Arab, Student aus Bahrain

Ali al-Arab, Student aus Bahrain

Am 31. Januar verurteilte das Vierte Hohe Strafgericht von Bahrain Ali Mohamed Hakeem al-Arab und Ahmad al-Malali zum Tode. Sie waren u. a. der "Gründung und Mitwirkung an einer terroristischen Gruppierung" angeklagt. Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, wurde Ali Mohamed Hakeem al-Arab nach seiner Verlegung ins Jaw-Gefängnis gefoltert.

Appell an

König

Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa

Office of His Majesty the King

P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama

BAHRAIN

Sende eine Kopie an

Minister für Justiz und islamische Angelegenheiten

Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa

Ministry of Justice and Islamic Affairs

P. O. Box 450, al-Manama

BAHRAIN

Fax: (00 973) 1753 12 84

Twitter: @Khaled_Bin_Ali

Botschaft des Königreichs Bahrain

S. E. Herrn Abdulla Abdullatif Abdulla Abdullatif

Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin


Fax: 030-8687 7788

E-Mail: info@bahrain-embassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie, Ali Mohamed Hakeem al-Arab und Ahmad al-Malalis Schuldsprüche und Todesurteile aufzuheben und als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen.
  • Bitte ordnen Sie vollständige Neuverhandlungen für Ali Mohamed Hakeem al-Arab und Ahmad al-Malali an, die sich an die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren halten und bei denen nicht auf Folter zurückgegriffen wird. Außerdem bitte ich Sie, eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Foltervorwürfe durchzuführen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
  • Gehen Sie bitte Ihrer Pflicht, Straftaten zu ahnden und die Täter zur Verantwortung zu ziehen, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und Bahrains internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen nach.

Sachlage

Am 31. Januar verkündete das Vierte Hohe Strafgericht in Bahrains Hauptstadt Manama das Urteil gegen 60 Angeklagte, von denen zwölf abwesend waren. Zwei von ihnen, Ali Mohamed Hakeem al-Arab und Ahmad al-Malali, wurden zum Tode verurteilt. 56 weitere erhielten Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslänglich. Zwei Männer wurden freigesprochen. Das Gericht entzog zudem 47 Angeklagten die Staatsbürgerschaft. Die Anklagen lauteten u. a. auf "Gründung und Mitwirkung an einer terroristischen Gruppierung", "Schulung des Umgangs mit Waffen und Sprengstoffen", "Mord und versuchter Mord an Polizeiangehörigen" und "Hilfe beim Ausbruch und Verstecken von Angeklagten des Verfahrens". Das Gerichtsverfahren gegen die 60 Angeklagten begann am 22. August 2017. "Geständnisse" von Ali Mohamed Hakeem al-Arab wurden vom Gericht als Beweise zugelassen, obwohl er angibt, sie unter Folter abgelegt zu haben. Das Rechtsmittelverfahren der Verurteilten begann am 8. März.

Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, wurde Ali Mohamed Hakeem al-Arab nach dem Urteil in das Jaw-Gefängnis verlegt. Während der ersten Woche wurde er in Einzelhaft gehalten. Ali Mohamed Hakeem al-Arab soll dort bis Mitte Februar eine Woche lang täglich zwischen Mitternacht und Sonnenaufgang gefoltert worden sein. Seine Familie durfte ihn zum ersten Mal am 4. März besuchen. Ali Mohamed Hakeem al-Arab ist zur Zeit mit zwei anderen Gefangenen in einer 1x2,5 m großen Zelle inhaftiert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ali Mohamed Hakeem al-Arab wurde am 9. Februar 2017 zusammen mit seinem Cousin Ahmed Mohammad Saleh al-Arab, einem bahrainischen Pfleger in Ausbildung, festgenommen. Dieser war am 1. Januar 2017 zusammen mit mehreren weiteren Gefangenen aus dem Jaw-Gefängnis ausgebrochen war. Bei dem Ausbruch kam ein Polizist ums Leben (siehe dazu: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-021-2014-2/lebenslange-haft-nac…). Ahmed Mohammad Saleh al-Arab hat bereits mehrere Gefängnisstrafen verbüßt, zu denen er nach unfairen Verfahren, zum Beispiel aufgrund erzwungener "Geständnisse", verurteilt wurde. Das Innenministerium veröffentlichte am 9. Februar 2017 eine Erklärung, in der Ali Mohamed Hakeem al-Arab als "der Hauptverdächtige" im Zusammenhang mit der Tötung eines Polizeibeamten am 29. Januar 2017 identifiziert wurde, nachdem "zwei Kalaschnikow-Gewehre und drei weitere Schusswaffen in seinem Besitz gefunden wurden" und aufgrund seiner "Unterstützung von Ausgebrochenen aus dem Jaw-Gefängnis". Dies bezieht sich auf den Ausbruch von mehreren Gefangenen, darunter auch sein Cousin Ahmed Mohammad Saleh al-Arab, am 1. Januar 2017.

Ali Mohamed Hakeem al-Arab wurde zunächst im Kriminalkommissariat (CID) festgehalten. Er gibt an, dort gefoltert worden zu sein. Ihm wurden nach eigenen Angaben Zehennägel gezogen, er erhielt Elektroschocks, wurde geschlagen und gezwungen, mit verbundenen Augen ein "Geständnis" zu unterschreiben. Ali Mohamed Hakeem al-Arab wurde am 7. März 2017 in das Dry-Dock-Gefängnis gebracht, wo er wiederholt auf beide Beine geschlagen wurde, woraufhin er kaum stehen konnte. Am 31. Januar 2018, dem Tag seiner Verurteilung, wurde er ins Jaw-Gefängnis verlegt.

Am 6. Juli 2017 schickten die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen und der Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe einen Brief an die bahrainischen Behörden, in dem sie ihre tiefe Sorge über die Folter- und Misshandlungsvorwürfe von Ali Mohamed Hakeem al-Arab im Kriminalkommissariat und im Dry-Dock-Gefängnis ausdrückten. Folter und andere Misshandlungen, darunter längere Phasen der Einzelhaft, der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und Schläge, sind laut Völkerrecht unter allen Umständen verboten.

Bahrain ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, welcher das Recht auf Leben und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren anerkennt. Dazu gehört auch das Recht auf Nicht-Aussage, wenn man sich selbst belasten würde oder seine Schuld gestehen müsste. Der UN-Menschenrechtsausschuss vertritt den Standpunkt, dass die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, das nicht den Regeln des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte entspricht, eine Verletzung von Artikel 6 des Paktes (Recht auf Leben) ist. In einem Bericht von 2012 betonte der damalige UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, dass es "willkürlich" sei, die Todesstrafe zu verhängen, wenn "das Gerichtsverfahren nicht an den höchsten Maßstäben für faire Gerichtsverfahren orientiert war".

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften der verurteilten Person, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Bis heute haben 106 Länder die Todesstrafe als Strafe für alle Straftaten abgeschafft und mehr als zwei Drittel der Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.