Bahrain: Menschenrechtler muss freigelassen werden!

Das Bild zeigt einen Mann der in einem Rollstuhl sitzt und die Hand zum Victory-Zeichen hebt.

Der Menschenrechtsverteidiger Dr. Abduljalil al-Singace bei einer Demonstration in der Stadt Riffa in Bahrain (Archivaufnahme aus dem Jahr 2011)

Dr. Abduljalil al-Singace befindet sich nach mittlerweile sechs Monaten Hungerstreik in einem besorgniserregenden Gesundheitszustand. Seit Ende November 2021 wird ihm das wöchentliche Videogespräch mit seiner Familie versagt. Der Akademiker und Menschenrechtsverteidiger hat wegen seiner friedlichen Teilnahme an den Unruhen 2011 bereits mehr als zehn Jahre einer lebenslangen Haftstrafe im Jaw-Gefängnis von Bahrain verbüßt. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Bis dahin benötigt er sofortigen Zugang zu medizinischer Versorgung.

Appell an

Shaikh Hamad bin'Issa Al Khalifa

Office of His Majesty the King

P.O. Box 555

Rifa'a Palace

al-Manama, BAHRAIN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Bahrain

S. E. Herrn Abdulla Abdullatif Abdulla Abdullatif

Klingelhöferstr. 7

10785 Berlin


Fax: 030-868 777 88

E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Wir bitten Sie, Dr. Abduljalil al-Singace umgehend und bedingungslos freizulassen, da er sich nur deshalb in Haft befindet, weil er von seinen Rechten auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung Gebrauch machte.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung eine angemessene medizinische Versorgung erhält, die der medizinischen Ethik und deren Grundsätzen der Vertraulichkeit, der Patientenautonomie und der Einwilligung nach Aufklärung entspricht.
  • Außerdem fordern wir Sie auf, dafür zu sorgen, dass er wieder die Möglichkeit erhält, per Videoanruf mit seiner Familie zu sprechen, und dass seine Arbeit unverzüglich seinen Angehörigen ausgehändigt wird.

Sachlage

Dr. Abduljalil al-Singace verbüßt eine lebenslange Haftstrafe wegen seiner friedlichen Teilnahme an den Unruhen 2011 in Bahrain. Dass er bereits seit mehr als zehn Jahren im Jaw-Gefängnis inhaftiert ist, ist ein Verstoß gegen seine Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Mit Beginn seines siebten Monats in Hungerstreik hat sich sein Gesundheitszustand so weit verschlechtert, dass der diensthabende Arzt und ein Notfallteam eingreifen und ihn mit Sauerstoff versorgen mussten.

Am 8. Juli 2021 ist Dr. Abduljalil al-Singace in einen Hungerstreik getreten, um gegen die Beschlagnahmung eines Buchs über bahrainische Dialekte, an dem er die letzten vier Jahre gearbeitet hatte, durch die Gefängnisbehörden zu protestieren. Zehn Tage darauf wurde er vom Gefängnis in die Kanoo-Klinik verlegt, wo er seither inhaftiert ist. Im gleichen Monat erklärte die Ombudsperson des bahrainischen Innenministeriums, dass das Buch von Dr. Abduljalil al-Singace seiner Familie nicht ausgehändigt werden könne, solange eine "rechtliche Entscheidung" noch ausstehe. Doch obwohl das Buch in einem Urteil vom November 2021 als unpolitisch deklariert wurde, ist eine Rückgabe bisher nicht erfolgt.

Ende November 2021 wurden die wöchentlichen Videogespräche von Dr. Abduljalil al-Singace mit seiner Familie eingestellt, und so konnte er auch sein neugeborenes Enkelkind noch nicht sehen. Aus Protest weigert er sich seither, Infusionen zuzulassen und Vitaminpräparate und Medikamente einzunehmen. Dr. Abduljalil al-Singace leidet an weiteren Krankheiten wie starken, in Schüben auftretenden Kopfschmerzen, einem Prostataproblem, Arthritis im Schultergelenk, Zittern, Taubheitsgefühlen und einer Verminderung des Sehvermögens, für die er bisher keine angemessene medizinische Versorgung erhalten hat. Er hat noch immer keine Informationen über das Ergebnis eines MRTs im November 2021 erhalten und wartet weiterhin auf ein CT, das sein Arzt angefordert hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Dr. Abduljalil al-Singace ist ein Akademiker, Blogger und Menschenrechtsverteidiger aus Bahrain. Er gehört zu einer Gruppe von insgesamt 14 oppositionellen Aktivisten, die während der Demonstrationen in Bahrain zwischen dem 17. März und 9. April 2011 festgenommen wurden. In den meisten Fällen drangen mehrere Sicherheitskräfte mitten in der Nacht in das jeweilige Haus ein und brachten den Betroffenen an einen unbekannten Ort, wo er wochenlang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde. Viele der 14 Aktivisten gaben an, während der ersten Tage in Haft gefoltert worden zu sein, als sie von Angehörigen des Geheimdienstes NSA verhört wurden. Der Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen wurde ihnen während der Verhöre direkt nach ihrer Festnahme untersagt. Das Verhör durch den Militärstaatsanwalt, das noch vor dem Gerichtsverfahren stattfand, konnten einige in Gegenwart ihres Rechtsbeistands absolvieren. Andere jedoch durften erst am ersten Gerichtstermin im Mai 2011 Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen aufnehmen. Alle 14 Männer sahen im Gerichtssaal zum ersten Mal seit ihrer Festnahme ihre Angehörigen wieder. Am 22. Juni 2011 gab das Gericht für Nationale Sicherheit, ein Militärgericht, die Urteile bekannt. Es befand die Angeklagten unter anderem der "Bildung von Terrorgruppen mit dem Ziel, die Herrschaft des Königs zu beenden und die Verfassung zu verändern" für schuldig. Im April 2012 wurde der Fall für ein Berufungsverfahren an ein Zivilgericht übergeben. Am 6. Januar 2013 wurde das Urteil vom Kassationsgericht bestätigt.

Im Juni 2011 wurde die durch einen königlichen Erlass eingerichtete Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry – BICI) damit betraut, Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Protesten im Februar und März 2011 zu untersuchen und darüber zu berichten. Bei Vorlage des BICI-Berichts im November 2011 verpflichtete sich die Regierung öffentlich zur Umsetzung der in dem Bericht geäußerten Empfehlungen. Stattdessen hat sie in den letzten zehn Jahren jedoch einen Weg der anhaltenden Unterdrückung eingeschlagen, Oppositionsgruppen und unabhängige Medien aufgelöst und friedliche Aktivist_innen zu harten Strafen verurteilt. Der BICI-Bericht dokumentiert die Folter und Misshandlung von Dr. Abduljalil al-Singace. Während einer zweimonatigen Einzelhaft habe die Polizei ihm nachts Schläge verabreicht, seine Krücken konfisziert, die er wegen einer Behinderung dringend braucht, ihn gezwungen, "längere Zeit auf einem Bein zu stehen", ihm eine Krücke "in die Genitalien" gedrückt und "ihm mit Vergewaltigung gedroht und sexualisierte Bemerkungen über seine Frau und seine Tochter gemacht".