DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Ägypten: Zwölf drohende Hinrichtungen
© Amnesty International
Zwölf zum Tode Verurteilten droht unmittelbar die Hinrichtung, nachdem Ägyptens höchstes Berufungsgericht am 14. Juni ihre Todesurteile nach einem grob unfairen Massenprozess bestätigt hat. Sie wurden wegen ihrer Beteiligung an den Protesten im Zusammenhang mit dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Mursi im Juli 2013 zum Tode verurteilt. Ihre Todesurteile müssen sofort umgewandelt und ihre Schuldsprüche aufgehoben werden.
Appell an
Präsident
President Abdelfattah al-Sisi
Office of the President
Al Ittihadia Palace
Cair
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Botschaft von Ägypten
S. E. Herrn
Khaled Mohamed Galaleldin Abdelhamid
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie höflich und mit Nachdruck auf, die Todesurteile umzuwandeln, ihre Schuldsprüche aufzuheben und Neuverhandlungen in Übereinstimmung mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren unter Ausschluss erzwungener "Geständnisse" und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe anzuordnen.
- Ich bitte Sie außerdem dringend, alle geplanten Hinrichtungen zu stoppen, alle bestehenden Todesurteile umzuwandeln und unverzüglich ein offizielles Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
Sachlage
Das ägyptische Kassationsgericht, das höchste Berufungsgericht des Landes, bestätigte am 14. Juni die Todesurteile gegen zwölf Männer. Die Todesurteile waren in einem grob unfairen Massenverfahren verhängt worden. Nur der ägyptische Präsident kann nun noch die Todesurteile umwandeln oder einem Gnadengesuch zustimmen. Zu den zwölf Männern gehören ein ehemaliger Minister, ein ehemaliger Parlamentarier und andere hochrangige Persönlichkeiten der verbotenen Muslimbruderschaft. Sie alle werden unter Bedingungen in Haft gehalten, die gegen das absolute Verbot von Folter und anderen Misshandlungen verstoßen, dazu zählt unter anderem eine verlängerte Einzelhaft und die Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung.
Im September 2018 verhängte eine für Terrorismus zuständige Kammer des Strafgerichts von Kairo Todesurteile gegen 75 Personen. Im Schuldspruch werden ihnen die Teilnahme an regierungskritischen Protesten, die Ermordung von sieben Angehörigen der Sicherheitskräfte und zehn weiteren Personen, versuchter Mord und weitere Anklagen im Zusammenhang mit der Auflösung des Sitzstreiks am Rabaa al-Adawiya-Platz sowie anderen regierungskritischen Protesten und Zusammenstößen zwischen Anhänger_innen und Gegner_innen des ehemaligen Präsidenten Mohamed Mursi im Zeitraum 21. Juni bis 14. August 2013 zur Last gelegt. Amnesty International hielt das Massenverfahren mit insgesamt 739 Angeklagten für grob unfair. Trotzdem bestätigte das Kassationsgericht das Urteil und sprach alle Angeklagten in allen Punkten schuldig, ohne ihre individuelle strafrechtliche Verantwortung festzustellen. Das Verfahren war von Verletzungen der internationalen Standards für faire Verfahren gekennzeichnet – darunter das Recht auf eine angemessene Verteidigung; das Recht, sich nicht selbst zu belasten; das Recht auf ein Verfahren vor einem zuständigen, unparteiischen und unabhängigen Gericht; das Recht, Zeug_innen aufzurufen und Zeug_innen der Anklage zu befragen, und das Recht auf eine sorgfältige richterliche Überprüfung.
Hintergrundinformation
Während der Auflösung des Sitzstreiks am Rabaa al-Adawiya-Platz und am al-Nahda Platz im Großraum Kairo wurden am 14. August 2013 mindestens 900 Demonstrant_innen getötet. Über 1000 weitere Demonstrierende wurden verletzt. Die Proteste standen im Zusammenhang mit dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Mursi im Juli 2013. Offiziellen Zahlen zufolge wurden während der Auflösung des Sitzstreiks am Rabaa al-Adawiya-Platz sechs Sicherheitskräfte getötet, drei weitere Ordnungskräfte starben zwei Tage später. Vor und nach der Auflösung der Sitzstreiks nahmen die Behörden hunderte hochrangige Persönlichkeiten, Mitglieder und Unterstützer_innen der Muslimbruderschaft und weitere Demonstrierende und Journalist_innen fest.
Am 8. September 2018 verhängte eine für Terrorismus zuständige Kammer des Strafgerichts von Kairo neben 75 Todesurteilen, 47 lebenslange Haftstrafen und Gefängnisstrafen von fünf bis zehn Jahren gegen 612 Personen. Im Zeitraum, in dem die Gerichtsanhörungen stattfanden, starben fünf weitere Personen. Nacha Auffassung von Amnesty International war dieses Massenverfahren grob unfair. Am 14. Juni 2021 bestätigte das Kassationsgericht zwölf der Todesurteile, wandelte die Todesurteile von 31 Männern zu Haftstrafen um und bestätigte die Gefängnisstrafen. In dem Massenverfahren mit insgesamt 739 Angeklagten wurde niemand freigesprochen. Das Strafgericht von Kairo und das Kassationsgericht haben alle Angeklagten in allen Punkten für schuldig befunden, ohne ihre individuelle strafrechtliche Verantwortung festzustellen. Zudem wurden keine Ermittlungen zu den von den Angeklagten erhobenen Vorwürfen über Verschwindenlassen und Folter eingeleitet. Rechtsbeistände berichteten Amnesty International, dass der Vorsitzende Richter des ersten Prozesses eine klare Voreingenommenheit gegenüber den Angeklagten zeigte. Während der Gerichtsanhörung sowie in einem anderen Verfahren, das von Amnesty International untersucht wurde äußerte er sich öffentlich kritisch zu dem Sitzstreik am Rabaa Al-Adawiya Platz sowie zu Mitgliedern und Unterstützer_innen der Muslimbruderschaft. Die Verteidiger bemängelten, dass der Vorsitzende Richter ihre Möglichkeiten eingeschränkt habe, Zeug_innen der Anklage ins Kreuzverhör zu nehmen und Zeug_innen im Namen der Angeklagten zu befragen. Zudem äußerten die Rechtsbeistände Bedenken wegen der Verletzung des Rechts auf wirkungsvollen Rechtsbeistand, einschließlich der Weigerung der Behörden, den Rechtsbeiständen Gespräche unter vier Augen mit ihren Mandanten zu gestatten. Darüber hinaus führte das Kassationsgericht Rechtsbeiständen zufolge keine sorgfältige Überprüfung der Verfahrensgrundlagen durch: Es wurden keine Überprüfung bezüglich der Hinlänglichkeit der belastenden Beweise durchgeführt, und die Möglichkeit eines Plädoyers zu den dargelegten Fakten wurde ihnen ebenfalls nicht gestattet.
Die Entscheidung der Gerichte, keine individuelle strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten festzustellen, stützt sich auf das drakonische Versammlungsgesetz (Gesetz Nr. 10/1914). Unter diesem Gesetz werden alle Teilnehmer_innen einer Versammlung von mehr als fünf Personen mit dem Ziel, "ein Verbrechen zu begehen, die Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften zu behindern oder zu verzögern", oder bei dem Versuch "die Behörden zu beeinflussen", die individuelle strafrechtliche Verantwortung für alle während der Versammlung begangenen Straftaten zugeschrieben, sofern die Teilnehmer_innen sich des Ziels der Versammlung bewusst waren (Paragrafen 2 und 3 des Gesetzes Nr. 10/1914). Zudem beriefen sie sich auf Paragraf 32 des ägyptischen Strafgesetzbuches, der das Verhängen besonders schwerer Strafen zulässt, wenn eine einzelne Tat mehrere Verbrechen umfasst oder wenn mehrere Verbrechen zu einem einzigen kriminellen Zweck verübt wurden. Sechs der zwölf Männer, die zum Tode verurteilt wurden, befanden sich im Juli 2013 - vor der Auflösung des Sitzstreiks auf dem Rabaa-Al-Adawiya-Platz im August 2013 – in Haft, welches die Fehlerhaftigkeit dieser Urteile verdeutlicht. Die Urteile liefern keine Begründung für die Verhängung unterschiedlicher Strafen, obwohl alle Angeklagten in denselben Punkten für schuldig befunden wurden.
Hinrichtungstermine werden von den ägyptischen Behörden nicht angekündigt, und Familien oder Rechtsbeistände werden über den Tag der Hinrichtung in der Regel nicht in Kenntnis gesetzt. Meist haben sie nicht die Möglichkeit, den Gefangenen im Todestrakt ein letztes Mal zu besuchen. All dies stellt Verstöße gegen das ägyptische Recht dar. Seit Oktober 2020 werden Hinrichtungen zunehmend in beschleunigten Verfahren vollstreckt, was vermuten lässt, dass die Hinrichtungen der zwölf Männer unmittelbar bevorstehen. Allein in diesem Jahr sind laut Medienberichten mindestens 74 Männer und Frauen hingerichtet worden. 2020 sind mindestens 107 Personen hingerichtet worden, was Ägypten zu Platz drei der Länder mit den höchsten Exekutionsraten macht.
Fünf der zwölf Männer, die im Tora-Hochsicherheitsgefängnis, auch bekannt als Skorpion-Gefängnis, inhaftiert sind, wurden Familienbesuche verweigert. Sie werden seit ihrer Inhaftierung auf unbestimmte Zeit in Einzelhaft gehalten, was gegen das absolute Folterverbot verstößt. Andere Häftlinge beklagen sich über unzureichenden Zugang zu frischer Luft, Sonnenlicht oder Zeit außerhalb ihrer Zellen. Die Gefängnisbehörden würden ihnen zudem den Zugang zur Grundversorgung, einschließlich zu Nahrung, Kleidung und Hygieneprodukten, verweigern, auch wenn die Kosten dafür von ihnen selbst oder ihren Familien getragen würden. Fünf der zwölf Männer berichteten zudem, von Gefängniswärtern geschlagen und beleidigt worden zu sein. Acht von ihnen gaben an, dass ihnen der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert wird. Unter anderem erhalten sie keine Medikamente bei bereits bestehenden Erkrankungen und werden nicht in Krankenhäuser außerhalb des Gefängnisses verlegt, um dort die notwendigen medizinischen Untersuchungen zu ermöglichen oder bereits bestehende Erkrankungen zu behandeln. Amnesty International hatte zuvor dokumentiert, wie die Gefängnisbehörden in Ägypten politische Gegner_innen unter besonders grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen festhalten und ihnen die medizinische Versorgung verweigern, um sie zu bestrafen.