Amnesty Report Ungarn 22. Februar 2015

Ungarn 2015

 

Die Regierung lancierte 2014 Verleumdungskampagnen gegen mehrere NGOs wegen angeblicher finanzieller Unregelmäßigkeiten und ordnete Buchprüfungen an. Roma wurden weiterhin von der Polizei diskriminiert und waren hinsichtlich Gesundheitsversorgung und Wohnraum benachteiligt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass das Gesetz, das alle Kirchen und religiösen Organisationen verpflichtete, ihre offizielle Anerkennung erneut zu beantragen, gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstieß.

Hintergrund

Bei den Parlamentswahlen im April 2014 konnte sich die regierende Fidesz-Partei mit nur 45% der Wählerstimmen eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit sichern. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übte Kritik an der Wahlrechtsreform der Regierung. Sie wies darauf hin, dass sowohl die Änderung des Wahlrechts als auch die Reformen weiterer Gesetze sowie der Verfassung unter Umgehung der erforderlichen öffentlichen Konsultationen und Debatten vorgenommen worden seien.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Regierung legte kritischen zivilgesellschaftlichen Gruppen und NGOs gegenüber eine zunehmend feindselige Haltung an den Tag und warf ihnen vor, von ausländischen Regierungen bezahlt zu werden und in deren Auftrag zu handeln. Im April 2014 behauptete der Kanzleichef des Ministerpräsidenten, dass Norway Grants – ein von der norwegischen Regierung unterstütztes Programm, das soziale Projekte in 16 EU-Mitgliedstaaten fördert – Gruppen finanziere, die Oppositionsparteien nahestünden. Die norwegische Regierung sowie die betroffenen NGOs wiesen die Anschuldigungen zurück.

Im Juni wies das Büro des Ministerpräsidenten die Kontrollbehörde der Regierung (KEHI) an, bei NGOs, die Geld aus dem Programm European Economic Area (EEA)/Norway Grants erhielten bzw. weitergaben, eine Buchprüfung vorzunehmen. Die norwegische Regierung und die betroffenen NGOs bestritten die Rechtmäßigkeit der Buchprüfung, da das Geld nicht zum ungarischen Staatsetat gehöre und die Befugnis, Buchprüfungen vorzunehmen oder anzuordnen, laut bilateralen Vereinbarungen zwischen Ungarn und Norwegen einem in Brüssel ansässigen Finanzgremium obliege.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats kritisierte im Juli, die ungarische Regierung stelle mit ihrer "stigmatisierenden Wortwahl die Rechtmäßigkeit von NGOs infrage". Die Behörden beharrten jedoch auf ihren Vorwürfen gegen NGOs. Ministerpräsident Viktor Orbán bezeichnete in einer Rede im Juli Organisationen, die mit Norway Grants zusammenarbeiteten, als "bezahlte politische Akteure, die versuchen, hier in Ungarn ausländische Interessen durchzusetzen".

Am 8. September durchsuchte die Polizei die Büroräume von Ökotárs und Demnet, zwei der für die Verteilung der norwegischen Gelder zuständigen Organisationen, und beschlagnahmte Computer und Unterlagen. Grund der polizeilichen Ermittlungen waren dem Vernehmen nach Mutmaßungen über finanzielle Unregelmäßigkeiten. Außerdem leitete die Kontrollbehörde KEHI im September Verfahren ein, um den vier mit der Verteilung der norwegischen Gelder betrauten NGOs die Steuernummern zu entziehen. Zur Begründung hieß es, sie hätten bei den von der Regierung angeordneten Buchprüfungen nicht kooperiert. Die Organisationen bestritten die Vorwürfe.

Im Oktober veröffentlichte die KEHI das Ergebnis der Buchprüfungen und kündigte strafrechtliche Maßnahmen gegen mehrere NGOs an. Im Dezember wurde mindestens einer der betroffenen Organisationen die Steuernummer entzogen. Die NGOs versuchten, auf gerichtlichem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.

Im Juli 2014 entschied ein Gericht der ersten Instanz, der Sprecher der Fidesz-Partei habe den Ruf des ungarischen Helsinki-Komitees beschädigt, indem er behauptete, die NGO werde von "amerikanischen Spekulanten" bezahlt, "um die ungarische Regierung anzugreifen". Der Sprecher legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Diskriminierung von Roma

Roma waren häufig Personenkontrollen aufgrund von ethnischen Kriterien ausgesetzt und wurden unverhältnismäßig oft wegen geringfügiger Ordnungswidrigkeiten ins Visier genommen. Im September 2014 stellte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fest, dass Roma noch immer von Leistungen des Gesundheitssystems, wie z.B. Notfallversorgung, ausgeschlossen waren und von medizinischem Personal diskriminiert wurden.

In der Stadt Miskolc waren etwa 450 Einwohner des überwiegend von Roma bewohnten Viertels "Nummerierte Straßen" von rechtswidriger Zwangsräumung und möglicher Obdachlosigkeit bedroht. In einer Verordnung der Stadtverwaltung vom Mai 2014 hieß es, die Häuser des Viertels seien "alt und unzureichend", daher würden die Mietverträge gekündigt. Die Behörden erklärten, es gebe in der Stadt "keinen Platz für Slums". Außerdem würden 35000 Personen, die in einer Petition die Zwangsräumung des Viertels gefordert hatten, die Abrisspläne der Stadt unterstützen. Im August räumte die Stadtverwaltung die Häuser von zwei Familien; etwa 50 weitere Familien rechneten Ende 2014 mit einem Räumungsbescheid.

Recht auf Religionsfreiheit

Im September 2014 bestätigte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Urteil, wonach ein 2011 verabschiedetes Gesetz das Recht auf Religionsfreiheit verletzte. Das Gesetz verlangte von allen zugelassenen Kirchen und religiösen Organisationen, ihre offizielle Anerkennung erneut zu beantragen. Der Antrag auf Anerkennung konnte jedoch nur von Kirchen und religiösen Organisationen gestellt werden, die seit mindestens 20 Jahren in Ungarn ansässig waren und mehr als 1000 Mitglieder hatten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte die Regierung auf, sich mit den Kirchen und religiösen Organisationen über eine Wiederherstellung ihrer Zulassung und eine gerechte Wiedergutmachung für entstandene Schäden zu einigen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Asylsuchende waren häufig inhaftiert, während über ihre Anträge entschieden wurde. Nach einem im Mai 2014 veröffentlichten Bericht des ungarischen Helsinki-Komitees wurden 40% der Männer, die zum ersten Mal Asyl beantragten, in Gewahrsam genommen. Außerdem stellte die NGO fest, dass die gerichtliche Überprüfung der Inhaftierung Asylsuchender ineffektiv war. Im September gab die Organisation bekannt, 2013 habe sie 262 Fälle dokumentiert, in denen Personen, die über die serbisch-ungarische Grenze nach Ungarn einreisen wollten, ausgewiesen bzw. zurückgeschickt wurden.

Im September kritisierte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, dass die ungarischen Behörden minderjährige Asylsuchende und unbegleitete minderjährige Migranten in Verwaltungshaft hielten.

Folter und andere Misshandlungen

Im Mai 2014 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung gleichkomme. Ungarn hatte diese Strafe 2011 in seine Verfassung aufgenommen.

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