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Ägypten: UN-Sonderberichterstatterin kritisiert Inhaftierung

Der ägyptische Anwalt und Menschenrechtsaktivist Ibrahim Metwaly (Archivaufnahme)
© privat
Der Menschenrechtsanwalt Ibrahim Metwaly, Mitbegründer einer Organisation der Familien von Opfern des Verschwindenlassens in Ägypten, ist seit dem 10. September 2017 willkürlich inhaftiert. Am 15. Januar 2025 gab die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Situation von Menschenrechtsverteidiger*innen eine Erklärung ab, in der sie die Anwendung von Antiterrorgesetzen zur Inhaftierung von Menschenrechtsver-teidiger*innen verurteilte. In ihrer Erklärung wies sie auf die lange willkürliche Inhaftierung von Ibrahim Metwaly und die Verweigerung einer angemessenen medizinischen Versorgung durch die ägyptischen Behörden hin. Ibrahim Metwaly muss unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden, da er allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte festgehalten wird, zu denen auch das Bemühen um Wahrheit und Gerechtigkeit für seinen verschwundenen Sohn gehört.
Setzt euch für Ibrahim Metwaly ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Mohamed Shawky Ayyad
Office of the Public Prosecutor
Madinat al-Rehab
Kairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Twitter: @EgyptianPPO
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S.E. Herr Dr. Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6–7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie hiermit, Ibrahim Metwaly unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er nur deshalb inhaftiert ist, weil er friedlich seine Menschenrechte ausgeübt hat.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung unter Bedingungen festgehalten wird, die den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen, und dass er Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält, erforderlichenfalls auch in Krankenhäusern außerhalb des Gefängnisses, sowie Zugang zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen.
Sachlage
Der Menschenrechtsanwalt Ibrahim Metwaly ist seit dem 10. September 2017 willkürlich inhaftiert. Der Mitbegründer der Organisation Families of the Disappeared in Egypt wurde am Internationalen Flughafen Kairo von Sicherheitskräften festgenommen. Er war auf dem Weg nach Genf, um dort auf Einladung der UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens über das Problem des Verschwindenlassens in Ägypten zu sprechen. Nach seiner Festnahme wurde er zwei Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und dann der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) vorgeführt. In dieser Zeit wurde er gefoltert oder anderweitig misshandelt. Seinen Rechtsbeiständen berichtete er, dass Beamt*innen der Nationalen Sicherheitsbehörde (NSA) ihn vollständig entkleidet, ihm an verschiedenen Stellen seines Körpers Elektroschocks versetzt, ihn mit Wasser übergossen und geschlagen hätten.
Ibrahim Metwaly wurde zunächst in Untersuchungshaft gehalten, während die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Kommunikation mit "ausländischen Stellen" und der Verbreitung von "Falschnachrichten" unter dem Aktenzeichen 900 aus dem Jahr 2017 liefen. Das SSSP eröffnete zwei neue Strafverfahren gegen ihn, nämlich die Fälle Nr. 1470 im Jahr 2019 und Nr. 786 im Jahr 2020, mit ähnlichen Anklagen. Diese als "Rotation" bezeichnete missbräuchliche Praxis wird von den Behörden systematisch gegen Kritiker*innen eingesetzt, um sie auf unbestimmte Zeit in Untersuchungshaft zu halten. Dieses Vorgehen verstößt gegen ägyptisches Recht, das eine Höchstdauer von zwei Jahren für die Untersuchungshaft vorsieht. Im September und Oktober 2024 stellten die ägyptischen Behörden Ibrahim Metwaly in den Fällen Nr. 900 und Nr. 1470 unter anderem wegen "Beitritts zu einer Gruppe, die unter Verstoß gegen das Gesetz gegründet wurde, und Begehung des Verbrechens der Terrorismusfinanzierung" vor Gericht. Seine Rechtsbeistände haben bisher keinen Zugang zu seinen Akten erhalten, und es wurden noch keine Verhandlungstermine angesetzt.
Im Juni 2022 wurde Ibrahim Metwaly nach fünf Jahren im Tora-Gefängnis ins Badr-Gefängnis verlegt, wo er sich nach wie vor befindet. Ibrahim Metwaly leidet an mehreren gesundheitlichen Problemen, darunter eine vergrößerte Prostata, die laut Fachmediziner*innen dringend operiert werden muss. Am 4. Dezember 2024 beantragte seine Familie beim SSSP die Genehmigung für seine Verlegung in eine Fachklinik außerhalb des Gefängnisses, um sich einer dringenden Prostataoperation zu unterziehen. Der Antrag der Familie blieb jedoch unbeantwortet.
Hintergrundinformation
Ibrahim Metwaly ist Anwalt und Mitbegründer der Organisation Families of the Disappeared in Egypt (Familien von Opfern des Verschwindenlassens in Ägypten). Er hatte die Gruppe gegründet, weil sein Sohn Amr am 8. Juli 2013 Opfer des Verschwindenlassens wurde. Ibrahim Metwaly suchte in Polizeistationen, Gefängnissen, Krankenhäusern und Leichenhallen erfolglos nach seinem Sohn. Die ägyptischen Sicherheitskräfte leugneten jegliche Kenntnis über seinen Verbleib. Amr ist noch immer "verschwunden", aber seine Familie hat nach der Festnahme von Ibrahim Metwaly aus Angst vor weiteren Repressalien aufgehört, nach ihm zu suchen. Am 12. September 2017, nach der Festnahme von Ibrahim Metwaly, ordnete die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) eine 15-tägige Untersuchungshaft für den Menschenrechtsanwalt an. Ihm wurde vorgeworfen, eine illegale Gruppierung gegründet zu haben, die sich "Organisation der Familien von Opfern des Verschwindenlassens" nennt. Zudem wurde ihm vorgeworfen, "Falschinformationen zu verbreiten" und "mit ausländischen Gruppen zu konspirieren, um der nationalen Sicherheit Ägyptens zu schaden".
Zu dem Prinzip der Rotation gehört, dass die SSSP neue (konstruierte) Strafverfahren auf der Grundlage ähnlicher Vorwürfe gegen Personen einleitet, deren Freilassung bevorsteht, um diese so länger in Untersuchungshaft halten zu können. Die SSSP hat unter Fallnummer 1470 aus dem Jahr 2019 und Fallnummer 786 aus dem Jahr 2020 Ermittlungen zu neuen Fällen gegen Ibrahim Metwaly eingeleitet.
Ibrahim Metwaly wird derzeit im Badr 3 Prison festgehalten, das 70 Kilometer nordöstlich von Kairo liegt. Dort sind die Gefangenen nach Recherchen von Amnesty International extrem schlechten Bedingungen ausgesetzt. Ehemalige Häftlinge und Familienangehörige berichten von stark eingeschränktem Zugang zu Grundversorgungsgütern wie ausreichender Nahrung, Kleidung und Büchern.
Die Behörden verweigern oft den regelmäßigen Kontakt zu Familien und Rechtsbeiständen. Anhörungen zur Verlängerung der Haft werden routinemäßig online abgehalten. Solche Anhörungen finden unter Zwang und in Anwesenheit von Gefängnispersonal statt, und die Häftlinge werden daran gehindert, mit ihren Rechtsbeiständen zu kommunizieren. Darüber hinaus setzen sie die Gefangenen dem Risiko von Repressalien durch das Gefängnispersonal aus, wenn sie sich über Folter oder andere Misshandlungen beschweren, und behindern die Fähigkeit der Richter*innen, sichtbare Blutergüsse oder andere Verletzungen zu erkennen.
Ibrahim Metwalys Familie darf ihn alle 45 Tage oder alle zwei Monate besuchen. Die Besucher*innen sitzen in einer Kabine mit einer Glastrennwand, die sie von ihren Angehörigen trennt, was die Kommunikation aufgrund der geringen Lautstärke des Telefons erschwert. Die Familie darf auch alle 30 Tage Lebensmittel, Kleidung und medizinische Artikel schicken, berichtet jedoch, dass das Gefängnispersonal gelegentlich bestimmte Artikel nach eigenem Ermessen verbieten.
Amnesty International hat in den vergangenen zehn Jahren in Ägypten zahlreiche Fälle von Verschwindenlassen dokumentiert. Personen, die der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten oder an Protesten verdächtigt werden, werden von der Nationalen Sicherheitsbehörde (NSA) und anderen Sicherheitskräften regelmäßig über Zeiträume von einigen Tagen bis zu 23 Monaten ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, ohne dass ihre Angehörigen und Rechtsbeistände etwas über ihr Schicksal und ihren Verbleib erfahren. Ägypten ist noch immer kein Vertragsstaat des Internationales Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.