Amnesty Report Finnland 04. Mai 2015

Finnland 2015

 

Asylsuchende und Migranten waren in ungeeigneten Einrichtungen inhaftiert. Eine Untersuchung hinsichtlich Finnlands Beteiligung am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse ergab keine Beweise. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gab es nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote. Transgender sahen sich bei der offiziellen Anerkennung ihrer gewünschten Geschlechtsidentität nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Asylsuchende und Migranten, darunter auch Kinder, wurden in Finnland nach wie vor inhaftiert. 2013 waren etwa 1500 Migranten nach dem Ausländergesetz inhaftiert, die Mehrzahl in Hafteinrichtungen der Polizei. Zehn Minderjährige ohne Begleitung wurden in der Haftanstalt Metsälä zusammen mit Erwachsenen untergebracht. Im September 2014 wurde eine neue Hafteinrichtung für Familien mit Kindern und andere schutzbedürftige Personen eröffnet, die dem Auffanglager Joutseno angegliedert war.

Im Januar 2014 begann die Ombudsfrau für Minderheiten mit der Überwachung von Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender und Migranten.

Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen

Im April 2014 veröffentlichte der Ombudsmann des finnischen Parlaments die Ergebnisse seiner Untersuchung zur mutmaßlichen Beteiligung Finnlands am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse. Der Ombudsmann fand keine Beweise dafür, dass finnische Beamte über die Überstellungsflüge der CIA in Finnland informiert waren, sah sich jedoch "außerstande, Garantien zu geben", da einige Fluginformationen mangels Verfügbarkeit in der Untersuchung nicht berücksichtigt waren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Vergewaltigung wurde auch weiterhin je nach Ausmaß der vom Täter ausgeübten oder angedrohten Gewalt unterschiedlich definiert und nicht generell als Verletzung der sexuellen Autonomie bzw. der physischen und psychischen Unversehrtheit betrachtet.

Die Hilfsangebote für Opfer geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt waren nach wie vor unzureichend und drohten noch schlechter zu werden. Zwei Frauenhäuser wurden 2013 geschlossen, und nur zwei Krisenzentren boten Hilfe für Vergewaltigungsopfer an. Finnland erfüllte die im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) festgelegten Anforderungen an Schutzunterkünfte nicht.

Obwohl die Regierung ihre Absicht erklärte, die Konvention ratifizieren zu wollen, enthielt der im September 2014 veröffentlichte Vorschlag weder ein dezidiertes Budget noch einen Aktionsplan zur Ausdehnung der erforderlichen Angebote auf Gewaltopfer.

Nach einer im März 2014 veröffentlichten Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte haben 47% der Frauen in Finnland seit ihrem 15. Lebensjahr physische oder sexuelle Gewalt durch einen Partner oder eine andere Person erlebt. Nur 10% der Frauen wandten sich nach einem schwerwiegenden Fall von Gewalt durch ihren Partner an die Polizei.

Im März 2014 empfahl der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau die Zuweisung angemessener Ressourcen für einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, die Schaffung eines institutionellen Mechanismus zur Koordinierung und Überwachung entsprechender Maßnahmen, die Gewährleistung ausreichender und angemessen ausgestatteter Schutzunterkünfte, die Schaffung von Krisenzentren und Anlaufstellen für Vergewaltigungsopfer sowie eine rund um die Uhr besetzte Notrufeinrichtung.

Diskriminierung – Transgender

Weitverbreitete Vorurteile und eine diskriminierende Gesetzgebung wirkten sich negativ auf die Menschenrechte von Transgendern aus. Transgender konnten nur dann eine Änderung ihres amtlichen Geschlechts erreichen, wenn sie sich mit einer Sterilisierung oder der Diagnose einer psychischen Erkrankung einverstanden erklärten, volljährig waren und nachweisen konnten, dass sie alleinstehend waren. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales schloss im November 2014 die Arbeit an einem Gesetzentwurf zur Beseitigung der Anforderungen hinsichtlich der Sterilisierung und des Single-Status ab. Der Entwurf lag dem Parlament Ende des Jahres jedoch noch nicht vor.

Gewaltlose politische Gefangene

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten nach wie vor Haftstrafen verbüßen, wenn sie den Zivildienst aufgrund seiner Länge sowie seines bestrafenden und diskriminierenden Charakters ablehnten. Seit Februar 2013 betrug der alternative Zivildienst 347 Tage und war damit mehr als doppelt so lang wie der kürzeste Militärdienst, der 165 Tage dauerte.

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