Tansania 2015
Präsident der sansibarischen Regionalregierung: Ali Mohamed Shein
Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane – u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen – untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren.
Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen. Gewalt gegen Frauen war weit verbreitet und wurde häufig nicht geahndet.
Verfassungsrechtliche Entwicklungen
Im Februar 2014 trat die Verfassunggebende Versammlung zum ersten Mal zusammen, um über den von der Kommission für den Verfassungsreformprozess vorgelegten Entwurf zu beraten. Der Reformprozess erlitt im April einen Rückschlag, als ein Bündnis von Oppositionsparteien eine Versammlung unter Protest verließ und der Regierungspartei vorwarf, den Reformprozess zu manipulieren.
Im Oktober nahm die Verfassunggebende Versammlung den Verfassungsentwurf an, allerdings bemängelten oppositionelle und zivilgesellschaftliche Gruppen, dass es bei der Abstimmung zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Präsident Jakaya Kikwete kündigte das Verfassungsreferendum für April 2015 an, obwohl sich im September 2014 alle politischen Parteien darauf geeinigt hatten, die Entscheidung über das Referendum auf einen Zeitpunkt nach den Wahlen 2015 zu verschieben.
Exzessive Gewaltanwendung
Im Oktober 2013 gingen Sicherheitsorgane, darunter die Streitkräfte, im Rahmen der gegen die Wilderei gerichteten Operation Tokomeza mit exzessiver Gewalt gegen Zivilpersonen vor. Mindestens 13 Zivilpersonen wurden getötet, zahlreiche weitere schwer verletzt. Berichten zufolge kam es während der Operation außerdem zu Folterungen, Vergewaltigungen, Zerstörung von Eigentum und Tötung von Vieh.
Staatspräsident Kikwete setzte auf Empfehlung des Parlaments im Juni 2014 eine auf drei Monate befristete Kommission ein, um die während der Operation Tokomeza begangenen Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Die Kommission nahm ihre Arbeit Mitte August mit Besuchen der Opfer in den betroffenen Regionen auf. Die Untersuchungen der Kommission waren Ende 2014 noch nicht abgeschlossen.
Diskriminierung – Menschen mit Albinismus
Berichten zufolge wurde ein Mensch mit Albinismus wegen seiner Körperteile getötet, und es soll mindestens fünf weitere Mordversuche gegeben haben. In einem Fall wurde ein Mann getötet, der sich schützend vor seine Frau gestellt hatte. Die Bemühungen der Regierung, Menschenrechtsverstöße gegen Personen mit Albinismus zu verhindern, waren nach wie vor unzulänglich.
Internationale Kontrolle
Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker entschied im Juni 2014, dass Tansania gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker verstoßen habe, da Einzelpersonen die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen nur mit Unterstützung einer Partei anfechten konnten.
Der Gerichtshof wies Tansania an, Verfassungsnormen und Rechtsvorschriften zu verabschieden, um diese Rechtsverletzung zu beheben, binnen sechs Monaten eine Kurzfassung des Urteils auf Englisch und Kisuaheli zu veröffentlichen und außerdem das gesamte Urteil ein Jahr lang auf der Website der Regierung öffentlich zugänglich zu machen. Bis Jahresende hatte Tansania dem Afrikanischen Gerichtshof keine Informationen über Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils vorgelegt.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Sexuelle Gewalt und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, vor allem häusliche Gewalt, waren immer noch weit verbreitet. Häusliche Gewalt führte in den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 allein in den Städten Mbeya und Geita zum Tod von 26 bzw. 27 Frauen.