Amnesty Report Brunei / Darussalam 15. Mai 2017

Brunei Darussalam 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.

TODESSTRAFE

Trotz der Abschaffung der Todesstrafe in der Praxis konnte eine Reihe von Straftaten, darunter Mord, terrorismusbezogene Straftaten und Drogendelikte, weiter mit Tod durch Erhängen geahndet werden. Das neue Strafgesetzbuch sieht Tod durch Steinigung als mögliche Strafe für Muslime und Angehörige religiöser Minderheiten vor, die wegen außerehelicher geschlechtlicher Beziehungen, homosexueller Handlungen, Vergewaltigung, Blasphemie oder Mordes zum Tode verurteilt werden.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Das neue Strafgesetzbuch, mit dessen Einführung 2014 schrittweise begonnen wurde, sieht für eine große Zahl von Straftaten, darunter auch Raub und Diebstahl, Peitschenhiebe oder Amputation als Strafe vor. Die Bestrafung mit Stockhieben war bei Straftaten wie Verstößen gegen Einwanderungsbestimmungen üblich.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Nach wie vor gab es so gut wie keine freien und unabhängigen Medien. Im November 2016 wurde die Brunei Times geschlossen, nachdem sie einen regierungskritischen Artikel veröffentlicht hatte. Muslimen wie Nichtmuslimen war es unter Strafe verboten, "dem Gesetz der Scharia widersprechende Publikationen zu drucken, zu verbreiten, zu importieren, zu senden oder zu verteilen".

RECHT AUF RELIGIONSFREIHEIT

Muslime wie auch Angehörige religiöser Minderheiten waren in der Ausübung ihrer Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Straftaten wie Blasphemie, Beleidigung der Hadithe und jeglicher Koranverse sowie die Erklärung der eigenen Person zum Propheten oder Nichtmuslim (bei Muslimen) konnten mit der Todesstrafe geahndet werden.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen stellten den Straftatbestand des "widernatürlichen Verkehrs" dar und konnten mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Das neue Strafgesetzbuch sieht als zwingende Bestrafung für homosexuelle Handlungen Tod durch Steinigung vor. Nach Paragraph 198 ist es eine Straftat, wenn "ein Mann sich als Frau darstellt oder umgekehrt". Im August 2016 wurde ein Mann wegen "Crossdressing und ungebührlichen Verhaltens" festgenommen, was mit einer Geldstrafe von 1000 Brunei-Dollar (rund 655 Euro) und/oder drei Monaten Haft bestraft werden kann.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Nach wie vor wurden Personen auf der Grundlage des Gesetzes zur inneren Sicherheit festgenommen, das Behörden die Inhaftierung von Strafverdächtigen ohne Verfahren für unbegrenzt verlängerbare Zwei-Jahres-Fristen ermöglicht.

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