Intergeschlechtliche Kinder schützen!

Eine Grafik auf der das Symbol des weiblichen Geschlechts und des männlichen Geschlechts miteinander verbunden sind. Die Farben Rot und Blau laufen dabei ineinander und werden zu Violet.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind intergeschlechtliche Menschen gesund. Doch nur wenige von ihnen dürfen so aufwachsen, wie sie sind: In Deutschland werden die meisten intergeschlechtlichen Kinder operiert oder hormonellen Behandlungen unterzogen – ohne dass ein medizinischer Handlungsbedarf vorliegt

Wir haben die Petition am 24.10.2019 geschlossen. Insgesamt wurden 6.183 Appelle gesammelt. Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben!

Weltweit werden Schätzungen zufolge 1,7 Prozent der Kinder mit Geschlechtsmerkmalen geboren, die nicht mit den geltenden Normen von männlich und weiblich übereinstimmen. Man spricht von einer "Variation der Geschlechtsmerkmale" oder in bestimmten Fällen auch von "intergeschlechtlich".

In Deutschland werden diese Kinder häufig operiert oder hormonellen Behandlungen unterzogen, um sie zu "normalisieren" und ihnen ein eindeutig männliches oder weibliches Geschlecht zuzuweisen. Diese unumkehrbaren medizinischen Eingriffe können zu anhaltenden körperlichen und seelischen Schäden führen. So leiden Betroffene z. B. nach einer Sterilisation/Kastration teils lebenslang unter Schmerzen, dem Verlust der sexuellen Empfindsamkeit oder großen psychischen Problemen. Die medizinischen Behandlungen werden oft ohne eine Notfallsituation durchgeführt und ohne, dass die sehr jungen Kinder dies selbst entscheiden könnten. So werden ihre Menschenrechte auf Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt.

Bereits 2012 formulierte der Deutsche Ethikrat klaren Handlungsbedarf, dennoch wurde das Thema jahrelang verschleppt. Jetzt gibt es endlich eine Chance, weiteres Leid zu verhindern: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht ein Verbot medizinischer Eingriffe bei intergeschlechtlichen Kindern vor, sofern diese nicht zur Abwendung von Lebensgefahr notwendig sind. Allerdings ist völlig offen, wann und wie das entsprechende Gesetz verabschiedet wird. Wir fordern daher die Bundesregierung und den Bundestag auf, nicht länger zu zögern.

Mach mit bei unserer E-Mail-Aktion an Justizministerin Christine Lambrecht und an Abgeordnete des Bundestages, die bei diesem Thema einen großen Einfluss haben. Schreibe jetzt eine E-Mail, damit intergeschlechtliche Kinder so bald wie möglich besser geschützt werden.

Hintergrundinformationen

Diese E-Mail richtet sich neben der Bundesjustizministerin an Obleute und Sprecher_innen des Deutschen Bundestages für Justiz, Familie, Gesundheit und Menschenrechte, von denen wir Unterstützung für unsere Forderungen erwarten.

Mit Deiner Teilnahme wird eine E-Mail in Deinem Namen an folgende Adressaten verschickt:

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht; Frau Margarete Bause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Frau Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Frau Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Frau Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Frau Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Frau Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Frau Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Frau Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Herrn Michael Brand (CDU/CSU); Frau Karin Maag (CDU/CSU); Herrn Marcus Weinberg (CDU/CSU); Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU); Frau Dr. Silke Launert (CDU/CSU); Herrn Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU); Herrn Frank Heinrich (CDU/CSU); Herrn Michael Heinrich (CDU/CSU); Herrn Norbert Müller (DIE LINKE); Frau Zaklin Nastic (DIE LINKE); Herrn Friedrich Strätmanns (DIE LINKE); Herrn Harald Weinberg (DIE LINKE); Frau Katrin Werner (DIE LINKE); Herrn Michel Brandt (DIE LINKE); Herrn Dr. Achim Kessler (DIE LINKE);Herrn Niema Movassat (DIE LINKE); Herrn Aggelidis Grigorios (FDP); Frau Christine Aschenberg-Dugnus (FDP); Frau Gyde Jensen (FDP); Herrn Dr. Jürgen Martens (FDP); Herrn Matthias Seestern-Pauly (FDP); Herrn Dr. Lukas Köhler (FDP); Herrn Roman Müller-Böhm (FDP); Herrn Prof. Andrew Ullmann (FDP); Frau Sabine Dittmar (SPD); Herrn Dr. Johannes Fechner (SPD); Herrn Sönke Rix (SPD); Frau Susann Rüthrich (SPD); Herrn Frank Schwabe (SPD).

"Drittes Geschlecht"

Am 15. August 2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "dritten Geschlecht" umsetzen soll. Im Herbst 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass intergeschlechtliche Menschen das Recht auf einen eigenen, positiven Geschlechtseintrag haben. Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Sichtbarkeit und Akzeptanz intergeschlechtlicher Menschen, allerdings wird der Gesetzentwurf des Innenministeriums von den Interessenverbänden intergeschlechtlicher Menschen kritisiert. Zudem schützt es intergeschlechtliche Kinder nicht vor schädlichen medizinischen Behandlungen, dafür ist ein gesondertes Gesetz notwendig.