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Jemen 2017
In dem 2016 weiterhin andauernden bewaffneten Konflikt verübten alle Parteien Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, welche die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen und verübte wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Die bewaffnete Gruppe der Huthi und mit ihr verbündete Einheiten beschossen Wohngebiete in Taiz und feuerten Artilleriegeschosse wahllos über die Grenze nach Saudi-Arabien. Dabei gab es Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung. Die Huthi und ihre Verbündeten schränkten in den von ihnen kontrollierten Gebieten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit drastisch ein. Sie zwangen NGOs zur Schließung und inhaftierten willkürlich Kritiker und politische Gegner, darunter Journalisten und Menschenrechtsverteidiger. Einige der Inhaftierten fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer, wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt. Frauen und Mädchen wurden nach wie vor Opfer von Diskriminierung und anderen Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsverheiratung und häusliche Gewalt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab keine öffentlich zugänglichen Berichte über Todesurteile und Hinrichtungen.
HINTERGRUND
Der bewaffnete Konflikt wütete das ganze Jahr 2016 über weiter. Dabei standen sich die international anerkannte Regierung von Präsident Abd Rabbo Mansour Hadi, die von einer internationalen Militärallianz unter Führung Saudi-Arabiens unterstützt wurde, und die bewaffnete Gruppe der Huthi und mit ihr verbündete Streitkräfte einschließlich Armeeeinheiten, die dem ehemaligen Präsidenten Ali Abdullah Saleh loyal waren, gegenüber. Die Hauptstadt Sana’a und andere Gebiete befanden sich weiterhin unter der Kontrolle der Huthi und ihrer Verbündeten. Die Regierung von Präsident Hadi kontrollierte die südlichen Gebiete des Jemen, darunter die Bezirke Lahidsch und Aden.
Die bewaffnete Gruppe Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAP) hatte weiterhin Gebiete im Süden des Landes unter ihrer Kontrolle und verübte Bombenanschläge in Aden und in der Hafenstadt al-Mukalla, die Regierungstruppen im April 2016 von der AQAP zurückerobert hatten. US-Streitkräfte griffen AQAP-Stellungen weiterhin mit Raketen an. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) verübte ebenfalls Bombenanschläge in Aden und al-Mukalla, die sich vor allem gegen Regierungsbedienstete und regierungstreue Einheiten richteten.
Nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte wurden seit Beginn des Konflikts im März 2015 bereits 4125 Zivilpersonen getötet, darunter mehr als 1200 Minderjährige, und über 7000 Zivilpersonen verletzt. Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen gab die Zahl der Menschen, die bis Oktober 2016 aufgrund des Konflikts ihre Heimat verlassen mussten, mit 3,27 Mio. an. Fast 21,2 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen, was 80% der Bevölkerung entspricht.
Im April 2016 trafen sich die Konfliktparteien unter UN-Vermittlung in Kuwait zu Friedensgesprächen, die zu einer vorübergehenden Feuerpause führten. Nach dem Scheitern der Verhandlungen am 6. August verschärften sich die Kämpfe. Am 25. August kündigte der damalige US-Außenminister, John Kerry, einen "neuen Anlauf zu Verhandlungen" an. Bis Jahresende waren jedoch noch keine konkreten Ergebnisse zu verzeichnen.
Die Huthi und ihre Verbündeten beauftragten einen zehnköpfigen Präsidialrat mit der Regierung des Landes. Dieser beauftragte seinerseits den ehemaligen Gouverneur von Aden, Abdulaziz bin Habtoor, mit der Führung einer Regierung der "nationalen Rettung". Im September 2016 ordnete Präsident Hadi den Umzug der Zentralbank von Sana’a nach Aden an. Dies verschärfte die Finanzkrise, die durch aufgezehrte Reserven bedingt war, und führte zu einer Zuspitzung der humanitären Krise, da die De-facto-Verwaltung der Huthi in Sana’a nur noch begrenzt Nahrungsmittel, Kraftstoff und medizinisches Material importieren konnte.
BEWAFFNETER KONFLIKT
Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppen
Die bewaffnete Gruppe der Huthi und ihre Verbündeten, darunter Armeeeinheiten, die dem ehemaligen Präsidenten Saleh die Treue hielten, verstießen 2016 wiederholt gegen das humanitäre Völkerrecht, u. a. durch wahllose und unverhältnismäßige Angriffe. In Gebieten unter ihrer Kontrolle gefährdeten sie die Zivilbevölkerung, indem sie Angriffe in Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen und Krankenhäusern starteten und Zivilpersonen damit dem Risiko von Vergeltungsschlägen der Regierungstruppen und Luftangriffen der von Saudi-Arabien geführten Militärallianz aussetzten. Außerdem feuerten die Huthi und ihre Verbündeten wahllos flächendeckend wirkende Artilleriegeschosse und Mörsergranaten auf Wohngebiete, die umkämpft waren oder von gegnerischen bewaffneten Kräften kontrolliert wurden, insbesondere in Taiz.
Dabei gab es Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung. Bis November 2016 verübten die Huthi und ihre Verbündeten Berichten zufolge in Taiz mindestens 45 rechtswidrige Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Bei einem Angriff am 4. Oktober 2016 in einer Straße in der Nähe des Bir-Basha-Markts in Taiz wurden nach UN-Angaben zehn Zivilpersonen getötet, darunter sechs Minderjährige, 17 weitere Personen wurden verletzt. Die Huthi und ihre Verbündeten legten weiterhin international geächtete Antipersonenminen, die zahlreiche Zivilpersonen töteten oder verletzten. Außerdem rekrutierten sie Kindersoldaten und setzten sie ein. Im Juni 2016 berichtete der UN-Generalsekretär, dass die Huthi für 72% der 762 nachgewiesenen Fälle von Kindersoldatenrekrutierung während des Konflikts verantwortlich waren.
In Sana’a und anderen von den Huthi und ihren Verbündeten kontrollierten Gebieten wurden Kritiker und Oppositionelle sowie Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Angehörige der Religionsgemeinschaft der Baha’i willkürlich festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer. Häufig wurden sie von bewaffneten Männern, die der Ansarullah, dem politischen Flügel der Huthi, angehörten, zu Hause oder an ihren Arbeitsplätzen abgeholt oder an Kontrollpunkten und öffentlichen Orten wie Moscheen ohne Haftbefehl oder Angabe von Gründen festgenommen. Wohin sie gebracht wurden, blieb unklar.
Viele der Häftlinge wurden an inoffiziellen Orten, wie z. B. in Privatwohnungen, festgehalten, ohne dass ihnen der Grund für ihre Haft genannt wurde oder sie Gelegenheit bekamen, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung gerichtlich prüfen zu lassen. Jeglicher Kontakt zu einem Rechtsbeistand oder Gericht blieb ihnen verwehrt. Einige der Inhaftierten wurden an geheimen Orten festgehalten und waren Opfer des Verschwindenlassens. Die von Huthi kontrollierten Behörden weigerten sich, die Inhaftierungen zu bestätigen, Auskunft über die Häftlinge zu erteilen oder ihnen Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen und Familien zu gewähren. Einige Häftlinge wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt. Im Februar 2016 berichtete eine Familie, sie habe gesehen, wie ihr Verwandter von Strafvollzugsbediensteten in der Hafteinrichtung der Staatssicherheit in Sana’a geschlagen worden sei.
Huthi-feindliche Streitkräfte und ihre Verbündeten drangsalierten und bedrohten gezielt Krankenhausangestellte. Zudem brachten sie Zivilpersonen dadurch in Gefahr, dass sie Kämpfer und Militärposten in der Nähe von medizinischen Einrichtungen stationierten. Dies war insbesondere während der Kämpfe in der südlich gelegenen Stadt Taiz der Fall. Mindestens drei Krankenhäuser wurden aufgrund von Drohungen gegen Angestellte geschlossen.
Die Huthi und ihre Verbündeten beschnitten auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit in den von ihnen de facto verwalteten Gebieten.
Menschenrechtsverletzungen der von Saudi-Arabien geführten Militärallianz Die internationale Militärallianz, die Präsident Hadis Regierung unterstützte, beging auch 2016 schwere Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und gegen das humanitäre Völkerrecht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die von der Koalition verhängte teilweise See- und Luftblockade beschränkte die Einfuhr von Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern; damit verschärfte sie die durch den Konflikt hervorgerufene humanitäre Krise und brachte den zivilen Luftverkehr von und nach Sana’a zum Erliegen.
Die Militärallianz flog Bombenangriffe auf umkämpfte oder von den Huthi und ihren Verbündeten kontrollierte Gebiete, vor allem in den Bezirken Sana’a, Hadscha, al-Hudaida und Sada. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Viele der Angriffe galten militärischen Zielen, andere waren jedoch wahllos, unverhältnismäßig oder gezielt gegen Zivilpersonen und zivile Objekte wie Krankenhäuser, Schulen, Märkte und Fabriken gerichtet. Auch Trauergesellschaften wurden angegriffen. Die Militärallianz griff außerdem wichtige Infrastrukturobjekte wie Brücken, Anlagen zur Wasserversorgung und Fernmeldetürme an. Bei einem Angriff im August 2016 wurde die wichtigste Straßenbrücke zwischen Sana’a und al-Hudaida zerstört. Einige der Angriffe durch die Militärallianz kamen Kriegsverbrechen gleich.
Im August 2016 teilte die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen nach einem Luftangriff auf ein Krankenhaus in Abs mit, sie habe das Vertrauen in die Militärkoalition verloren, "solche tödlichen Angriffe zu verhindern". Bei dem Angriff wurden 19 Menschen getötet und 24 weitere verletzt. Es war das vierte Mal innerhalb eines Jahres, dass Flugzeuge der Koalition ein Krankenhaus bombardiert hatten, das von Ärzte ohne Grenzen unterstützt wurde. Die Organisation zog daraufhin ihr Personal aus sechs Krankenhäusern im Norden des Landes ab. Anfang Dezember 2016 kam das von der Koalition mit der Untersuchung mutmaßlicher Verstöße ihrer Streitkräfte beauftragte Gemeinsame Ermittlungs- und Bewertungsteam (Joint Investigation Assessment Team – JIAT) zu dem Schluss, dass der Luftangriff auf das Krankenhaus ein "unbeabsichtigter Fehler" gewesen sei. Das JIAT widersprach damit dem Ergebnis einer Untersuchung, die von Ärzte ohne Grenzen selbst durchgeführt worden war. Die Untersuchung der Organisation hatte ergeben, dass es sich nicht um einen Fehler gehandelt hatte, sondern um Kampfhandlungen, die "ohne Rücksicht auf den Schutzstatus von Krankenhäusern und zivilen Einrichtungen" durchgeführt worden waren.
Bei einem Luftangriff der Koalition auf ein Wohnviertel von al-Hudaida am 21. September 2016 wurden nach UN-Angaben 26 Zivilpersonen getötet, darunter sieben Minderjährige, 24 weitere Personen erlitten Verletzungen. Am 8. Oktober 2016 tötete ein Luftschlag der Militärallianz mehr als 100 Menschen, die an einer Beerdigung in Sana’a teilgenommen hatten, über 500 Personen wurden verletzt. Die Koalition wollte die Verantwortung dafür zunächst nicht übernehmen. Sie räumte den Angriff erst nach scharfer internationaler Kritik ein und teilte mit, er habe auf "Fehlinformationen" beruht und die Verantwortlichen würden zur Rechenschaft gezogen.
Bei einigen Angriffen setzte die Militärallianz Munition ein, die nicht zielgenau war, darunter große, in den USA und in Großbritannien hergestellte Bomben mit einem großen Wirkungsradius, die weit über das unmittelbare Ziel hinaus zu Opfern und Zerstörung führten. In den Bezirken Sada und Hadscha kamen zudem weiterhin Streubomben aus US-amerikanischer und britischer Produktion zum Einsatz, die unterschiedslos wirken und deren Anwendung weitgehend verboten ist. Diese Bomben, die eine Vielzahl von kleineren Bomben auf einem großen Gebiet verteilen, explodieren beim Aufprall häufig nicht vollständig und stellen eine ständige Bedrohung für die Zivilbevölkerung dar. Im Dezember 2016 räumte die Koalition ein, dass sie im Jahr 2015 Streubomben aus britischer Produktion eingesetzt hatte, und erklärte, sie wolle dies in Zukunft nicht mehr tun.
STRAFLOSIGKEIT
Alle Konfliktparteien machten sich 2016 schwerer Verstöße gegen das Völkerrecht schuldig und gingen dafür straffrei aus. Die Huthi und ihre Verbündeten leiteten keine unabhängigen Untersuchungen zu den von ihren Einheiten begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen ein und zogen die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft.
Das Mandat der von Präsident Hadi im September 2015 eingesetzten Nationalen Untersuchungskommission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen wurde im August 2016 für ein weiteres Jahr verlängert. Die Kommission führte einige Untersuchungen durch, war aber nicht ausreichend unabhängig und unparteilich. Weite Teile des Landes waren für sie unzugänglich, und sie konzentrierte sich fast ausschließlich auf Menschenrechtsverletzungen der Huthi und ihrer Verbündeten.
Das von der Militärkoalition ins Leben gerufene Gemeinsame Ermittlungs- und Bewertungsteam JIAT wies ebenfalls gravierende Mängel auf. Über sein Mandat, seine Methoden und Befugnisse wurden keine Einzelheiten bekannt. So war u. a. nicht klar, nach welchen Kriterien das Team Vorfälle auswählte, wie die Untersuchungen vorgenommen und die Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden würden. Zudem war nicht bekannt, welche Relevanz die Empfehlungen des Teams für die Kommandierenden der Koalitionsstreitkräfte und die Mitgliedstaaten der Militärallianz haben würden.
FEHLENDER ZUGANG FÜR HILFSORGANISATIONEN
Alle Konfliktparteien trugen 2016 dazu bei, das Leiden der Zivilbevölkerung noch zu vergrößern, indem sie humanitäre Hilfeleistungen beschränkten. Die bewaffnete Gruppe der Huthi und ihre Verbündeten ließen das gesamte Jahr über nur wenige Lieferungen von Nahrungsmitteln und lebensnotwendigen medizinischen Gütern nach Taiz. Damit ging das Leiden Tausender Zivilpersonen in der drittgrößten Stadt des Landes unvermindert weiter. An anderen Orten warfen Mitarbeiter von Hilfsorganisationen Huthi-Sicherheitskräften vor, sie hätten willkürliche und überzogene Beschränkungen für den Transport von Gütern und Helfern verfügt, die Unabhängigkeit von Hilfsmaßnahmen in Zweifel gezogen und einige humanitäre Hilfsprogramme zur Schließung gezwungen.
Mitarbeiter von Hilfsorganisationen beschuldigten die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, humanitäre Hilfslieferungen durch extrem aufwändige Verfahren zu behindern. So mussten sie die Koalition über alle geplanten Vorhaben informieren, um mögliche Angriffe auf Konvois zu verhindern.
BINNENVERTRIEBENE
Der bewaffnete Konflikt führte 2016 vor allem in den Bezirken Taiz, Hadscha und Sana’a dazu, dass unzählige Menschen ihre Heimat verlassen mussten. Laut dem UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten lag die Zahl der Binnenvertriebenen im Oktober 2016 bei 3,27 Mio., davon waren die Hälfte Minderjährige. Gegenüber Dezember 2015 bedeutete dies einen Anstieg um mehr als 650000 Personen.
INTERNATIONALE KONTROLLE
Die UN-Expertengruppe zum Jemen, die am 26. Januar 2016 ihren Bericht vorstellte, kam zu dem Schluss, dass alle Konfliktparteien wiederholt Zivilpersonen und zivile Objekte angegriffen hatten. Das Gremium dokumentierte 119 Kampfeinsätze der Militärkoalition, bei denen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht festzustellen waren, darunter viele mit "mehrfachen Luftschlägen gegen zahlreiche zivile Objekte". In einem im August 2016 an die Öffentlichkeit gelangten vertraulichen Bericht an den UN-Sicherheitsrat warf eine weitere Expertengruppe allen Konfliktparteien vor, gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht verstoßen zu haben.
Im Juni 2016 strich der UN-Generalsekretär die von Saudi-Arabien angeführte Militärallianz von der jährlich veröffentlichten Liste der Staaten und bewaffneten Gruppen, welche die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten verletzen. Zuvor hatte Saudi-Arabien damit gedroht, wichtige UN-Programme nicht mehr finanziell zu unterstützen.
Im August 2016 forderte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die Gründung einer "internationalen, unabhängigen Institution, um umfangreiche Untersuchungen im Jemen vorzunehmen". Im September 2016 beschloss der UN-Menschenrechtsrat jedoch, die 2015 im Jemen eingerichtete Nationale Untersuchungskommission weiterhin zu unterstützen und zusätzliche internationale Experten im Büro des Rats im Jemen zu verpflichten.
RECHTE VON FRAUEN UND MÄDCHEN
Frauen und Mädchen wurden weiterhin sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben diskriminiert. Sie waren nur unzureichend gegen sexualisierte und anderweitige Gewalt wie Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und andere Misshandlungen geschützt.
TODESSTRAFE
Die Todesstrafe war nach wie vor für eine große Anzahl von Straftaten vorgesehen. Es gab jedoch keine öffentlich zugänglichen Informationen zu Todesurteilen oder Hinrichtungen.