Amnesty Journal 25. Juli 2011

Einsatz mit Erfolg - Juni 2011

Weltweit beteiligen sich viele tausend Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions", den "Briefen gegen das Vergessen" und an Unterschriften­aktionen von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.

Indien: Indischer Menschenrechtler freigelassen

Nach hundert Tagen Haft ist der Menschenrechtsverteidiger Dr. Binayak Sen gegen Kaution entlassen worden. Der 61-Jährige wurde Ende vergangenen Jahres wegen angeblicher Zusammenarbeit mit einer verbotenen Organisation festgenommen und in Raipur, der Hauptstadt des indischen Bundesstaates Chhattisgarh, inhaftiert. "Die Entscheidung, Dr. Binayak Sen nicht länger festzuhalten, ist überaus erfreulich", sagte Sam Zarifi, Experte für den asiatisch-pazifischen Raum bei Amnesty International. "Wir hoffen, dass das Gericht das Urteil gegen Dr. Sen vollständig fallenlässt. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind haltlos und offensichtlich politisch motiviert." Seine Frau Ilina Sen hat sich bei Amnesty International und weiteren Menschenrechtsorganisationen für den Einsatz bedankt. Dr. Binayak Sen engagiert sich schon seit langem für die Rechte indigener Gemeinschaften im Bundesstaat Chhattisgarh.

In der Vergangenheit lieferten sich dort indische Sicherheitskräfte und eine teilweise vom Staat unterstützte Miliz, die Salwa Judum, gewalttätige Auseinandersetzungen mit bewaffneten Maoisten. Dabei kam es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen an der indigenen Bevölkerung. Dr. Binayak Sen hat wiederholt über rechtswidrige Tötungen von Zivilisten während der Auseinandersetzungen berichtet. Zudem setzt er sich für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung für ausgegrenzte und indigene Gemeinschaften in Chhattisgarh ein.

Kroatien: Kroatische Kriegsverbrecher verurteilt

kroatien  Es ein wichtiges Urteil für alle ethnischen Serben, die während des Kroatienkriegs aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugosla­wien hat die früheren kroatischen Generäle Ante Gotovina und Mladen Markač schuldig gesprochen und sie zu 24 bzw. 18 Jahren Haft verurteilt. Ein dritter General, Ivan Čermak, wurde freigesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass 1995 während der Militäroperation "Sturm" unter der Leitung von Gotovina und Markač Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Ziel der Militäroperation war die Vertreibung aller ethnischen Serben aus der kroatischen Region Krajina. ­Dabei starben mehr als 300 Zivilisten, über 90.000 wurden zur Flucht gezwungen.

"Die Verurteilung ist ein wichtiger Schritt für die Gerechtigkeit und zeigt, dass auch hochrangige Kriegsverbrecher der internationalen Justiz nicht entgehen können", sagte Nicola Duckworth, Amnesty-Direktorin für Europa und Zentralasien. Die juristische Aufarbeitung von Mord, Folter und Vertreibung während der Jugoslawienkriege kommt in Kroatien nur schleppend voran. Ein von Amnesty International vor kurzem veröffentlichter Bericht dokumentiert, wie fehlender politischer Wille und mangelnder Zeugenschutz eine konsequente Aufarbeitung der Kriegsverbrechen verhindern. Die Gerichte schließen im Durchschnitt nur 18 Fälle pro Jahr ab, davon beziehen sich nur sehr wenige auf die Kriegsverbrechen während der Operation "Sturm". Insgesamt stehen noch rund 500 Fälle zur Bearbeitung aus.

Nigeria: Unabhängigkeit für Menschenrechtskommission

Sechs Jahre lang mussten die Mitarbeiter der Nationalen Menschenrechtskommission (NHRC) auf diesen Moment warten. Im März unterzeichnete der nigerianische Präsident Goodluck Jonathan ein Gesetz, das der Kommission Unabhängigkeit und finanzielle Unterstützung zusichert. "Endlich hat der nigerianische Präsident konkrete Schritte unternommen, um die Autorität dieser ­lebenswichtigen Institution zu stärken", sagte Tawanda Hondora, Leiter des Afrika-Progamms von Amnesty International. Die Kommission könne nun unabhängig arbeiten, um die Menschenrechtssituation in Nigeria zu verbessern. In den vergangenen Jahren hatten die Mitarbeiter mit zahlreichen Problemen zu kämpfen. So wurden mehrere Geschäftsführer frühzeitig von der nigerianischen Regierung entlassen, weil sie unter anderem deren Menschenrechtspolitik kritisiert hatten.

Trinidad und Tobago: Hinrichtungen vorerst gestoppt

Dutzende Todeskandidaten in Trinidad und Tobago werden vorerst nicht hingerichtet. In einem Parlamentsentscheid wurde ein Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe mit knapper Mehrheit abgelehnt. Amnesty International begrüßte dies, bedauerte aber das Zustandekommen der Entscheidung. So haben Formfehler innerhalb des Gesetzentwurfes und nicht der Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards die Opposition dazu bewegt, das Gesetz abzulehnen. Oppositionssprecher Dr. Keith Rowley erklärte dazu, dass die Vorlage nicht geeignet gewesen sei, die Vollstreckung von Todesurteilen zu erleichtern. Sowohl die Regierungspartei als auch die Opposition haben sich in der Vergangenheit immer wieder für die Todesstrafe ausgesprochen. Eine überarbeitete Gesetzesvorlage kann erst wieder in sechs Monaten in das Parlament eingebracht werden.

Iran: UNO schickt Sonder­berichterstatter in den Iran

Der UNO-Menschenrechtsrat hat beschlossen, einen Sonderberichterstatter für die Menschenrechte in den Iran zu entsenden. "Diese Entscheidung ist längst überfällig", sagte ein Sprecher von Amnesty, "wir sind dennoch sehr froh, dass der Menschenrechtsrat dieser Bitte von Amnesty und vielen anderen Organisationen entsprochen hat." Die Menschenrechtslage im Iran hat sich seit den Protesten 2009 immer weiter verschlechtert. Im April wurde ein Gesetz in das iranische Parlament eingebracht, das eine stärkere Kontrolle und Überwachung von Nichtregierungsorganisationen vorsieht. Zudem hat sich die Zahl der Todesurteile drastisch erhöht: Seit Beginn des Jahres wurden im Iran mindestens 116 Menschen hingerichtet.

Syrien: Syrischer Menschen­rechts­anwalt freigelassen

Wegen angeblicher "Demoralisierung der syrischen Nation" und "Schwächung des Nationalgefühls" saß Haytham al-Maleh monatelang im Gefängnis. Im März wurde der bekannte Menschenrechtsanwalt endlich entlassen. Zuvor hatte Präsident Baschar al-Assad eine ­Amnestie für alle über 70-jährigen Gefangenen angeordnet. "Es war an der Zeit, dass Haytham al-Maleh freigelassen wurde", sagte Philip Luther, stellvertretender Direktor der Abteilung Naher ­Osten und Nordafrika bei Amnesty. "Wie viele andere auch, wurde er nur inhaftiert, weil er frei seine Meinung geäußert hat." Der 79-Jährige hatte sich im September 2009 über korrupte Staatsbeamte und die Einschränkung der Demokratie in Syrien beklagt. Zwei Tage später wurde er festgenommen und im Juli 2010 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. "Ich habe versprochen, meine Arbeit fortzusetzen", sagte Haytham al-Maleh nach seiner Entlassung. "Ich hoffe, dass ich dieses Versprechen einhalten kann."

Irak: Camp-Bewohner freigelassen

Sechs Bewohner von Camp Ashraf, einem Flüchtlingslager von Exil-Iranern im Norden Bagdads, sind Mitte April aus irakischer Haft entlassen worden. Sie waren eine Woche zuvor festgenommen worden, als irakische Sicherheitskräfte das Camp stürmten. Gegenüber Amnesty International gaben sie an, in der Haft geschlagen worden zu sein. Bei dem Militäreinsatz kamen nach Angaben der iranischen Oppositionsgruppe Mujahedin-e Khalq (MEK) 34 Personen ums Leben, über 300 wurden verletzt. Die Bewohner des Camps, die größtenteils Unterstützer oder Mitglieder der Oppositionsgruppe sind, leisteten heftigen Widerstand. Amnesty hat die irakischen Behörden davor gewarnt, mit weiteren Aktionen das Leben der Bewohner zu gefährden oder das Camp zu räumen. Sollten die Flüchtlinge in den Iran abgeschoben werden, sind einige in großer Gefahr, dort gefoltert oder hingerichtet zu werden.

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